Angenommen A mietet eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus. Die Miete splittet sich in Kaltmiete und Nebenkosten. In den Nebenkosten sind die Kosten für den Strom enthalten. DARF der Vermieter dem Mieter Strom „verkaufen“? Ich habe gehört, dass das verboten ist. Die Nebenkosten werden jedoch verbrauchsabhängig abgerechnet und nachgewiesen, also hätte der Vermieter doch gar keinen Verkauf getätigt? Er zahlt vielleicht 1500 € jährlich an den Stromlieferanten und lädt dann die Kosten des Nebenzählers auf den Mieter ab. Ist das in Ordnung oder gibt es hier evtl. wirklich Ärger mit dem Stromlieferanten???
Handelt es sich hier um normalen „Hausstrom“ oder vielleicht Strom für die Flurbeleuchtung etc.? Hierfür kann der VM natürlich Vorauszahlungen verlangen…
Der Vermieter müsste, wenn er keinen Strom „verkaufen“ darf, wohl einen neuen Zähler einbauen. Es gibt einen Hauptstromanschluß, einen Haupt- und einen Nebenzähler. Der Mieter hätte den Hauptzähler in seiner Wohnung und der Vermieter den Nebenzähler in seiner. Angeblich benötigt man aber zwei eigenständige „Hauptzähler“, um rechtssicher zu sein.
Der Vermieter müsste, wenn er keinen Strom „verkaufen“ darf,
wohl einen neuen Zähler einbauen. Es gibt einen
Hauptstromanschluß, einen Haupt- und einen Nebenzähler. Der
Mieter hätte den Hauptzähler in seiner Wohnung und der
Vermieter den Nebenzähler in seiner. Angeblich benötigt man
aber zwei eigenständige „Hauptzähler“, um rechtssicher zu
dann müsste ja jeder seine eigene Eingangsleitung haben,wat für ein Unsinn doch erzählt wird. Von VM einen Unterzähler verlangen, dass sollte doch mittlerweile Standard sein, wenn man vermietet.Ausserdem hatb man dann keinen Trubble wegen der Abrechnung …