Hallo Allen,
Sind die Vergütungen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom vollständig als Einkommen zu versteuern?
Oder betreibt man praktisch ein Gewerbe und ermittelt den zu versteuerenden Gewinn mit z.B. EÜ-Rechnung unter Berücksichtigung von AfA und Wartung…?
Oder sind diese Erträge steuerbefreit?
Vielen Dank
Wolfgang