Strom im Keller- Vermieterin kümmert sich nicht

Hallo ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
Eine 3er WG zieht in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses (8-10 Parteien). Seit Abschluss des Mietvertrages kam seitens der Vermieterin („Hausverwaltung“ und Eigentümerin) NICHTS mehr, keine Einweisung in die Gegebenheiten von Kellerräumen, Stromzähler, Wasserzähler usw. gegeben. AuF die Anfrage der WG diesbezüglich kam die Antwort:

„Melden Sie sich bei Nachbarin XY, die wohnt schon seit Jahren in dem Haus und weiß über alles bescheid.“ Dies tat die WG auch, und Frau XY wies sie auch entsprechend und sehr freundlich in die Gegebenheiten des Hauses ein, zeigte die Strom-/Gas- und Wasserzähler, sowie Kellerräume und Waschküche und dergleichen auf. Die WG nahm diese zur Kenntnis.

Im Waschkeller gibt es für jede Hauspartei einen eigenen Wasserhahn, sowie eine eigene Steckdose. Frau XY zeigt der WG, ihren zugehörigen Wasserhahn, wie Steckdose. Nach einiger Zeit stellt die WG fest, dass Nachbarn ihre Waschmaschine an die vermeintliche(laut Frau XY) Steckdose der WG anschließen und dann waschen. Und zwar IMMER (für die Steckdose gibt es auch ein Schloss, den Schlüssel hat die WG allerdings nie zu Gesicht bekommen), ebenfalls die Mülltonne wird seit geraumer Zeit von einer anderen Hauspartei mitbenutzt. Anschließend überprüft die WG den Stromzählerstand und stellt fest, dass der von Frau XY angezeigte Stromzähler nicht der Zähler der Wohnung der WG ist. (FRau XY ist sehr alt.)
Nun weiß die WG nicht mehr, ob bzw welche Steckdose zu ihrer Wohnpartei gehört. Mit der Mülltonne das gleiche (wobei das natürlich kein größeres Problem darstellt).

Die WG schreibt also die Vermieterin an, und bittet um Aufklärung. Die Antwort: „Ich habe davon keine Ahnung, die Parteiern klären das unter sich.“

Ist die Vermieterin nicht dazu verpflichtet, Klarheit zu schaffen? Natürlich könnten die Hausparteien das unter sich klären, doch nutzen die Nachbarn beabsichtigt den Strom der WG (angenommen es ist die Steckdose der WG) und/oder ist nicht willens dies zu klären, ist die WG doch machtlos? Möglicherweise hat Frau XY den Nachbarn ebenfalls diese Steckdose als ihre postuliert.
Ist die Vermieterin außerdem nicht dazu verpflichtet, den Schlüssel für die Steckdose auszuhändigen? Ist es rechtens, dass JEDER Zugang zum Strom einer Hauspartei hat und diese Hauspartei demnach verpflichtet ist, den Strom für „JEDEN“ zu zahlen?
Könnte man in dem Fall eine Mietminderung vornehmen, da ja erhebliche Mehrkosten entstehen?

Die Vermieterin zeigt jenseits ihres Einkommens keinerlei Interesse an den Mietern.
Zum Einzug der WG händigte sie nur zwei Schlüssel aus (alle 3 stehen im Mietvertrag) mit den Worten: „Ich habe nicht mehr Schlüssel, lassen Sie die nachmachen, dann ist das erledigt.“
Als die WG mit Einbehalt der Miete drohte (der Haustürschlüssel konnte nicht so einfach nachgemacht werden, da es sich um ein Schließsystem handelte) und zumindest die Zahlung des dritten Schlüssels forderte, lag zwei Tage später der Haustürschlüssel im Briefkasten und eine Erlaubnis, den Wohnungsschlüssel auf Kosten der Vermieterin nachmachen zu lassen.

Könnte man bezüglich der Steckdose ähnlich handeln?

Könnte man bezüglich der Steckdose ähnlich handeln?

hallo,
kann man sicherlich. ein kabel hat schließlich das eine ende in der steckdose und das zweite im zählerschrank, wo man es einfach umklemmen kann auf den richtigen zähler. darf freilich nur ein eli machen, und der kostet geld. also vorher die vermieterin auffordern, das zu tun und bedarfsweise eben selbst zur tat schreiten, wenn sich dann nichts tut. so, glaub ich, würde ich das regeln. man kann natürlich auch mit der stromräuberin reden…
viele grüße
salomo

Hallo,

in diesem Fall rate ich dringend einen Mieterverein auf zu suchen.

Die Vermieterin muss der Aufforderung nach kommen, die genannten Angelegenheit zu klären oder dem Mieter Auskunft zu geben, wer welchen Strom zu nutzen hat, bzw. die Nutzung des Stroms der anderen Mietpartei zu untersagen.

Ich rate euch aussagefähige Bilder anzufertigen, wenn andere den offenbar euch zugehörigen Strom nutzen.

Wenn die Mülltonne ausschließlich nur von der WG genutzt werden darf, kann man Anzeige erstatten, wenn diese ständig fremd genutzt wird. Dies würde ich auch beim Stromklau empfehlen.

Deshalb fleißig Beweise (Bilder/Film) sammeln und diese auch bei den Nebenkosten anführen, wenn diese ungerechtfertigt sind.

Habt ihr mit der Mietpartei, die den Strom, Wasser und Mülltonne nutzt bereits Kontakt aufgenommen?
Ich würde dort diesbezüglich anfragen. Damit würde sich klären,
ob auch diesen die Steckdose zugeteilt wurde.

Keine Ahnung ist keine Antwort - es ist die Pflicht der Vermieterin sich darum zu kümmern.
Es ist nicht Mieterpflicht Miss Marpel zu spielen, wer welchen Stromanschluss besitzt und wo welcher Wasseranschluss wem zugehörig ist.
Strom und Wasser sind verbrauchsabhängig zu berechnen.

In diesem Haus sollte diesbezüglich dringen Klarheit geschaffen werden und das ist keine Sache der Mietparteien sich zu einigen, sondern Angelegenheit der Vermieterin
ganz klar zu sagen, wo die Bereiche der entsprechenden Wohnung beginnen und wo enden. Denn bei diesem Chaos dürfte auch keine
stimmige Nebenkostenabrechnung heraus kommen.

Ich denke aber das ihr hier nur noch mit fachlicher Unterstützung weiter kommt.

Viele Grüße
tina

hallo,

das nachmachen der schlüssel muss die vermieterin tragen, sie muss auch dafür sorgen, dass jede wohnung einen eigenen zähler hat, einfach dass alles richtig abgerechnet wird. jeder muss nur den strom zahlen, den er verbraucht. ist ja klar. ausnahmen sind licht im hausgang, stromverbrauch der heizungsanlage etc.
viele grüße
maria

Vielen Dank für die schnelle(n) Antworten!

Hallo,

in diesem Fall rate ich dringend einen Mieterverein auf zu
suchen.

Die Vermieterin muss der Aufforderung nach kommen, die
genannten Angelegenheit zu klären oder dem Mieter Auskunft zu
geben, wer welchen Strom zu nutzen hat, bzw. die Nutzung des
Stroms der anderen Mietpartei zu untersagen.

Gibt es hierfür einen Paragraphen im BGB oder dergleichen auf dem die WG sich beziehen könnte?

Als es um den Schlüssel ging, führte die WG die zugehörigen Paragraphen, was die Pflicht des Zur-Verfügung-Stellens der Schlüssel aller Mitbewohner betrifft, sowie des Einbehaltungsrechts auf. Diese genügten, dass die Vermieterin ihrer Pflicht nachkam.

Ich rate euch aussagefähige Bilder anzufertigen, wenn andere
den offenbar euch zugehörigen Strom nutzen.

Wenn die Mülltonne ausschließlich nur von der WG genutzt
werden darf, kann man Anzeige erstatten, wenn diese ständig
fremd genutzt wird. Dies würde ich auch beim Stromklau
empfehlen.

Deshalb fleißig Beweise (Bilder/Film) sammeln und diese auch
bei den Nebenkosten anführen, wenn diese ungerechtfertigt
sind.

Habt ihr mit der Mietpartei, die den Strom, Wasser und
Mülltonne nutzt bereits Kontakt aufgenommen?
Ich würde dort diesbezüglich anfragen. Damit würde sich
klären,
ob auch diesen die Steckdose zugeteilt wurde.

Keine Ahnung ist keine Antwort - es ist die Pflicht der
Vermieterin sich darum zu kümmern.
Es ist nicht Mieterpflicht Miss Marpel zu spielen, wer welchen
Stromanschluss besitzt und wo welcher Wasseranschluss wem
zugehörig ist.
Strom und Wasser sind verbrauchsabhängig zu berechnen.

In diesem Haus sollte diesbezüglich dringen Klarheit
geschaffen werden und das ist keine Sache der Mietparteien
sich zu einigen, sondern Angelegenheit der Vermieterin
ganz klar zu sagen, wo die Bereiche der entsprechenden Wohnung
beginnen und wo enden. Denn bei diesem Chaos dürfte auch keine
stimmige Nebenkostenabrechnung heraus kommen.

Ich denke aber das ihr hier nur noch mit fachlicher
Unterstützung weiter kommt.

Viele Grüße
tina

Hallo,

einen Paragraphen wüßte ich dazu nicht.

Im Grunde kommt es darauf an, ob der gesamte Waschkeller auf den Allgemeinstrom läuft oder die jeweiligen Steckdosen auf die einzelnen Mietparteiein aufgeteilt sind.

Das sollte ermittelt werden.
Hat jede Partei eine seperate Steckdose und die wird von anderen Mietern genutzt, muss die Vermieterin Abhilfe schaffen - eben durch abschließbare Steckdosen.
Diese schlüssel ist wie der Hausschlüssel auszuhändigen.

Paragraph § 278
Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte wäre meiner Ansicht dann passend

Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung.

Der Vermieter ist für die gesamte Hauselektrik verantwortlich
und wenn dieser nicht kooperiert kann der Mieter nach §536a Schadenersatzansprüche geltend machen, da offensichtlich ein Mangel vorliegt.

Dazu müßte man vorab eine Mängelanzeige verfassten und dem Vermieter zukommen lassen.

Der Vermieter läßt es derzeit vorsätzlich oder fahrlässig zu, das jedermann den Strom der WG nutzen kann.

Dein Vermieter sollte wissen oder durch einen Elektriker feststellen lassen, auf welchen Zähler die Waschküche /bzw. die einzelnen Steckdosen laufen.

Ansonsten kannst du nur wenn die Maschinen im Keller laufen immer mal deine Sicherung ausschalten und sehen, welche Maschine dann stoppt.

Zuerst muss geklärt werden auf welchen Zähler die Maschinen laufen . Das ist der erste Schritt.
Habt ihr die Frau, die euch einweisen sollte mal auf das Problem angesprochen?

LG
tina

1 Like

Sollche Steckdosenverwechselungen sind keine Seltenheit. Irgentwer fängt mal damit an und alle anderen verschleppen den Fehler.

Wen ihr Zugang zun Zähler habt, sollter ihr eure Steckdose indendiefiiezieren können.

Auf dem Zähler steht eine Nummer.
Die selbe habt ihr auch in dem Vertag mit eurem Versorger.
Dicht dabei sollte eine Sicherung für die Wachküche/Waschmaschine sein.

Und nun mal was zum testen in die, vermutliche, Steckdose (zB Oma`s Stehlampe).
Dann Sicherung an/aus machen.

Reagiert das Testobjekt, ist es die passene Steckdose.
Wen nicht, Versuch mit anderen Steckdosen wiederholen bis die Passende gefunden ist.

Hallo,

bevor ich jetzt antworte empfehle ich auf jeden Fall den Gang zum Fachanwalt.

Im Mietvertrag müsste ja deklariert sein, wem welcher Hanh und Steckdocse im Waschkeller gehört. Ist dies dort nicht geregelt „muss“ die vermieterin Klarheit schaffen.

Wenn sie sich weiterhin weigert dies aufzuklären, kann man a) eine Auskunftsklage einreichen und b) nach vorheriger Androhung gegenüber der Vermieterin und den anderen Hausbewohnern das Schloss austauschen.

Auf jeden Fall würde ich erstmal ein Gespräch suchen mit den anderen Parteien. Wer unbeteiligt ist wird kooperieren. Wenn sich einer querstellt hat man ja einen Verdacht. Vllt. geht das ja wirklich, aber auf den Tausch des Schlosses würde ich schon drängen.

Die Aussage der Vermieterin, sich an XY zu wenden wg. langjähriger Erfahrung kann man als Bevollmächtigung werten, sie gibt damit indirektz die Genehmigung alles im Einvernehmen mit der alten Dame zu klären und zu handeln.

Gruß

Hallo,

Mietminderung zieht immer!!!

Gruß Bukatcho

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme:*
Da ich den genauen Inhalt (Kleingedrucktes lesen !) Ihres Vertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine Auskünfte geben.
Sie sollten sich mit diesem Problem ggf. an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Werter Fragesteller!
Nach Ihren Schilderungen herrschen haarsträubende Verhältnisse in dem Mietobjekt.
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter die zur Wonung gehörenden Schlüssel vollständig aushändigen muss!
Desweiteren ist vom Vermieter eine Einweisung in die Nutzung aller Einrichtungen des Mietobjektes durchzuführen. Wenn Sie nachweisen können, dass von Dritte die zu der von Ihnen gemieteten Wohnung gehörenden Stromzuführungen und die Mülltonne mit benutzt, werden, dann können Sie die Bezahlung der Nebenkosten E.-Strom und Müllabfuhr, verweigenau
Sie müssen das aber beweisen können. 8Mülltonne abschliessen, Steckdose für Waschmaschine lässt sich auch mit Schlüssel sichern. Die Rechnung über diese Mehrkosten muss der Vermieter tragen. Aber bitte vorher den Vermieter über die Konsequenzen unterrichte. Lassen Sie sich vom Verbraucherschutz beraten.
Das ist meine Meinung zu Ihrem Problem. Im Falle eines Rechtsstreites können Sie sich nicht auf meine Meinung berufen, da ich kein Rechtsanwalt bin.
Im Internet können Sie die Nebenkostenberchnungsverordnung nachlesen und sich Rechtssicherheit anlesen.
Mit freundlichen Grüßen ,„Großer Sucher“

Hallo ihr Lieben,

folgender Sachverhalt:
Eine 3er WG zieht in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses
(8-10 Parteien). Seit Abschluss des Mietvertrages kam seitens
der Vermieterin („Hausverwaltung“ und Eigentümerin) NICHTS
mehr, keine Einweisung in die Gegebenheiten von Kellerräumen,
Stromzähler, Wasserzähler usw. gegeben. AuF die Anfrage der WG
diesbezüglich kam die Antwort:

„Melden Sie sich bei Nachbarin XY, die wohnt schon seit Jahren
in dem Haus und weiß über alles bescheid.“ Dies tat die WG
auch, und Frau XY wies sie auch entsprechend und sehr
freundlich in die Gegebenheiten des Hauses ein, zeigte die
Strom-/Gas- und Wasserzähler, sowie Kellerräume und Waschküche
und dergleichen auf. Die WG nahm diese zur Kenntnis.

Im Waschkeller gibt es für jede Hauspartei einen eigenen
Wasserhahn, sowie eine eigene Steckdose. Frau XY zeigt der WG,
ihren zugehörigen Wasserhahn, wie Steckdose. Nach einiger Zeit
stellt die WG fest, dass Nachbarn ihre Waschmaschine an die
vermeintliche(laut Frau XY) Steckdose der WG anschließen und
dann waschen. Und zwar IMMER (für die Steckdose gibt es auch
ein Schloss, den Schlüssel hat die WG allerdings nie zu
Gesicht bekommen), ebenfalls die Mülltonne wird seit geraumer
Zeit von einer anderen Hauspartei mitbenutzt. Anschließend
überprüft die WG den Stromzählerstand und stellt fest, dass
der von Frau XY angezeigte Stromzähler nicht der Zähler der
Wohnung der WG ist. (FRau XY ist sehr alt.)
Nun weiß die WG nicht mehr, ob bzw welche Steckdose zu ihrer
Wohnpartei gehört. Mit der Mülltonne das gleiche (wobei das
natürlich kein größeres Problem darstellt).

Die WG schreibt also die Vermieterin an, und bittet um
Aufklärung. Die Antwort: „Ich habe davon keine Ahnung, die
Parteiern klären das unter sich.“

Ist die Vermieterin nicht dazu verpflichtet, Klarheit zu
schaffen? Natürlich könnten die Hausparteien das unter sich
klären, doch nutzen die Nachbarn beabsichtigt den Strom der WG
(angenommen es ist die Steckdose der WG) und/oder ist nicht
willens dies zu klären, ist die WG doch machtlos?
Möglicherweise hat Frau XY den Nachbarn ebenfalls diese
Steckdose als ihre postuliert.
Ist die Vermieterin außerdem nicht dazu verpflichtet, den
Schlüssel für die Steckdose auszuhändigen? Ist es rechtens,
dass JEDER Zugang zum Strom einer Hauspartei hat und diese
Hauspartei demnach verpflichtet ist, den Strom für „JEDEN“ zu
zahlen?
Könnte man in dem Fall eine Mietminderung vornehmen, da ja
erhebliche Mehrkosten entstehen?

Die Vermieterin zeigt jenseits ihres Einkommens keinerlei
Interesse an den Mietern.
Zum Einzug der WG händigte sie nur zwei Schlüssel aus (alle 3
stehen im Mietvertrag) mit den Worten: „Ich habe nicht mehr
Schlüssel, lassen Sie die nachmachen, dann ist das erledigt.“
Als die WG mit Einbehalt der Miete drohte (der
Haustürschlüssel konnte nicht so einfach nachgemacht werden,
da es sich um ein Schließsystem handelte) und zumindest die
Zahlung des dritten Schlüssels forderte, lag zwei Tage später
der Haustürschlüssel im Briefkasten und eine Erlaubnis, den
Wohnungsschlüssel auf Kosten der Vermieterin nachmachen zu
lassen.

Könnte man bezüglich der Steckdose ähnlich handeln?

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

Sorry!

MfG schoerschi

rechtesns ist sowas nicht - aber Ihr könnt es ja versuchen

Liebe Ratsuchende,
ja, Sie könnten bezüglich der Steckdose ähnlich handeln.
Viel Glück!

Guten Morgen,
leider kann ich da nicht weiter helfen.LG

Hallo,

das ist natürlich sehr kompliziert. Zu der Mülltonne: Es ist natürlich blöd, wenn die Nachbarn die Tonne mit vollmachen. Aber da kann der Vermieter kaum Einfluß nehmen sondern Sie können nur an die Vernunft appellieren.
Wegen des Stroms lässt es sich eigentlich bei der ersten Ablesung anhand der Zählernummern kontrollieren. Wenn Uneinigkeit besteht, hat der Vermieter die Pflicht, die Leitungsführung von eimen Elektriker überprüfen zu lassen, damit klar ist, wer für den Strom zahlt. Wenn die Steckdose dann eindeutig Ihnen zugeordnet ist, können Sie sie selbst mit einem Schloss versehen. Ihr Eigentum zu sichern, ist leider auch Ihre Aufgabe. Aber den Elektriker muss der Vermieter schon zahlen, wenn er die Angelegenheit nicht selbst aufklären kann. Sich Geld später wiederzuholen ist immer schwierig. Wir hatten ein ähnliches Problem mit dem Allgemeinstrom des Treppenhauses, der nur über einen privaten Zähler lief.

Viel Erfolg.