Strom für Heizkessel, Abrechnung nach Personen ?

1 Reihenhaus, 2 Mieter, Paterre 2 Personen, 1. Stock 1 Person, 1 Ölheizkessel, je Wohnung 70 qm.
Der allgemein-Strom für Treppenhaus und Ölbrenner wird zusammen nach Personen, ein Teil/ 2 Teile, abgerechnet. Ist das gestattet ?
Ich denke je Wohnung die Hälfte ist gerechter.
Die Rechnung ist € 231,13, finde ich als zu hoch ?
Gruß Schmitt.

…hallo loisi…ich denke die Abrechnung nach Personenzahl ist richtig…2 Personen schalten das Licht im Flur doppelt so oft an als eine Person…und der Strom für die Heizung(Gasheizung) ist ca 30 Euro im Jahr. Ich denke, bei einer Oelheizung wird der Verbrauch ähnlich hoch sein.
mfG liebertee

Hallo,

Ich denke je Wohnung die Hälfte ist gerechter.

Es kommt aber nicht darauf an, was gerechter ist, sondern was genau abgesprochen war (also mal in den Mietvertrag schauen). Und ob das den gesetzlichen Regelungen entspricht. Da kann ich in §556a BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556a.html) nichts gegenteiliges finden.

Btw., der Mieter oben ist zwar allein, hat aber den längeren Weg im Treppenhaus. Und vielleicht muss er abends noch mirt dem Hund raus oder hat öfter Besuch als die unteren Mieter. Also ist eine 50/50-Teilung vielleicht auch nicht gerecht, wer weiß das schon?

Die Rechnung ist € 231,13, finde ich als zu hoch ?

Dann sollte man über eine sparsamere Beleuchtung nachdenken. Den Bedarf der Heizung kann man dagegen nicht viel beeinflussen. Eine Ölheizung hat größeren Stromverbrauch als eine Gasheizung, weil das Öl nunmal nicht von allein fließt. Ob das hier alles so passt, kann ich aber aus der Ferne nicht beurteilen.
Ach ja: schon mal über einen alternativen Stromanbieter nachgedacht?
Gruß
loderunner (ianal)

… oder eine geregelte Heizungspumpe.

vnA

Hallo,

… oder eine geregelte Heizungspumpe.

stimmt, die hab’ ich vergessen.
Wobei die natürlich der Vermieter einbauen lassen müsste - wenn er denn Interesse hätte.
Und der Vollständigkeit halber: natürlich könnte der Vermieter auch gleich die ganze Anlage erneuern lassen - mit allerlei Folgen für die Mieter… :smile:
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

…ich denke die Abrechnung nach Personenzahl ist richtig…
2 Personen schalten das Licht im Flur doppelt so
oft an als eine Person…

Auch dann, wenn sie nie aus dem Haus gehen? Auch dann, wenn sie immer nur zu zweit gehen? Auch dann, wenn …

Schön, dass Du das denkst, dem Gesetzgeber ist das aber (zum Glück) egal.

und der Strom für die
Heizung(Gasheizung) ist ca 30 Euro im Jahr. Ich denke, bei
einer Oelheizung wird der Verbrauch ähnlich hoch sein.

Nein, auch da denkst Du leider nicht weit genug.
Gruß
loderunner (ianal)