Strom- bzw. Heizkostennachzahlung

Wenn ein Teilbezieher von ALG2 eine Stromnachforderung erhält, so muss er diese ja aus eigener Tasche bzw. vom gezahlten Satz begleichen. Was aber ist, wenn sich diese Nachzahlung aus Stromkosten und Heizungskosten (Nachtspeicher) zusammensetzt??? Muss der Teilbezieher dann auch den gesamten Betrag selber zahlen oder kann er evtl. um eine anteilige Kostenübernahme bitten? Wenn ja, ist es dann von Nöten, dass der Stromanbieter detailiert aufschlüsseln, was denn von dem Betrag Stom- und was Heizkosten sind?

Hallo,
solange man den Fall nicht tatsächlich einschätzen kann ist eine
Einordnung nur schwer möglich.

Aber man siehe:

Die 23. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.05.2007 die ARGE Krefeld zur Übernahme der Heizkosten eines Arbeitslosengeld II-Empfängers in tatsächlicher Höhe verurteilt (Az.: S 23 AS 119/06; rechtskräftig).
Zur Begründung führte es aus, das Gesetz sehe die Übernahme der tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten vor, soweit diese angemessen seien. Maßstab für die Angemessenheit der Unterkunftskosten seien die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete.

Zunächst einmal sollte man bei der zuständigen AA einen Antrag zur Übernahme der Kosten stellen.

Gruß

Überflüssiges Vollzitat gelöscht [Mod X.]

Haushaltsenergie muss derjenige, der (nur) Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II erhält, selbst finanzieren, nicht aber Heizungsenergie für eine Elektroheizung.

Die Kosten für Strom, der für den Betrieb einer Elektroheizung (Nachtspeicherheizung) verwendet wird, gehören zu den Heizungskosten.

Weist der Stromlieferant in seiner Rechnung diese Kosten gesondert aus, können sie nach § 22 Abs. 1 SGB II geltend gemacht werden.