Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage, zu der es schon sehr unterschiedliche Antworten im Bekanntenkreis gegeben hat. Deswegen frage ich hier bei den Experten in der Hoffnung, eine fundierte Antwort zu bekommen.
Nehmen wir mal folgenden Fall:
Eine Rentnerin bezieht eine minimale eigene Rente plus einer kleinen Witwenrente. Beides zusammen ist zu gering, um den Bedarf zu decken. Ein Antrag auf Wohngeld wurde bereits abgelehnt und auf die Grundsicherung verwiesen. Daraufhin wurde die Grundsicherung beantragt, diesem Antrag stattgegeben. Um Ihren Bedarf zu decken, erhält die Rentnerin nun eigene Rente, Witwenrente und den Rest aus der Grundsicherung.
Jetzt erhält die Rentnerin die Jahresabrechnung über Strom (Guthaben) und Gas (Nachzahlung). Da die Rentnerin das Gas nur für die Warmwasserversorgung und für die Heizung verbraucht, dürften diese Kosten wohl zu den Wohnraumkosten zahlen. Nun muss die Rentnerin diese Abrechnung einreichen, um eventuell das Guthaben oder die Nachzahlung dem Amt zu melden. Als Beispiel nehmen wir mal folgende Zahlen an:
Strom-Guthaben = 100 Euro
Gas-Nachzahlung = 20 Euro
Gesamtguthaben = 80 Euro
Hierzu hat die Rentnerin aber folgende unterschiedliche Meinungen im Bekanntenkreis gehört:
1 Die Nachzahlung der Gasrechnung (20 Euro) wird als zusätzliche Ausgabe für den Wohnraum angesehen, und die Rentnerin bekommt diesen Betrag zusätzlich vom Amt erstattet. Das Guthaben aus der Stromabrechnung (100 Euro) wird nicht angerechnet oder berücksichtigt, da die Rentnerin die Stromkosten aus ihrem Regelsatz der bezahlten muss.
2 Das Gesamtguthaben (100 € − 20 € = 80 €) wird als zusätzliches Einkommen gerechnet, und die Rentnerin muss die 80 Euro an das Amt zurückzahlen oder bekommt diesen Betrag von ihrem nächsten Bezug abgezogen. Als Grund dafür wurde das „Zuflussprinzip“ genannt.
Beide Meinungen scheinen dem Laien nachvollziehbar und möglicherweise richtig. Aber da sich beide Meinungen widersprechen, wäre ich über eine möglichst sichere Auskunft der Experten dankbar.
Vielen Dank und Gruß
N.N