Strom-/Gas-Rückzahlung bei Grundsicherung

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, zu der es schon sehr unterschiedliche Antworten im Bekanntenkreis gegeben hat. Deswegen frage ich hier bei den Experten in der Hoffnung, eine fundierte Antwort zu bekommen.

Nehmen wir mal folgenden Fall:

Eine Rentnerin bezieht eine minimale eigene Rente plus einer kleinen Witwenrente. Beides zusammen ist zu gering, um den Bedarf zu decken. Ein Antrag auf Wohngeld wurde bereits abgelehnt und auf die Grundsicherung verwiesen. Daraufhin wurde die Grundsicherung beantragt, diesem Antrag stattgegeben. Um Ihren Bedarf zu decken, erhält die Rentnerin nun eigene Rente, Witwenrente und den Rest aus der Grundsicherung.

Jetzt erhält die Rentnerin die Jahresabrechnung über Strom (Guthaben) und Gas (Nachzahlung). Da die Rentnerin das Gas nur für die Warmwasserversorgung und für die Heizung verbraucht, dürften diese Kosten wohl zu den Wohnraumkosten zahlen. Nun muss die Rentnerin diese Abrechnung einreichen, um eventuell das Guthaben oder die Nachzahlung dem Amt zu melden. Als Beispiel nehmen wir mal folgende Zahlen an:

Strom-Guthaben = 100 Euro
Gas-Nachzahlung = 20 Euro
Gesamtguthaben = 80 Euro

Hierzu hat die Rentnerin aber folgende unterschiedliche Meinungen im Bekanntenkreis gehört:

1 Die Nachzahlung der Gasrechnung (20 Euro) wird als zusätzliche Ausgabe für den Wohnraum angesehen, und die Rentnerin bekommt diesen Betrag zusätzlich vom Amt erstattet. Das Guthaben aus der Stromabrechnung (100 Euro) wird nicht angerechnet oder berücksichtigt, da die Rentnerin die Stromkosten aus ihrem Regelsatz der bezahlten muss.

2 Das Gesamtguthaben (100 € − 20 € = 80 €) wird als zusätzliches Einkommen gerechnet, und die Rentnerin muss die 80 Euro an das Amt zurückzahlen oder bekommt diesen Betrag von ihrem nächsten Bezug abgezogen. Als Grund dafür wurde das „Zuflussprinzip“ genannt.

Beide Meinungen scheinen dem Laien nachvollziehbar und möglicherweise richtig. Aber da sich beide Meinungen widersprechen, wäre ich über eine möglichst sichere Auskunft der Experten dankbar.

Vielen Dank und Gruß
N.N

Hallo

Hier gibt es ein Urteil, nach dem anscheinend die Stromkostenrückzahlung als Einkommen zu werten ist, was ich persönlich aber nicht nachvollziehen kann.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?m…

Man kann der Rentnerin also nur empfehlen, den Stromabschlag nach Möglichkeit so niedrig ansetzen zu lassen wie nur irgend möglich, da sie weniger als den Abschlag niemals für den Strom zahlen wird.

Wenn es nicht möglich ist, lohnt es sich für sie auf keinen Fall, Stromkosten zu sparen.

Ansonsten verstehe ich nicht, wieso ihr kein Wohngeld bewilligt wurde. Womit wurde es denn begründet? Wie hoch sind denn ihre Einkünfte ca.?

Viele Grüße

Noch ein Urteil
Hallo

Hier gibt es ein Urteil, nach dem anscheinend die Stromkostenrückzahlung als Einkommen zu werten ist

Hier gibt es aber ein Urteil, das das Gegenteil aussagt (unter 2)):
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…

Wesentlich dabei ist, dass die Abschläge bereits während des Grundsicherungsbezuges bezahlt worden sind, so dass man praktisch vorher ausgegebene Grundsicherungsgelder vom Energielieferanten wieder zurückbekommt.

Wenn man die Abschläge vorher bezahlt hat, dann ist es wohl Einkommen.

Es ist aber ziemlich wahrscheinlich, dass die Renterin Einspruch einlegen und dann klagen muss, wenn sie ihr Recht durchsetzen will … Erstmal einbehalten und dann weitersehen, so wird ja meistens verfahren.

Bei zu viel gezahlten KdU, die man zurückbekommt, würde ich unbedingt annehmen, dass diese Rückzahlungen praktisch an das Amt gehen, denn es hat sie ja auch vorher gezahlt.

Viele Grüße

Hallo Simsy Mone,

vielen Dank für deine Antwort.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?m…

Allerdings ist dieses Urteil von 2009. Inzwischen habe ich von anderer Stelle erfahren dass es am 24.03.2011 (rückwirkend zum 01.01.2011) eine Gesetzesänderung diesbezüglich gegeben hat. Siehe dazu § 82 SGB XII

http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/82.html

Besonders interessant dabei ist in Absatz 1 folgender Hinweis

„Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen“

Da dieses Gesetz von Anfang 2011 ist, wird das wohl auch der Grund für das Urteil in deinem zweiten Link sein. Zumindest stammt dieses Urteil vom 23.08.2011.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…

Bei zu viel gezahlten KdU, die man zurückbekommt, würde ich unbedingt annehmen, dass diese Rückzahlungen praktisch an das Amt gehen, denn es hat sie ja auch vorher gezahlt.

Das sehe ich genauso, und habe das auch nicht angezweifelt. Bei meiner Frage ging es hauptsächlich um das Guthaben der zuviel gezahlten der Stromkosten, und diese Frage dürfte wohl durch das neue Gesetz geklärt sein.

Schönes Wochenende und einen angenehmen Feiertag

Gruß
N.N

2 Like

Hier gibt es ein Urteil, nach dem anscheinend die
Stromkostenrückzahlung als Einkommen zu werten ist, was ich
persönlich aber nicht nachvollziehen kann.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?m…

n ach der Begründung des Urteils geht es um Stromvorauszahlungen bzw. deren Erstattung vor dem Eintritt in die Sozialhilfe. Die können natürlich angerechnet werden.

Man kann der Rentnerin also nur empfehlen, den Stromabschlag
nach Möglichkeit so niedrig ansetzen zu lassen wie nur irgend
möglich, da sie weniger als den Abschlag niemals für den Strom
zahlen wird.

Unsinn. Auch kommt es auf den Verbrauch an. Und die Kostenentwicklung. Wer will schon gerne hunderte € nachzahlen?!

Wenn es nicht möglich ist, lohnt es sich für sie auf keinen
Fall, Stromkosten zu sparen.

Auch das ist falsch. Strom gehört leider nicht zum Grundbedarf, der vom AMT übernommen wird, muss aus dem Geld, das ansonsten auch für andere Dinge (Essen, Kleidung Sonstiges) zur Verfügung steht, bezahlt werden.