hallo!
Jemand zapft eine Stromleitung unberechtigt an; zB die Leitung des Nachbarn und betreibt damit die eigene Waschmaschine.
Erfüllt dies einen Straftatbestand?
Stom ist nach § 242 StGB meines Erachtens nach keine bewegliche Sache.
Gruß
Paul
hallo!
Jemand zapft eine Stromleitung unberechtigt an; zB die Leitung des Nachbarn und betreibt damit die eigene Waschmaschine.
Erfüllt dies einen Straftatbestand?
Stom ist nach § 242 StGB meines Erachtens nach keine bewegliche Sache.
Gruß
Paul
Guten Tag,
§ 248c StGB vielleicht ? Nennt sich „Entziehung elektrischer Energie“
Schönen Tag noch !
also wenn das nicht passt…
danke!
Was ist mit ordnungsgemäßem Leiter?
Hallo,
§ 248c StGB vielleicht ? Nennt sich „Entziehung elektrischer
Energie“
interessant! Da heißt es „mittels eines Leiters […], der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist“. Was genau bedeutet das? Wenn ich mit dem normalen Stecker meiner Waschmaschine an die vorhandene Steckdose meines Nachbarn gehe, scheint mir dieser Punkt nicht mehr zuzutreffen.
Viele Grüße,
Andreas
Hallo.
interessant! Da heißt es „mittels eines Leiters […], der zur
ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder
Einrichtung nicht bestimmt ist“. Was genau bedeutet das? Wenn
ich mit dem normalen Stecker (…) gehe, scheint mir dieser
Punkt nicht mehr zuzutreffen.
Doch. Mit „Leiter“ ist alles gemeint, was technisch in zum Erfolg führendem, für einen Täter zu einem Nutzen, der auch den Erfolg der Bereicherung bringt, stehendem Zusammenhang gemeint.
Das Gerät wie Bügeleisen z. B. hat (z. B. im Thermostat, aber auch im Schutzleiter und in einem im Hausnetz vorhandenen FI) Leiter. Also zutreffend.
Michael
check ich nicht ganz
huhu!
interessant! Da heißt es „mittels eines Leiters […], der zur
ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder
Einrichtung nicht bestimmt ist“. Was genau bedeutet das? Wenn
ich mit dem normalen Stecker (…) gehe, scheint mir dieser
Punkt nicht mehr zuzutreffen.Doch. Mit „Leiter“ ist alles gemeint, was technisch in zum
Erfolg führendem, für einen Täter zu einem Nutzen, der auch
den Erfolg der Bereicherung bringt, stehendem Zusammenhang
gemeint.
check ich nicht ganz
Das Gerät wie Bügeleisen z. B. hat (z. B. im Thermostat, aber
auch im Schutzleiter und in einem im Hausnetz vorhandenen FI)
Leiter. Also zutreffend.
Wir haben nie das Wort „Leiter“ bestritten. Es geht um „der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist“. Nur wenn man so ein Teil benutzt, ist auch der Straftatbestand erfüllt.
Und der Stecker eines Bügeleisens und alle Leiter die danach und davor noch kommen, sind doch zur ordungsgemäßen Entnahme der Energie bestimmt.
Wenn ich also ein normales Bügeleisen in die Steckdose meines Nachbarn stecke, ist der Straftatbestand nicht erfüllt.
Gruß
Paul
Und der Stecker eines Bügeleisens und alle Leiter die danach und davor noch kommen, sind doch zur ordungsgemäßen Entnahme der Energie bestimmt.
im technischen Sinne vielleicht, aber nicht im rechtlichen Sinne.
Wenn ich also ein normales Bügeleisen in die Steckdose meines Nachbarn stecke, ist der Straftatbestand nicht erfüllt.
Doch. „Ordnungsgemäß“ wäre, wenn der Inhaber der Steckdose sein Bügeleisen reinsteckt, nicht aber du.
gruss
Iru
huhu!
Doch. „Ordnungsgemäß“ wäre, wenn der Inhaber der Steckdose
sein Bügeleisen reinsteckt, nicht aber du.
Das „ordnungsgemäß“ ist auf den Leiter bezogen und nicht auf den Vorgang an sich.
Deswegen bezweifle ich deine Darstellung.
Aber eindutige Klärung, wie das zu verstehen ist, kann sicher nur jemand wirklich kundiges geben.
Wie sieht es denn aus, wenn ich die Wäsche in die bereits angeschlossene Waschmaschine meines Nachbarn schmeiße und aufs Knöpfen drücke?
Ist der Leiter dann wieder nicht ordnungsgemäß, wei der Nachbar es mir nicht erlaubt hat?
Gruß
Paul
Machs nicht so kompliziert, „borge“ dir einfach das Bügeleisen deines
Nachbarn, kommt ja aufs gleiche raus …
Gruss
Wenn Elektronen sich …
hallo!
Hallo Paul,
Strom ist nach § 242 StGB meines Erachtens nach keine
bewegliche Sache.
… nicht bewegen, redet man vom absoluten Nullpunkt. Der ist aber in deiner Waschmaschine nicht erreichbar, folglich wird der „stromstehlende“ Bösewicht bewegliche Elektronen für seine Zwecke umleiten, sprich klauen. Die Größe einer beweglichen Sache ist im Gesetz nicht als Mindestmaß definiert.
Gruß
Paul
G, R
huhu!
… nicht bewegen, redet man vom absoluten Nullpunkt. Der ist
aber in deiner Waschmaschine nicht erreichbar, folglich wird
der „stromstehlende“ Bösewicht bewegliche Elektronen für seine
Zwecke umleiten, sprich klauen. Die Größe einer beweglichen
Sache ist im Gesetz nicht als Mindestmaß definiert.
Er eignet sich Elektronen aber nicht zu, denn die Elektronen werden ja in den Geräten nicht vernichtet.
Lediglich ihr Potential im elektrischen Feld wird ausgenutzt.
Und jetzt kannste mit E=mc² kommen.
Energie ist äquivalent zu Masse, also ist sie auch beweglich.
Vielleicht folgt ein Amtsgericht ja dieser Argumentation.
Probier es aus!
Gruß
Paul
huhu!
lala!
Er eignet sich Elektronen aber nicht zu, denn die Elektronen
werden ja in den Geräten nicht vernichtet.
Das macht ein Bösewicht mit umgeleitetem Wasser oder fremdgenutzter Sendeenergie auch nicht. Da wird ebenfalls nicht vernichtet, sondern nur unbefugt und nicht bestimmungsgemäß benutzt.
Lediglich ihr Potential im elektrischen Feld wird ausgenutzt.
Dazu ist der Bösewicht eben nicht befugt, denn das ist hier die zu zahlende Leistung. Genauso wie beim ordentlichen, vertraglichen Nutzer und zahlenden der Anlage (Zähler, Steckdose usw)
Falls du es nicht verstehst - der bezahlt ebenfalls nicht die einzelnen Elektronen, sondern die darin steckende Leistung
Und jetzt kannste mit E=mc² kommen.
Energie ist äquivalent zu Masse, also ist sie auch beweglich.
Soweit brauchen wir gar nicht gehen
Vielleicht folgt ein Amtsgericht ja dieser Argumentation.
Das haben höchste Gerichte bereits mehrmals vor Jahrzehnten schon gemacht, die Richter eines Amtsgerichtes werden nur noch gähnen.
Probier es aus!
Habe besseres zu tun, tschau
Gruß
Paul
Mod : Brauch keine Löschbestätigung - ist schon bei mir archiviert.
möp
huhu!
Das macht ein Bösewicht mit umgeleitetem Wasser oder
fremdgenutzter Sendeenergie auch nicht. Da wird ebenfalls
nicht vernichtet, sondern nur unbefugt und nicht
bestimmungsgemäß benutzt.
Das mag alles sein.
Es ist trotzdem nicht strafbar nach § 242 StGB, denn man eigent sich das Zeug nicht zu.
gruß
Paul
§ 242 StGB scheitert genau genommen daran, dass elektrische Energie kein Sache ist, denn Sache ist nur ein körperlicher Gegenstand.
Hallo.
interessant! Da heißt es „mittels eines Leiters […], der zur
ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder
Einrichtung nicht bestimmt ist“. Was genau bedeutet das? Wenn
ich mit dem normalen Stecker (…) gehe, scheint mir dieser
Punkt nicht mehr zuzutreffen.Doch. Mit „Leiter“ ist alles gemeint, was technisch in zum
Erfolg führendem, für einen Täter zu einem Nutzen, der auch
den Erfolg der Bereicherung bringt, stehendem Zusammenhang
gemeint.check ich nicht ganz
Das hier antwortete ich:
Doch. Mit „Leiter“ ist alles gemeint, was technisch in zum
Erfolg führendem, für einen Täter zu einem Nutzen, der auch
den Erfolg der Bereicherung bringt, stehendem Zusammenhang
gemeint.
Hier, DAS Wort: „Zusammenhang“, das ist der springende Punkt.
Es ist schon klar, daß die in Deinem Beispiel mit dem Bügeleisen angesprochenen Mittel alle irgendwie normal sind, also scheinbar NICHT der Tatbestand besteht, daß ein NICHT zur ordnungsgemäßen (…etc.). Aber DAS GANZE BÜGELEISEN ist Deins, also sind die Leiter/ist der Leiter nicht ordnungsgemäß. Die Kombination aus EIGENEM Gerät und Steckdose eines FREMDEN ist ein nichtordnungsgemäßer Leiter.
Nicht nur das Netzkabel ist ein Leiter, sondern auch die Elektroinstallation und ein Gerät beherbergt Leiter i. technischen Sinne.
Frdl.
Grüße, Michael
Hallo,
zu Beginn der Elektrifizierung gab es genügend Strafverfahren wegen Stromdiebstahls bis das Reichsgericht entschied, dass es sich nicht um eine Sache handele, die demzufolge auch nicht weggenommen werden kann.
Zitat aus: http://www.europa-lehrmittel.de/html/technikredaktio…
„Stromdiebstahl war zu Beginn der Elektrifizierung ziemlich umstritten, denn es war für die Juristen fraglich,
ob der Diebstahl nichtmaterieller Dinge, wie die elektrische Energie, überhaupt durch das
Strafgesetzbuch abgedeckt sei. Denn in § 242 StGB hieß es damals:
“Wer eine fremde bewegliche Sache einem andern in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich
rechtswidrig anzueignen, wird wegen Diebstahls mit Gefängnis bestraft.”
War aber die Elektrizität keine bewegliche Sache (ja überhaupt keine Sache, im herkömmlichen Sinn und
aus damaliger Sicht also kein Gegenstand), so könne sie auch nicht gestohlen und ihre Entwendung auch
nicht bestraft werden.
Wegen der eminenten Bedeutung dieses Problems trat im April 1900 das “Gesetz, betr. die Bestrafung
der Entziehung elektrischer Arbeit (Stromdiebstahl)” in Kraft. Stromdiebstahl wurde damals mit Gefängnis
oder mit Geldstrafe geahndet. Wenn das Gesetz auch nicht alle Arten von Stromdiebstahl expressis
verbis nannte, hatte die Elektrizitätswirtschaft doch wenigstens den Triumph eines Gesetzes, dass
Elektrizität als Sache anzusehen und dass die unberechtigte Entnahme elektrischer Arbeit überhaupt als
strafbare Handlung anzusehen war.“
Durch das Gesetz wurde z.B. auch die Entziehung elektrischer Energie durch Induktion erfasst, also die berührungslose Übertragung.
Dazu auch noch: http://de.wikipedia.org/wiki/Entziehung_elektrischer…
Gruss
Iru
Hallo,
Aber eindeutige Klärung, wie das zu verstehen ist, kann sicher
nur jemand wirklich kundiges geben.
Ja, ich bedaure es auch immer wieder, dass hier im Rechtsbrett keine Kundigen sondern nur Laien mit abgeschlossenem Jurastudium sind. Das Fehlen von Rechtsexperten ist schon schlimm.
Wie sieht es denn aus, wenn ich die Wäsche in die bereits :angeschlossene Waschmaschine meines Nachbarn schmeiße und aufs :Knöpfen drücke?
das ist ein anderer Tatbestand. Genauso könntest du sagen: „Wenn ich das Fahrzeug einess Bekannten ohne dessen Erlaubnis benutze, ist das Benzindiebstahl?“
Ist der Leiter dann wieder nicht ordnungsgemäß, wei der Nachbar es mir nicht erlaubt hat?
Doch, der ist ordnungsgemäß, genauso wie der das Benzin ordnungsgemäß im Tank ist.
Sag mal, willst du es nicht verstehen oder kannst du es wirklich nicht? Auch Kundige findest du hier durchaus und einige haben schon deine Frage sehr gut beantwortet. Vielleicht solltest du mal in die Historie gehen um rauszufinden, warum denn der „Stromdiebstahl“ eine eigenständige Strafvorschrift hat (kleiner Tip: hat was mit „Sache“ zu tun).
Gruss
Iru
Hallo,
zu deinem „ordnungsgemäßen“ Leiter: Das sind alle Arten von Kabel, die da nicht schon waren. Wer also einen Schalter umlegt, um einen vorhandenen Stromkreis unter Strom zu setzen, macht sich nicht strafbar, wer selbst ein Kabel in die Dose steckt, schon.
Vielleicht glaubst du dem Kommentar:
Ferner darf der Leiter nicht zur ordnungsmäßigen Energieentnahme bestimmt sein. Dies hängt vom Willen des Verfügungsberechtigten ab (RG 39 436, 74, 244, Kindhäuser NK 11). Nicht erfasst werden aber damit Fälle, in denen jemand ordnungsmäßige Leiter innerhalb von Anlagen und Einrichtungen lediglich unbefugt benutzt, also Anlagen, Einrichtungen oder Teile davon einschaltet und ihnen auf diese Weise Energie entzieht (Hohmann MK 12, Kindhäuser NK 11; and Hoyer SK 7; zur unbefugten Telefonbenutzung vgl. Mahnkopf JuS 82, 886). Erfolgt hingegen die unbefugte Stromentnahme aus einer ordnungsgemäßen Anlage mittels eines nicht zur Anlage gehörenden Kabels, so ist dies nach § 248 c strafbar (BGH GA 58, 369, Düsseldorf NStE Nr. 1), ebenso die Verbindung eines gesperrten Netzes mit einem nicht gesperrten, auch wenn der Strom dabei durch einen Zähler läuft (Celle MDR 69, 597). Weiter macht sich ein Untermieter strafbar, der an Stelle seiner über den Unterzähler laufenden Lichtanlage einen Steckkontakt des Hauptmieters benutzt. Ebenso begeht der Büroangestellte einen Stromdiebstahl, der gegen den Willen des Berechtigten zB einen Heizofen oder eine Kochplatte anschließt (iglS Hohmann MK 12, Ruß LK 5; and. Kohlrausch-Lange IV), nicht dagegen, wer einen elektrischen Herd unbefugt benutzt (Tröndle/Fischer 3; and. Hoyer SK 7). Wer einen Licht- und Kraftzähler mit zwei verschiedenen Tarifen hat, ist strafbar, wenn er hinter dem Zähler im eigenen Verfügungsbereich seine Lichtleitung an das Kraftnetz anschließt, um in den Genuss des billigeren Tarifs zu kommen (RG 45 233), ferner wer einen Fernsprechnebenanschluss unangemeldet in Betrieb genommen hat (RG GA Bd. 56 67) oder wer den Zähler mittels einer Zweigleitung umgeht (RG 42 19, RG GA Bd. 55 314, AG Berlin StV 83, 335). Auch die unberechtigte Benutzung einer Batterie stellt eine Stromentnahme mittels eines Leiters dar, der nicht zum ordnungsmäßigen Gebrauch bestimmt ist. Wer dagegen eine Taschenlampe mit Batterie zum Gebrauch entwendet und die Lampe, nachdem die Batterie leergebrannt ist, wieder zurückgibt, ist nach § 242 zu bestrafen, da er sich die Batterie als Sache zugeeignet hat (Sachwerttheorie; vgl. § 242 RN 53). – Randnummer 11Bei Übernahme des Gesetzes von 1900 in das StGB ist versäumt worden, die Schwächen in der Formulierung zu beseitigen. So ist de lege lata strafbar, wer unberechtigt sein elektrisches Gerät (Tauchsieder, Heizsonne) an einen fremden Stromkreis anschließt, während straffrei ausgeht, wer ebenso unberechtigt ein solches, jedoch fest angeschlossenes Gerät benutzt, weil hier die Entnahme der Energie mittels eines ordnungsmäßig dafür bestimmten Leiters erfolgt (vgl. Kindhäuser NK 12, Tröndle/Fischer 3, Ruß LK 5).
VG
EK
huhu!
Durch das Gesetz wurde z.B. auch die Entziehung elektrischer
Energie durch Induktion erfasst, also die berührungslose
Übertragung.
wie denn das?
Da steht doch nur was von Leiter.
Gruß
Paul
Hallo,
nun glaube ich wirklich, dass du dich nur ein bisschen dumm stellst. Deiner Aussage
„Da steht doch nur was von Leiter“
zufolge,kennst du sogar das „Gesetz, betr. die Bestrafung
der Entziehung elektrischer Arbeit (Stromdiebstahl)“ von 1900. Dann müsstest du eigentlich wissen, um was es sich hier dreht.
Gruss
Iru