Hey,
es geht um folgendes.
Meine Mitbewohnerin ist vorzeitig 1 Monat früher ausgezogen. Der Strom vertrag lief auf sie und sie hat ihn zum 1.3. gekündigt. Seitdem beziehe ich irgendwie trotzdem Strom, habe aber vergessen mich anzumelden. Ich selber ziehe jetzt aus zum 1.4…
Muss ich den Strom jetzt irgendwie abmelden obwohl ich ihn gar nicht für den einen Monat angemeldet habe? Irgendwie blicke ich da nicht durch…
Hallo,
ruf beim Anbieter an und frag nach und lass dir den Vertragsinhalt schicken.
Es ist auch nicht bekannt in welchem Vertragsverhältins du zu deiner Mitbewohnerin gestanden hast oder noch stehst.
Hallo !
Der Stromlieferant stellt den Strom nicht ab, nur weil ein Wohnungsinhaber sich abmeldet. Die Abmeldung dient nur dazu, den Abrechnungszeitraum festzustellen.
An Ihrem Beispiel : Mieter A zieht zum 1.3. aus und meldet sich ab; A kriegt die Rechnung bis 1.3.; ab 1.3. zahlt Mieter B --> das sind Sie. Sie müssen dem Stromlieferant jetzt also mitteilen, wann Sie ausziehen und Ihre neue Rechnungsadresse oder Ihre Kontonummer angeben. Lassen Sie sich von Ihrer Mitbewohnerin noch den Zählerstand angeben, bis zu dem bereits abgerechnet wurde und notieren Sie sich den aktuellen Zählerstand, damit Ihnen nachher nicht zu viel abgerechnet wird.
Gruß von
Monika
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
selbstverständlich beziehen Sie weiterhin Strom. Der Vertrag ist zwar gekündigt, aber damit fallen Sie üblicherweise auf den Grundversorgungstarif zurück. Sie sollten bei dem Stromversorger (wahrscheinlich das Stadtwerk) mitteilen, wann Sie ausziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai F. Kutz
Rechtanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
lennonmc kommuniziert nicht mit terrorvixen
Hallo,
Denke du hast tatsächlich dich anmelden müssen! Den jemand muss die Kosten ja zahlen. Da deine Mitbewohnerin fristgerecht gekündigt hat und den Zählerstand angegeben hat. Strom ist nicht umsonst, Rechnung kommt immer. Solltest das schnellstes klären, denn wenn der Anbieter hinterher laufen muss entstehen Zusatz kosten, die du zahlen musst.
Gruß
Irgenwie haben Sie Strom bezogen, ah ja. Tja, dieser Strom wird auch auf dem Zähler auftauchen und dann irgendjemand in rechnung gestellt. Entweder, wenn die Ablesung des Zählers bei der Neuanmeldung der Stromvertrages erfolgt, ihrer Ex-Mitbewohnerin. Oder aber, wenn der Zählerstand bei der Abmeldung abgelesen wurde, dem nächsten Kunden. der diesen Anschluss anmeldet.
Erkundigen Sie sich mal bei ihrer Ex-Mitbewohnerin, ab die schon eine Schlussabrechnung erhalten hat. oder schauen sie mal auf den Stromzähler ob da vermerkt it, wenn die letzte Ablesung erfolgte (Häufig liegt da eiene Anmledkarte für den Nachmieter).
Anmelden bei den Stadtwerken lohnt sich wohl nicht merh, aber zumindest sollten Sie faierweise dem, der den von Ihnen verbrauchten Strom letztlich bezahlen muss, die Rückerstattung des Geldes anbieten.
Guten Tag Terrorvixen,
Stromumstellung dauert meistens mehrere Wochen, es wird bestimmt erkannt aber eben später. Meine Frage natürlich: Wer hat für März den Strom bezahlt? Wenn gar Keiner, kann es zu Problemen kommen für Sie oder den Vermieter, wenn Sie schon ausgezogen sind, denke ich. Für Sie ist nur eine Woche geblieben, regeln Sie es.
Da stellt sich natürlich die Frage, ob Sie so erlich diese Panne mit dem Stromanbieter direckt klären und den verbrauchten Strom bezahlen - ich finde diesen Weg besser. Setzen Sie sich doch mit der Mitbewohnerin in Verbindung, ist Sie tatsächlich zum 01.03.2013 raus?
Kenne den Stromanbieter nicht, meistens ist man vom Anfang an an eine bestimmte Zeit gebunden: 6 Monate, 1 Jahr - für ein Monat einen Vertrag abschliessen? Kompliziert! Eigentlich sollte der Strom im März nicht mehr geliefert werden, wurde aber geliefert.
Zählerstand wurde bestimmt zum 1. März notiert (Mitbewohnerin, Stromanbieter)finden Sie den raus, am 31. März notieren Sie den noch Mal. Die Differenz - ist Ihr Verbrauch für März, ist besser alles selbst zu machen. Bezahlen Sie nicht mehr als Sie verbraucht haben.
Ich wünsche Ihnen viel Glück und rechtzeitige An- und Abmeldungen. Vor dem Umzug Liste über wichtige Dinge erstellen.
In Liebe Licht 10
Hallo!
Sollte eine wirksame Kündigung vorliegen, muss der Stromanbieter ihnen dies mit genauem Datum bestätigen können. Nun müssten sie am besten direkt dort klären, ob vielleicht der Vermieter als neuer Vertragspartner auftritt und ob sie diesem Fall überhaupt kündigen müssen. Normalerweise ist der Vermieter der Vertragsnehmer gegenüber dem Versorger und legt dann die Kosten auf den / die Vermieter um.
MfG
Sorry, die Frage fällt gar nicht in mein Expertengebiet.
Gruß
Pippilotta
Erkundige Dich doch
bei der Wohnungsgenossenschaft oder bei der Verbraucherzentrale
Hallo,
wer Strom verbraucht schließt in dem Moment, wo das erste Elektron durch die Leitung fließt, einen Vertrag mit dem örtl. Versorger ab.
Das geht ganz automatisch - also sollte man sich auch beim örtl. Versorger abmelden (und natürlich seine Rechnung bezahlen).
Guß
HaWeThie
Hi,
also ich würde mich jetzt langsam um Aufklärung bemühen. Sonst kann es passieren, dass der Zähler ausgebaut wird.
Wenn der Vertrag Deiner Mitbewohnerin ordungsgemäß (Vertragslaufzeit beachtet?) gekündigt wurde, hat der örtliche Netzbetreiber die Versorgung bis zum Neuvertragsschluß übernommen. An ihn ist für April dann zu bezahlen.
Ciao Ricco
Grundversorgung läuft imer, frag den vermieter bei wem