Strom für die Heizungsanlage - wie umlegen?

Moin,

so stehts im Gesetz(??)

Betriebsstrom für die Heizung muss gemäß der Heizkostenverordnung nach Verbrauch abgerechnet werden und darf nicht als Allgemeinstrom (nach Wohnfläche) umgelegt werden. Ist kein separater Zähler vorhanden, muss der Vermieter den Betriebsstrom über eine seriöse Schätzung ausgliedern und in der Heizkostenabrechnung angeben. Der Anteil des Betriebsstroms kann beispielsweise mit einem üblichen Prozentsatz der Brennstoffkosten geschätzt werden.

Frage:

wir sind vier Eigentümer und sind uns einig

der Allgemeinstrom, Treppenhaus und Aussenbeleuchtung, wird 1:4 aufgeteilt. fertig.

Damit sind alle einverstanden.

Muß der Hausverwalter unserem Wunsch entsprechen?

Wir meinen diese Vorschrift betrifft doch wohl eher grössere Mieteinheiten.

Ein Steuerberater sagte mir:

Sie können auch alle Kosten addieren und dann durch vier teilen.

Wenn alle damit einverstanden sind.

Was meint Ihr dazu?

D.

Hallo,

halt alle, außer dem Bundesgerichtshof.

Warum macht Ihr nicht einen Zwischenschritt und lasst den Verwalter schätzen, wie hoch der Anteil des Betriebsstroms der Heizung am Allgemeinstrom ist? Das, was dabei rauskommt, kann man dann ja immer noch durch vier teilen und halt über die Heizkostenabrechnungen umlegen.

Wenn der Verwalter seinen Job ernst nimmt, wird er Eurem Vorschlag jedenfalls nicht folgen, denn der BGH hat explizit festgestellt, dass es nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, den Betriebsstrom der Heizung als Allgemeinstrom abzurechnen.

Gruß
C.

Danke für Deine Antwort.

Das habe ich auch gelesen.

Steht aber im Widerspruch zu meinem Steuerberater der mir sagte:

Ihr könntg auch alle Kosten Addieren und dann durch vier Teilen.

Wer sollte euch das verwehren?

Bei grossen Mietwohnungsblöcken kann ich mir die Regelung ja vorstellen,

aber bei vier kleinen Hanseln ist das doch irgendwie überreguliert.

D.

Ein Steuerberater wird dir auch erklären, wie Einkünfte aus Raub und Erpressung korrekt in die Steuererklärung aufzunehmen sind.

Wir reden über zwwi zusätzliche Zeilen in einer Tabellenkalkulation - einfach ans Gesetz halten, über die 12,73€ Differenz zur Vierteilung der Kosten lachen und gut ist.

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So ein Urteil fällt ja nicht vom Himmel, sondern es hat jemanden gegeben, der einen Beschluss der Eigentümerversammlung angefochten hat und dann ist das ganze über wenigstens drei Instanzen ausdiskutiert worden. Nun liegt ein höchstrichterlicher Beschluss(*) vor, der - bis der Gesetzgeber etwas ändert - erst einmal das Maß der Dinge ist. Deswegen wird sich eine seriöse Hausverwaltung auch weigern, Euren Beschluss umzusetzen.

(*) Der übrigens auch nachvollziehbar ist. Der Gesetzgeber betreibt seit Jahrzehnten einen riesigen regulatorischen Aufwand, der erhebliche Folgekosten nach sich zieht, um eine gerechte (ja, das ist subjektiv) Verteilung der Heizkosten zu erreichen und natürlich gehört der Betriebsstrom einer Heizung genauso zu den Heizkosten wie die Energieträger und weil der Betriebsstrom eher im Verhältnis zur verheizten Wärme anfällt als im Verhältnis der Zahl der Wohnungen im Haus bzw. deren Fläche, ist halt der Betriebsstrom nach dem gleichen Schlüssel umzulegen wie die Heizkosten (also Verbrauch, Fläche usw. bzw. Mischformen).

Gruß
C.

Danke für Eure Antworten.

Ist da ein Beitrag gelöscht worden?

imho lese ich das so:

Ein Gesetz zum Thema gibt es nicht.

Das oberste Gericht hat entschieden.

Wenn ich den Heizstrom in den allgem. Strom belasse ist alles OK

Es sei denn:

Irgend so ein Hansel fängt Streit an.

Dann kmmt das OVG zum Zuge.

Man was haben wir für Probleme.

D.

PS: Danke noch mal für die Antworten.

Das ist eine triviale Binsenweisheit. Wenn man gegen Recht und Gesetzt verstößt, ist immer alles OK, es sei denn, einer „fängt Streit an“. Aber nur weil keiner „Streit anfängt“, heißt das nicht, dass das eigene Vorgehen rechtlich einwandfrei ist.

Nein. Dann kommt die Rechtsprechung des BGH zum Zuge.

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Nein.

Es gibt die Heizkostenverordnung, die der BGH aufgrund einer Klage interpretiert hat. Auch wenn es im damals entschiedenen Fall um eine Jahresabrechnung ging, die ein Vermieter für einen Mieter erstellt hat, hat der BGH die Sache noch viel weitgehender entschieden. Er hat nämlich festgestellt, dass die Umlage des Heizungsstroms als Allgemeinstrom nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

Damit ist die Angelegenheit nicht mehr nur ein Thema zwischen Vermieter und Mieter (was bei Euch dann mutmaßlich egal wäre), sondern ein Thema der Hausverwaltungen. Und deswegen schrieb ich:

Wenn Ihr also eine seriöse Hausverwaltung habt, die etwas Wert auf ihren Ruf legt, wird sie Eurem Beschluss nicht folgen.

Ja, das Problem nennt sich Rechtssystem, von dessen Bestand und Integrität wir täglich profitieren. Wir kaufen Dinge, für die es eine vor Gericht durchsetzbare Sachmangelhaftung gibt, wir können uns einigermaßen darauf verlassen, dass niemand mit dem Auto mit 150 durch die Fußgängerzone brettert und im Normalfall wird man auch nicht erschlagen, nur weil man so schicke Schuhe trägt.

Im konkreten Fall hat sich jemand von seinem Vermieter über den Tisch gezogen gefühlt und hat ihm deswegen nicht die Reifen zerstochen oder beim Auszug die Waschbecken von der Wand getreten, sondern ist vor Gericht gegangen und hat dort letztlich Recht bekommen. Genauso funktioniert das zum Glück in Deutschland in den allermeisten Fällen und ich finde, dass man das System auch dann respektieren sollte, wenn es einem gerade nicht so sehr in den Kram passt.

Gruß
C.

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Hallo C. !

Hast ja Recht.

Wir haben eine gute Verwaltung. Die wollten mir nicht folgen. :frowning:

Trotzdem, finde ich, sind wir überreguliert.

Weist Du wieviele “Beschwerdestellen” es für selbsternannte Blockwarte gibt?

Ich konnte es nicht glauben. Über 1000 !!!

So eine Beschwerde sollte mit 1000€ belastet sein.

Das Problem währe gelöst.

In diesem Sinne machts GUT !

D.

PS. Hier bei uns fährt ein Fahrradfahrer rum der immer den Arm raushält , Abstand von der Borsteinkante hält. von den Autofahrern 1,70mtr. Abstand fordert, die Autofahrer zur Weißglut bringt.

Dem hat Gott sei Dank die Polizei ein Ende bereitet.

Ärgernis Beseitigt.

Es geht also auch anders.

Hallo,

keine Ahnung, was Du damit meinst.

Als Radfahrer weiß man durchaus zu schätzen, wenn mal ein Autofahrer die vorgeschriebenen 1,50 Meter seitlichen Abstand zum Radfahrer hält. Dass dieser Abstand vorgeschrieben ist, hat übrigens seine Gründe, denn tatsächlich können Radfahrer auch mal stürzen (falsch eingelegte Kanaldeckel, Schlaglöcher, Unrat usw.) und dann ist es durchaus hilfreich, wenn man genug Abstand hält, um nicht mit den beiden rechten Rädern über den Kopf des Gestürzten zu fahren.

Das ist halt so ein bisschen das, was ich oben meinte: Rechtsgüter sind was Feines, wenn man selbst geschützt wird. Wenn man sie in Frage stellt, nur weil man selber nichts davon hat oder sich durch sie in seiner Freiheit eingeschränkt wird, übersieht etwas.

Sieh’s positiv: dann sind sie in allen anderen Fragen vielleicht genauso gründlich und rechtschaffen.

Gruß
C.

Verstehe ich nicht.
Radfahrer müsse eine Abstand nach rechts halten, Autofahrer müssen minimal 1,5m Abstand zum Radfahrer halten (Abstand misst man zwischen den äußeren Begrenzungen von Auto und Fahrrad, mthin darfst du mit etwa 2 m Abstand zur Mittelachse des Rades rechnen.
Das einzufordern mag den verblödeten Durchschnittsfahrer missfallen, ist aber lediglich die Einforderung dessen, was ihm gesetzlich zusteht. Was sollte die Polizei da beenden? Hat sie etwa alle zu dicht überholenden Autofahrer von der Straße geholt? Das wäre ja mal was…
(Sage ich, der zuletzt vor Jahren auf einem Fahrrad saß und ganz sicher kein Fahrrad-Aktivist ist)

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