Strom in den Nebenkosten ohne Vereinabarung?

Angenommen ein Vermieter hat einen allgemein gültigen Mietvertrag mit einem Mieter gemacht. Muss darin die Übernahme der Stromkosten durch den Mieter extra aufgeführt sein?
Die Wohnung hat einen eigenen Zähler nur der Mieter hat seinen Strom nicht bei der Germeinde angemeldet und behauptet, dass der Strom mit zu den Nebenkosten zählt und somit abgegolten ist.

Das kann doch nicht sein oder?

Hallo,

normalerweise bezieht ein Mieter den Strom über die örtlichen Stadtwerke auf eigene Rechnung.
Falls das dennoch in den Nebenkosten enthalten sein sollte, was ich mir wirklich nicht vorstellen kann, müsste es im Mietvertrag unter Nebenkosten aufgeführt sein. Ist es nicht aufgeführt, ist es selbstverständlich Sache des Mieters sich um seinen Strom zu kümmern.

Gruß
roland

Hallo Julia,

was ist unter allgemein gültigen Mietvertrag zu verstehen und wie sind die Nebenkosten geregelt ?

Gruss Günter

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was ist unter allgemein gültigen Mietvertrag zu verstehen und
wie sind die Nebenkosten geregelt ?

Gruss Günter

Also der Mietvertrag führt die Nebenkosten nicht extra auf… falls du das meinst, ist halt so ein Standart-Mietvertrag…