Strom/´Gasgebühr. nach Schlüsselübergabe

Hallo,
vielleicht hat jemand einen Rat.

Fakten:
Kündigung des Mietvertrags am 28.03.10 ordnungsgemäß zum 30.06.
Am 30.03.10 Auszug und Schlüsselübergabe an Eigentümer (Vermieter).
Zum 30.03 wurde Strom/Gas/Wasser gekündigt - was laut Stadtwerken in Ordnung ist.
Laut Vermieter ziehen neue Mieter ab 01.07.10.

Fragen:
In Monaten April, Mai, Juni 2010 muss die Kaltmiete + Betriebskosten (Müllabfuhr usw.) + Garage (durch Vermieter an dritte Person, 3 Monate Kündigung) bezahlt werden. Kaltmiete muss man wohl zahlen, aber muss man auch die Neben- und Betriebskosten zahlen?

Vermieter hat angekündigt, dass er dem Mieter die Strom/Gas/Wasser Gebühren für Monate April, Mai, Juni in Rechnung stellt, incl. Strom- und Gasverbrauch für Kessel (Urlaubsmodus) und aus der Kaution abrechnet.
Hat er Recht dafür, obwohl Mieter nicht mehr sind aber Kündigungsfrist läuft?

Vielen Dank für Antworten.

Guten Abend,
also,wenn ich mich recht erinnere,müssen die Nebenkosten bezahlt werden,da du vom Prinzip noch Mieter bist.Zumindest bis zum 01.07. Es ist zwar unwahrscheinlich,dass noch Strom und Gas verbraucht werden,trotzdem musst du zahlen.Sieh es aber positiv,bei einer eventuellen Nachzahlung von dir,werden die 3 Monate mit angerechnet und du hast schon ne kleine Anzahlung geleistet. :wink:

Gruß digger4480

Keine Anzahlung mehr, da ich alle Veträge (Gas/Strom/Wasser) geküdigt habe, Zählerstände abgelesen und an Stadwerke weitergegeben - so gemacht, wie Stadtwerken wollten. Ab 01.04. läuft alles an Vermieter.

Hallo Bacyl,

es ist nicht ganz klar, wie Vermieter und Mieter bei der Übergabe verblieben sind.
Aber es gibt natürlich auch Nebenkosten, die anteilig berechnet werden, wie etwa Versicherungen und Gemeindeabgaben. Auch die von dir bereits erwähnte Müllabfuhr wird normalerweise nicht nach Gebrauch, sondern nach Größe der Behälter berechnet.

Wichtig ist einzig und allein, ob mit der Schlüsselübergabe auch eine Entlastung bezüglich der Kosten vereinbart war. Wie es scheint, hat der Vermieter das nicht so gesehen.

Gruß!

Horst

Nochmal Hallo,
da habe ich wohl was falsch verstanden.Sorry.
Also,aus einer Kaution darf man nur etwas herausrechnen,wenn Mieter anfallende Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt haben,oder die Mietsache beschädigt haben.Die Kaution ist vom Prinzip „nur“ ein Pfand.

Grüße digger4480

Hallo Digger4480,

Also,aus einer Kaution darf man nur etwas herausrechnen,wenn
Mieter anfallende Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt
haben,oder die Mietsache beschädigt haben.Die Kaution ist vom
Prinzip „nur“ ein Pfand.

das gilt nur für den sozialen Wohnungsbau. Bei frei finanzierten Wohnungen dient die Kaution auch zur Absicherung von Mietrückständen und Nebenkostennachforderungen.

Gruß

Joschi

Hallo Bacyl,

Kündigung des Mietvertrags am 28.03.10 ordnungsgemäß zum
30.06.
Am 30.03.10 Auszug und Schlüsselübergabe an Eigentümer
(Vermieter).
Zum 30.03 wurde Strom/Gas/Wasser gekündigt - was laut
Stadtwerken in Ordnung ist.
Laut Vermieter ziehen neue Mieter ab 01.07.10.

Fragen:
In Monaten April, Mai, Juni 2010 muss die Kaltmiete +
Betriebskosten (Müllabfuhr usw.) + Garage (durch Vermieter an
dritte Person, 3 Monate Kündigung) bezahlt werden. Kaltmiete
muss man wohl zahlen, aber muss man auch die Neben- und
Betriebskosten zahlen?

der Mieter ist weiterhin in der Pflicht, Nebenkosten zu zahlen. Ebenfalls darf er nicht die Strom- und Gaszähler auf den Vermieter ummelden. Das Mietverhältnis läuft nach dem Auszug des Mieters ganz normal bis zum 30.06 weiter, wenn mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart wurde.

Allenfalls kann sich der Mieter von der Pflicht freisprechen, die Wohnung weiterhin nach den Vorgaben des Mietvertrages zu „betreuen“. Er kann mit Annahme der Wohnungsschlüssel durch den Vermieter davon ausgehen, dass ihn davon der Vermieter konkludent (durch die Annahme des Schlüssels) befreit hat.

Gruß

Joschi

Danke für die Antworten.
Kurz zusammengefasst:
Da keine Sondervereinbarung bzw. Entlastung der Kosten vereinbart wurde, Kaltmiete und Nebenkosten sind vom Mieter bis Ende des Mietvertrags (30.6.10) zu tragen.
Strom/Gas/Wasser Kosten (oder besser gesagt Grundgebühren) sind auch zu tragen, auch wenn alles ordnungsgemäss (was beziehung zwischen StadtWerken und Mieter angeht) gekündigt wurde. Vermieter führt jetzt alles auf seinen Namen und wird es dem Mieter nach dem 30.06.10 mit Schlussrechnung von SW aus der Kaution abziehen.

Letzte Frage :smile:
Wenn die Heizung läuft (von Mieter im Urlaubsmodus/Frostschutz gelassen, aber immer hin läuft und verbraucht Strom/Gas) ist auch diesen Verbrauch (in Monaten April, Mai, Juni) vom Mieter zu tragen? Zählerstände wurden mit Schlüsselrückgabe, zum 30.03., abgelesen. Ab diesem Datum hat Mieter keinen Schlüssel und keine Kontrolle über das Haus mehr. Mieter ist 800 km weg. Da es bereits Apr./Mai/Juni ist, es ist nicht unbedingt notwendigt, dass die Heizung läuft. Es ist „nur besser“ wenn alles in Bewegung ist. Mieter erwartet keine grosse Kosten da, aber die ganze Aktion (Umzug) hat leider schon zu viel Geld „verschluckt“.

Hallo, Nebenkosten nach Verbrauch (Gas, Strom, Wasser, evtl. Abfall)
müssten doch Ende März erledigt sein. Vorausgesetzt Mieter ist so
clever, mit dem Vermieter zusammen Zählerstände abzulesen.
Andere Nebenkosten wie Versicherungen, Grundsteuer u.ä.,die nach der
Fläche berechnet werden, müssen für die Zeit bis 30.6. entrichtet werden.Gruß