Strom in leerer Wohnung

Hallo Ihr Wissenden,

nehmen wir mal fogenden Fall an:

Jemand ist Eigentümer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die Wohnung ist vermietet, der Mieter hat auf seinen Namen mit der Stromgesellschaft einen Vertrag und bezieht auch Strom. Der Stromzähler gehört, wie alle Stromzähler in diesem Haus, der Stromgesellschaft.

Der Mieter kündigt die Wohnung und den Vertrag mit der Stromgesellschaft, und zieht aus.

Die Wohnung wird nicht weiter vermietet und steht leer.

Der Vermieter wird jetzt von der Stromgesellschaft als neuer Vertragspartner begrüsst und erhält eine Zusammenfassung der Vertragsdaten.

Hier kommt jetzt der Denkansatz dieses fiktiven Falles:

Ist es richtig, dass die Stromgesellschaft automatisch, also ohne eine Unterschrift des Vermieters, einen Vertrag mit dem Vermieter hat?

Muss eine Wohnung mit Strom versorgt werden oder kann, da diese Wohnung ja leer steht, verlangt werden, dass durch die Stromgesellschaft der Zähler demontiert wird, damit eben keine Gebühren anfallen?

Mal schauen, was Ihr dazu meint.

Gruß gregor

Hallo, habe hier einen Link gefunden:
http://209.85.129.104/search?q=cache:iJBONZOjkG8J:ww…
Unter Punkt 1.3 und 1.4 steht was…

Den Strom abzumelden und den Zähler demontieren zu lassen sollte wirklich das kleinste Problem sein. Da ich „nur“ Mieter bin, habe ich keine Ahnung, ob der Stromversorger dafür Gebühren nimmt?
Also einfach mal beim Anbieter nachfragen oder anrufen.

Aber ich habe noch nie was davon gehört, dass man verpflichtet ist, sich oder gar ein leeres Gebäude mit Strom zu versorgen. Allen, denen mal der Saft angedreht würde (aus welchen gründen auch immer) würde sich ja dann „strafbar“ machen? ;o) Wäre eine seltsame Logik, oder?

Liebe Grüße!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, an der es hier wohl eindeutig mangelt.

Gruß

S.J.

Der Vermieter wird jetzt von der Stromgesellschaft als neuer
Vertragspartner begrüsst und erhält eine Zusammenfassung der
Vertragsdaten.

Hier kommt jetzt der Denkansatz dieses fiktiven Falles:

Ist es richtig, dass die Stromgesellschaft automatisch, also
ohne eine Unterschrift des Vermieters, einen Vertrag mit dem
Vermieter hat?

Hallo Ihr Wissenden,

auch hallo,

Die Wohnung wird nicht weiter vermietet und steht leer.

auf ewig?

Der Vermieter wird jetzt von der Stromgesellschaft als neuer
Vertragspartner begrüsst und erhält eine Zusammenfassung der
Vertragsdaten.

das leuchtet ein …

Hier kommt jetzt der Denkansatz dieses fiktiven Falles:

Ist es richtig, dass die Stromgesellschaft automatisch, also
ohne eine Unterschrift des Vermieters, einen Vertrag mit dem
Vermieter hat?

das ist sinnvoll …

Muss eine Wohnung mit Strom versorgt werden oder kann, da
diese Wohnung ja leer steht, verlangt werden, dass durch die
Stromgesellschaft der Zähler demontiert wird, damit eben keine
Gebühren anfallen?

Demontage kostet ca. 50 bis 100 €. Falls nie wieder Strom in diesen Räumen gebraucht wird, ist Demontage ok. Falls doch noch mal die Räume bewohnt werden sollen, muss dann neu ein Zähler montiert werden, und das kostet ca. 250 bis 350 €. Wenn also die Grundgebühren im Laufe der (stromlosen) Zeit höher sind, ist Demontage sinnvoll.

Mal schauen, was Ihr dazu meint.

Gruß gregor

Gruß
Pat

hallo,

Die Wohnung wird nicht weiter vermietet und steht leer.

auf ewig?

Der Vermieter wird jetzt von der Stromgesellschaft als neuer
Vertragspartner begrüsst und erhält eine Zusammenfassung der
Vertragsdaten.

das leuchtet ein …

Mir nicht…

Hier kommt jetzt der Denkansatz dieses fiktiven Falles:
Ist es richtig, dass die Stromgesellschaft automatisch, also
ohne eine Unterschrift des Vermieters, einen Vertrag mit dem
Vermieter hat?

das ist sinnvoll …

Warum denn?

Muss eine Wohnung mit Strom versorgt werden oder kann, da
diese Wohnung ja leer steht, verlangt werden, dass durch die
Stromgesellschaft der Zähler demontiert wird, damit eben keine
Gebühren anfallen?

Demontage kostet ca. 50 bis 100 €. Falls nie wieder
Strom in diesen Räumen gebraucht wird, ist Demontage ok. Falls
doch noch mal die Räume bewohnt werden sollen, muss dann neu
ein Zähler montiert werden, und das kostet ca. 250 bis 350 €.
Wenn also die Grundgebühren im Laufe der (stromlosen) Zeit
höher sind, ist Demontage sinnvoll.

Das sehe ich anders. Wenn sich für die leer stehende Wohnung kein Vertragspartner findet, der die Zählergrundgebühr bezahlt hat der Energielieferant halt Pech gehabt. Es ist am Versorger, über die Demontage zu entscheiden, für diesen fallen doch aber aus der Tatsache, dass kein Vertragspartner da ist, keine weiteren Kosten an. Warum also sollte man den Zähler ausbauen? Man könnte auf Seiten des Versorgers höchstens darüber nachdenken, ob es günstiger ist, ne halbe kWh pro Jahr zu verschenken, weil mal jemand in der Wohnung nach dem Rechten schaut, oder aber die Leitungen abzutrennen, und zu verplomben (wie das wohl hin und wieder bei säumigen Zahlern gemacht wird). Ausbauen halte ich für unökonomisch

Mal schauen, was Ihr dazu meint.

Greetz, T.

Gruß gregor

Gruß
Pat

Ist es richtig, dass die Stromgesellschaft automatisch, also ohne eine Unterschrift des Vermieters, einen Vertrag mit dem Vermieter hat?

Ein Vertrag mit einem Versorger kommt durch Abschluss eines Vertrags oder durch eine Stromentnahme statt.

Man ist jedoch nicht zur Stromabnahme verpflichtet.

Aus eigener Erfahrung mit unserem Versorger:
Wenn in der leerstehenden Wohnung tatsächlich kein Stromverbrauch stattfindet (auch nicht zur Beleuchtung zwecks Besichtigung von Mietinteressenten), kann man dies ganz einfach dem Stromversorger mitteilen, sodass bis zur Neuvermietung zeitweise KEIN Entnahmevertrag besteht.
Somit werden auch keine monatlichen Grundgebühren berechnet.
Eine Zählerdemontage ist nicht erforderlich.
Wird die Wohnung wieder vermietet, dann wird der Anfangs-Zählerstand dem jeweiligen Versorger gemeldet - und dadurch bestätigt, dass tatsächlich kein Verbrauch stattfindet.

Wir haben das bereits mehrfach in dieser Weise praktiziert.