Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe vor 4 Jahren meine Heizung auf Luftwärmepumpe umgestellt.
Der einzige Stromanbieter in PLZ. 36433 für Nachtstrom/ Sondertarif war EON Thüringen.
Die haben mit der Erdölpreissteigerung auch die Tarife Sonder ca. 40% erhöht.
Da Eon hier nicht die Billigkeit nachgewiesen hat( Monopolanbieter ), habe ich Einspruch erhoben ( Vordruck Verbraucherzentrale)
Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Habe ich eine Chance hier noch was zurückzufordern ?? -Billigkeit der Preiserhöhung Sondertarife muss nachgewiesen werden bzw. Anbieterwechsel für den Sondertarif/ Nachtstrom ?
Peter Schiller