Strom für fremde Garage zahlen

Hallo,

in einem Miethaus wohnen 6 Parteien. Zu jeder Wohnung gehört ein Stellplatz. Zudem sind auf dem gleichen Grundstück noch Garagen vorhanden, die vermietet werden.
Eine Garage ist an unsere Wohnung gekoppelt - anscheinend gehört diese zur Wohnung. Im Mietvertrag ist nur der Stellplatz angegeben, den wir auch belegen. Wir haben festgestellt, dass der Strom der Garage über unseren Stromzähler läuft (Sicherung raus, Licht aus - Sicherung drin, Licht an). Den Mieter dieser Garage kennen wir nicht. Sprich wir zahlen für etwas, was wir nicht nutzen.

Am Montag melden wir es der Hausverwaltung.
Jetzt die Frage vorweg, was dann? Können wir den Betrag (wieviel?) zurückverlangen? Wie kann man das umrechnen? Das Licht brennt teilweise die ganze Nacht (darum sind wir auch darauf aufmerksam geworden).
Es geht hierbei weniger ums Geld, sondern vielmehr um das Prinzip.

Gruß
Tato

Hallo,

in einem Miethaus wohnen 6 Parteien. Zu jeder Wohnung gehört
ein Stellplatz. Zudem sind auf dem gleichen Grundstück noch
Garagen vorhanden, die vermietet werden.
Eine Garage ist an unsere Wohnung gekoppelt - anscheinend
gehört diese zur Wohnung. Im Mietvertrag ist nur der
Stellplatz angegeben, den wir auch belegen. Wir haben
festgestellt, dass der Strom der Garage über unseren
Stromzähler läuft (Sicherung raus, Licht aus - Sicherung drin,
Licht an). Den Mieter dieser Garage kennen wir nicht. Sprich
wir zahlen für etwas, was wir nicht nutzen.

Am Montag melden wir es der Hausverwaltung.
Jetzt die Frage vorweg, was dann? Können wir den Betrag
(wieviel?) zurückverlangen? Wie kann man das umrechnen? Das
Licht brennt teilweise die ganze Nacht (darum sind wir auch
darauf aufmerksam geworden).
Es geht hierbei weniger ums Geld, sondern vielmehr um das
Prinzip.

Vorab. Teil der Hausverwaltung mit, wenn es möglich ist, dass ab sofort das Garagenlicht abgeschaltet wird. Sodann Aufklärung fordern, wie trotz bekannter Unterlagen eine Garage an Dritte vermietet wird und die Kosten widerrechtlich Euch berechnet werden. Fordert mindestens pro Monat 5 € Schadenersatz und erklärt Aufrechnung mit der Miete. Termin setzen zur Beantwortung ( nur schriftliche Mängelrüge vornehmen . Antwort abwarten, dann nochmals melden.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Danke für deine Antwort.

dass ab sofort das Garagenlicht abgeschaltet wird.

Das geht - Sicherung ist bereits abgeschaltet.

Fordert mindestens pro Monat 5 € Schadenersatz

Wonach richtet sich das? Die Garage wird soweit ich weiß zur Lagerung uns als Werkstatt genutzt.
Gilt das rückwirkend für die komplette Mietzeit?
Was machen wir, wenn die Hausverwaltung den Preis drücken will? Schließlich gibt es doch keine Richtlinien für derartige Fälle oder? Wäre schön, wenn wir uns auf etwas beziehen könnten…

und erklärt Aufrechnung mit der Miete.

Das bedeutet, wir kürzen (nach Ankündigung und Zustimmung) für einen Monat die Miete um den errechneten Betrag?
Frage wie oben - was ist ohne Zustimmung?

Gruß
Tato

Achso, noch etwas…
An wen muss ich mich wenden?
Die Vermieter haben die komplette Arbeit an eine Maklerin abgegeben. Zudem gibt es noch eine Hausverwaltung. Den Strom bezahlen wir direkt an den Betreiber, läuft also nicht über die Nebenkosten.
Wer ist jetzt für den entstandenen Verlust zuständig?

Hallo,

dass ab sofort das Garagenlicht abgeschaltet wird.

Das geht - Sicherung ist bereits abgeschaltet.

Fordert mindestens pro Monat 5 € Schadenersatz

Wonach richtet sich das? Die Garage wird soweit ich weiß zur
Lagerung uns als Werkstatt genutzt.

Das war mir nicht bekannt, wenn dort auch gearbeitet wird - und ich hätte das gewusst - hätt ich Dir bereits 10 € vorgeschlagen. Dies ist zwar der Höhe nach ein willkürlicher Betrag, doch wird der Nutzer der Garage diese wohl zhalen, wenn er in der Garage arbeiten will. Ausserdem, was gibt e shier zu verhandeln.

Die Hausverwaltung konnte nicht - denn sie wusste ja, dass hier keine Stromkosten abgerechnet werden - es sei denn - sie hätte aus einem anderen Grund in die eigene Tasche gewirtschaftet - auf Kosten eines anderen diesem Vorgehen zustimmen.

Gilt das rückwirkend für die komplette Mietzeit?

Ich würde nach § 812 BGB ( ungerechtfertigte Bereicherung, ein Verdacht auf Abrechnungsbetrug scheint zwar naheliegend, ist aber kaum in dem Fall nachweisbar. Hier müsste bewiesen werden, dass jemand mit Vorsatz die Garage vermietet hat und zugibt, dass der Strom vorsätzlich von Dir zu zahlen war und dies Dir verschwiegen werden muss ). Erhebe diese Rückforderungsansprüche bis zu zehn Jahre. Einfach abwarten, wie die Gegenseite reagiert.

Was machen wir, wenn die Hausverwaltung den Preis drücken
will? Schließlich gibt es doch keine Richtlinien für derartige
Fälle oder? Wäre schön, wenn wir uns auf etwas beziehen
könnten…

Man müsste den Einsatz der Lampen und etwaiger Geräte - möglicherweise im Winter sogar eines Heizkörpers dann eben mit Hilfe von Tabellen, die bei jedem E-Werk bekannt sind, berechnen.

und erklärt Aufrechnung mit der Miete.

Das bedeutet, wir kürzen (nach Ankündigung und Zustimmung) für
einen Monat die Miete um den errechneten Betrag?
Frage wie oben - was ist ohne Zustimmung?

Dann mindestens rückwirkend für drei Jahre in Höhe von jeweils monatlich 5 € kürzen.

Gruss Günter

Hi,

grundsätzlich ist der Vermieter zuständig. Diesen schriftlich mit Einwurf-Einschreiben zur Klärung auffordern. Euch geht die Hausverwaltung nichts an und auch die Maklerin nicht. Der Vermieter hat den Auftrag zur Vermietung der Garage erteilt und hatte vor dieser Vermietung die Kosten zu klären. Ihm war ja letztlich bekannt, dass die Garage zur Wohnung gehört und vor allem, dass er nie für diese Garage eine Stromrechnung in Händen hielt. Hier erhebt sich zudem die Frage, wer denn eigentlich für diese Garage die Grundsteuer und Gebäudebrandversicherung zahlt ? Den Vermieter auffordern den Nachweis vorzulegen, dass der Nutzer der Garage die anteilige Grundsteuer und auch die anteilige Gebäudebrandversicherung zahlt.

Da sind möglicherweise nochmals bis zu 10 € im Monat versteckt bei anderen oder dem Wohnungsmieter, der die Garage am Strom hat.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Das war mir nicht bekannt, wenn dort auch gearbeitet wird -
und ich hätte das gewusst - hätt ich Dir bereits 10 €
vorgeschlagen.

Oh, ich meinte ausschließlich privat gearbeitet, vielleicht ist das falsch rübergekommen. Die Garage gehört einem Rentner, der hier wohl eine Werkbank drin stehen hat. Ich selbst weiß in welchem Haus er wohnt, kenne aber seinen Namen nicht.

Erhebe diese Rückforderungsansprüche bis zu zehn Jahre.

Es geht sowieso nur um 1,5 Jahre…

Gruß & Dank
Tato

Diesen schriftlich mit Einwurf-Einschreiben zur Klärung auffordern.
Wird gemacht.

Hier erhebt sich zudem die Frage, wer denn
eigentlich für diese Garage die Grundsteuer und
Gebäudebrandversicherung zahlt ?

Gute Frage! Danke für den Tipp!

Da sind möglicherweise nochmals bis zu 10 € im Monat versteckt
bei anderen oder dem Wohnungsmieter, der die Garage am Strom
hat.

Die Garage gehörte ja zur Wohnung, also werden wir die Kosten zahlen - das werde ich mal klären.
Jetzt bekomme ich als Studentin doch große Augen, denn das Geld könnte ich recht gut gebrauchen…

Gruß
Tato