Hallo ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
Eine 3er WG zieht in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses (8-10 Parteien). Seit Abschluss des Mietvertrages kam seitens der Vermieterin („Hausverwaltung“ und Eigentümerin) NICHTS mehr, keine Einweisung in die Gegebenheiten von Kellerräumen, Stromzähler, Wasserzähler usw. gegeben. AuF die Anfrage der WG diesbezüglich kam die Antwort:
„Melden Sie sich bei Nachbarin XY, die wohnt schon seit Jahren in dem Haus und weiß über alles bescheid.“ Dies tat die WG auch, und Frau XY wies sie auch entsprechend und sehr freundlich in die Gegebenheiten des Hauses ein, zeigte die Strom-/Gas- und Wasserzähler, sowie Kellerräume und Waschküche und dergleichen auf. Die WG nahm diese zur Kenntnis.
Im Waschkeller gibt es für jede Hauspartei einen eigenen Wasserhahn, sowie eine eigene Steckdose. Frau XY zeigt der WG, ihren zugehörigen Wasserhahn, wie Steckdose. Nach einiger Zeit stellt die WG fest, dass Nachbarn ihre Waschmaschine an die vermeintliche(laut Frau XY) Steckdose der WG anschließen und dann waschen. Und zwar IMMER (für die Steckdose gibt es auch ein Schloss, den Schlüssel hat die WG allerdings nie zu Gesicht bekommen), ebenfalls die Mülltonne wird seit geraumer Zeit von einer anderen Hauspartei mitbenutzt. Anschließend überprüft die WG den Stromzählerstand und stellt fest, dass der von Frau XY angezeigte Stromzähler nicht der Zähler der Wohnung der WG ist. (FRau XY ist sehr alt.)
Nun weiß die WG nicht mehr, ob bzw welche Steckdose zu ihrer Wohnpartei gehört. Mit der Mülltonne das gleiche (wobei das natürlich kein größeres Problem darstellt).
Die WG schreibt also die Vermieterin an, und bittet um Aufklärung. Die Antwort: „Ich habe davon keine Ahnung, die Parteiern klären das unter sich.“
Ist die Vermieterin nicht dazu verpflichtet, Klarheit zu schaffen? Natürlich könnten die Hausparteien das unter sich klären, doch nutzen die Nachbarn beabsichtigt den Strom der WG (angenommen es ist die Steckdose der WG) und/oder ist nicht willens dies zu klären, ist die WG doch machtlos? Möglicherweise hat Frau XY den Nachbarn ebenfalls diese Steckdose als ihre postuliert.
Ist die Vermieterin außerdem nicht dazu verpflichtet, den Schlüssel für die Steckdose auszuhändigen? Ist es rechtens, dass JEDER Zugang zum Strom einer Hauspartei hat und diese Hauspartei demnach verpflichtet ist, den Strom für „JEDEN“ zu zahlen?
Könnte man in dem Fall eine Mietminderung vornehmen, da ja erhebliche Mehrkosten entstehen?
Die Vermieterin zeigt jenseits ihres Einkommens keinerlei Interesse an den Mietern.
Zum Einzug der WG händigte sie nur zwei Schlüssel aus (alle 3 stehen im Mietvertrag) mit den Worten: „Ich habe nicht mehr Schlüssel, lassen Sie die nachmachen, dann ist das erledigt.“
Als die WG mit Einbehalt der Miete drohte (der Haustürschlüssel konnte nicht so einfach nachgemacht werden, da es sich um ein Schließsystem handelte) und zumindest die Zahlung des dritten Schlüssels forderte, lag zwei Tage später der Haustürschlüssel im Briefkasten und eine Erlaubnis, den Wohnungsschlüssel auf Kosten der Vermieterin nachmachen zu lassen.
Könnte man bezüglich der Steckdose ähnlich handeln?