Strom klauen

Wie sieht es denn aus, wenn ich die Wäsche in die bereits :angeschlossene Waschmaschine meines Nachbarn schmeiße und aufs :Knöpfen drücke?

Hierzu muss man zunächst einmal sagen, dass dies den Tatbestand nicht erfüllt. Er wäre aber erfüllt, wenn man seine eigene Waschmaschine am Stromnetz des Nachbarn anschließen würde. Diese Differenzierung ist unsachgemäß, aber eben Lage des Gesetzes. Im Kommentar habe ich noch ein sehr deutliches Beispiel gefunden: Den Tatbestand erfüllt, wer im Hotel vertragswidrig ein eigenes Elektrogerät betreibt.

das ist ein anderer Tatbestand. Genauso könntest du sagen:
„Wenn ich das Fahrzeug einess Bekannten ohne dessen Erlaubnis
benutze, ist das Benzindiebstahl?“

Der Witz an der Sache ist aber ja: Das ist wirklich Benzindiebstahl, und wenn es kein Benzindiebstahl ist, dann ist es Unterschlagung. Der Diebstahl bzw. die Unterschlagung wird von § 248 b StGB zwar kompensiert, die Tatbestandsmäßigkeit ist aber zu bejahen. Auch der BGH sieht das übrigens so.

rauszufinden, warum denn der „Stromdiebstahl“ eine
eigenständige Strafvorschrift hat (kleiner Tip: hat was mit
„Sache“ zu tun).

Absolut richtig. So wie ja auch Daten auf CD-ROMs keine Sache sind. Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung hat der Staat das nicht so für sich festgelegt, damit er die Daten von Steuersündern ankaufen kann, sondern das ist die allgemein anerkannte Auslegung des Gesetzes. Was man nicht anfassen kann, ist keine Sache i.S.d. Gesetzes.