Strom für den Kabelanschlussverstärker?

Gibt es eine allgemeine Regelung, daß der Strom für den Kabelanschlussverstärker im Keller eines Mietshauses über den Allgemeinstrom des Hauses läuft?

Darf der Vermieter das verbieten?

Hallo,

Gibt es eine allgemeine Regelung, daß der Strom für den
Kabelanschlussverstärker im Keller eines Mietshauses über den
Allgemeinstrom des Hauses läuft?

Der Kabelanschluss und das Verteilnetz mit Zubehör gehören unstreitig zu den gemeinschaftlich genutzten Anlagen eines vermieten Hauses. Dafür anfallende Betriebskosten sind nach Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig.

Der Betriebsstrom für Gemeinschafts-Antennenanlagen bzw. die mit einem Breitbandkabelnetz verbundene private Verteilanlage wird in § 2 Nr. 15 BetrKV ausdrücklich genannt Der Betriebsstrom wird dann zu Recht über den Zähler für Allgemeinstrom erfasst.

Darf der Vermieter das verbieten?

Das verstehe ich nicht so recht. Der Vermieter hat doch ein Interesse, die Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen auf die Mieter umzulegen.

Auch lohnt es m. E. nicht, über den Stromverbrauch eines Kabel-anschlussverstärkers zu diskutieren. Der wird je nach Hersteller mit 3 bis 6 Watt angegeben. D. h., selbst wenn ein Verbrauch in allen 8760 Stunden eines Jahres erfolgt, ergibt sich ein Stromverbrauch von ca. 25 - 55 kWh pro Jahr. Es geht also um Kosten zwischen 6 und 12 € - pro Jahr! Bei bspw. 6 Wohnungen sind das dann 1-2 € jährlich je Wohnung.

Viel Lärm um nichts?!

Gruß
Zemionow

Danke, Zemionow, für die schnelle Antwort!

Der Kabelanschluss und das Verteilnetz mit Zubehör gehören
unstreitig zu den gemeinschaftlich genutzten Anlagen eines
vermieten Hauses. Dafür anfallende Betriebskosten sind nach
Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig.

Wenn nun in einem Mietshaus zunächst gar kein Kabelanschluß als Gemeinschaftsanlage vorhanden ist, und dieser erst auf Veranlassung einiger Mietsparteien installiert würde: Wären diese Installations und Betriebskosten dann ebenfalls umlagefähig?
Oder darf ein Vermieter nach dem Muster verfahren, dass er zwar die Installation des Kabel-Hausanschluß (Geräts) im Keller zulässt, bzgl. des Stromanschlußes aber darauf verweist, das dieser nicht an den Hauptanschluß des Hauses sondern nur per „langer Leitung“ an ein Mieter-Stromnetz in dessen Wohnung verlegt werden darf?

Auch lohnt es m. E. nicht, über den Stromverbrauch eines
Kabel-anschlussverstärkers zu diskutieren. Der wird je nach
Hersteller mit 3 bis 6 Watt angegeben. D. h., selbst wenn ein
Verbrauch in allen 8760 Stunden eines Jahres erfolgt, ergibt
sich ein Stromverbrauch von ca. 25 - 55 kWh pro Jahr. Es geht
also um Kosten zwischen 6 und 12 € - pro Jahr!

Korrekt. Doch auch über geringe Kosten könnte man sich streiten!

Danke und viele Grüße,
Anel123

Hallo,

Wenn nun in einem Mietshaus zunächst gar kein Kabelanschluß
als Gemeinschaftsanlage vorhanden ist, und dieser erst auf
Veranlassung einiger Mietsparteien installiert würde:
diese Installations und Betriebskosten dann ebenfalls
umlagefähig?

Die Installationskosten des Kabelanschlusses muss der Vermieter selbst tragen. Für die Wertverbesserung könnte er ja von den nutzenden Mietern eine Mieterhöhung verlangen. Ob dies als Modernisierung gilt?(11 % der Herstellkosten könnten auf die jährliche Miete aufgeschlagen werden). Ich meine eher nicht, aber frei vereinbar wäre eine Mietanpassung mit den Nutzern schon.

Die Mieter, die das Angebot nutzen, müssten die anfallenden Betriebskosten tragen (Strom und Kabelgebühr, die meist ohnehin von der Zahl der nutzenden Wohnungen abhängig ist).

Oder darf ein Vermieter nach dem Muster verfahren, dass er
zwar die Installation des Kabel-Hausanschluß (Geräts) im
Keller zulässt, bzgl. des Stromanschlußes aber darauf
verweist, das dieser nicht an den Hauptanschluß des Hauses
sondern nur per „langer Leitung“ an ein Mieter-Stromnetz in
dessen Wohnung verlegt werden darf?

Selbstverständlich kann er das so handhaben. Wenn das die übrigen Mieter allerdings von ihm verlangen, könnte er dies auch ablehnen. Ein derartiges Verlangen stünde wohl nicht im Verhältnis zum beabsichtigten Ergebnis. Auch optische oder sicherhetistechnische Bedenken könnten einer Leitungsverlegung (auf Putz?) durchs ganze Haus entgegenstehen.

Doch auch über geringe Kosten könnte man sich streiten!

Wenn es sich nicht vermeiden lässt, sollte man das Gespräch mit dem Vermieter suchen.

Es lässt sich über alles trefflich streiten - außer Geschmack
und Kunst!

Gruß
Zemionow