Hallo,
dass ab sofort das Garagenlicht abgeschaltet wird.
Das geht - Sicherung ist bereits abgeschaltet.
Fordert mindestens pro Monat 5 € Schadenersatz
Wonach richtet sich das? Die Garage wird soweit ich weiß zur
Lagerung uns als Werkstatt genutzt.
Das war mir nicht bekannt, wenn dort auch gearbeitet wird - und ich hätte das gewusst - hätt ich Dir bereits 10 € vorgeschlagen. Dies ist zwar der Höhe nach ein willkürlicher Betrag, doch wird der Nutzer der Garage diese wohl zhalen, wenn er in der Garage arbeiten will. Ausserdem, was gibt e shier zu verhandeln.
Die Hausverwaltung konnte nicht - denn sie wusste ja, dass hier keine Stromkosten abgerechnet werden - es sei denn - sie hätte aus einem anderen Grund in die eigene Tasche gewirtschaftet - auf Kosten eines anderen diesem Vorgehen zustimmen.
Gilt das rückwirkend für die komplette Mietzeit?
Ich würde nach § 812 BGB ( ungerechtfertigte Bereicherung, ein Verdacht auf Abrechnungsbetrug scheint zwar naheliegend, ist aber kaum in dem Fall nachweisbar. Hier müsste bewiesen werden, dass jemand mit Vorsatz die Garage vermietet hat und zugibt, dass der Strom vorsätzlich von Dir zu zahlen war und dies Dir verschwiegen werden muss ). Erhebe diese Rückforderungsansprüche bis zu zehn Jahre. Einfach abwarten, wie die Gegenseite reagiert.
Was machen wir, wenn die Hausverwaltung den Preis drücken
will? Schließlich gibt es doch keine Richtlinien für derartige
Fälle oder? Wäre schön, wenn wir uns auf etwas beziehen
könnten…
Man müsste den Einsatz der Lampen und etwaiger Geräte - möglicherweise im Winter sogar eines Heizkörpers dann eben mit Hilfe von Tabellen, die bei jedem E-Werk bekannt sind, berechnen.
und erklärt Aufrechnung mit der Miete.
Das bedeutet, wir kürzen (nach Ankündigung und Zustimmung) für
einen Monat die Miete um den errechneten Betrag?
Frage wie oben - was ist ohne Zustimmung?
Dann mindestens rückwirkend für drei Jahre in Höhe von jeweils monatlich 5 € kürzen.
Gruss Günter