Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe vor 4 Jahren meine Heizung auf Luftwärmepumpe umgestellt.
Der einzige Stromanbieter in PLZ. 36433 für Nachtstrom/ Sondertarif war EON Thüringen.
Die haben mit der Erdölpreissteigerung auch die Tarife Sonder ca. 40% erhöht.
Da Eon hier nicht die Billigkeit nachgewiesen hat( Monopolanbieter ), habe ich Einspruch erhoben ( Vordruck Verbraucherzentrale)
Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Habe ich eine Chance hier noch was zurückzufordern ?? -Billigkeit der Preiserhöhung Sondertarife muss nachgewiesen werden bzw. Anbieterwechsel für den Sondertarif/ Nachtstrom ?
Peter Schiller
guten Tag,
da ich selbst im Vertrieb eines grossen Versorgers arbeite…ist meine kurze Antwort.ich denke nein.
Hinweis
zwischenzeitlich besteht auch hier die Wechselmöglichkeit heute,wenn auch in der Regel nicht zu dramatisch andern Bedingungen.
Hallo,
zu einem schebenden rechtlichen Vefahren sage ich grundsätzlich nichts. Eher wundert mich die Anfrage. Die Verbraucherzentrale, die das Formular mit Inhalt zur Verfügung gestellt steht jetzt im Obligo. Dort bitte nachfragen.
MfG
H. Rosen
Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe vor 4 Jahren meine Heizung auf Luftwärmepumpe
umgestellt. Sondertarif war EON Thüringen.
Die haben mit der Erdölpreissteigerung auch die Tarife Sonder ca. 40% erhöht. a Eon hier nicht die Billigkeit nachgewiesen hat(:Monopolanbieter ), habe ich Einspruch erhoben ( Vordruck Verbraucherzentrale) Seitdem habe ich nichts mehr gehört. : Habe ich eine Chance hier noch was zurückzufordern? :-Billigkeit der Preiserhöhung Sondertarife muss nachgewiesen :werden bzw. Anbieterwechsel für den Sondertarif/ Nachtstrom ?
Peter Schiller
Hallo Peter,
das ist schwierig.
Einspruch ist schon mal nicht schlecht. Eigentlich Widerspruch gegen die Preiserhöhung.
Zahlungen würde ich unter Vorbehalt leisten, dann Gleichgesinnte suchen und evtl. auf eine Sammelklage hinarbeiten. Bin aber leider kein Rechtsexperte.
Vielleicht fragst Du (persönlich) noch mal bei der Vebraucherzentrale nach. Kosten für eine Beratung belaufen sich meines Wissens auf ca. 20 Euro.
Viel Glück!
Hallo,
ich würde den Einspruch nochmals schicken - mit Einschreiben+Rückschein und für die Antwort eine Frist setzen, z.B. bis 21.1.2011.
Gibt es keinen Stromanbieter, der auch ohne Nachttarif günstiger ist?
Siehe hier: http://mehr-dsl.de/noch-h%C3%B6here-strom-und-gaspre…
VG und guten Rutsch
Heinz
leider kann ich Ihnen die Frage nicht beantworten. Ich kann Ihnen in diesem Fall nur raten sich an eine echten Fachmann oder einen Rechtsanwald zu wenden.
Eventuell helfen Ihnen auch die Informationen auf folgenden Internetseiten weiter.
Wenn ich mir eine persönliche subjektive Meinung erlauben darf, ich finde heizen mit Strom sowie so zu teuer. Ich denke da gibt es bessere Alternativen wie z.B. solartermische Anlagen.
wenn Sie der Preiserhöhung wiedersprochen haben, zahlen Sie doch weiterhin den alten Preis. Daher wüsste ich jetzt nicht was Sie zurück fordern könnten. Eher muss EON bei Ihnen die Differenz zwischen altem und neuen Preis einfordern bzw. einklagen.
Mittlerweile muss man Preiserhöhungen nicht mehr einfach hinnehmen, da der Markt für Nachtstrom liberalisiert wurde. Unter http://www.stromvergleich.de/nebentarifrechner findet sich der erste Nachtstrom-Rechner Deutschlands, mit dem Tarife verglichen werden können. Ist aber noch in der Betaphase.