Mal eine Frage in die Runde:
Ein Mieter bezieht eine Wohnung im August 2011. Die Wohnung wurde ungesehen übernommen. Das heißt es gibt kein Protokoll in dem z.B. der Zählerstand des Stromzählers festgehalten wird.
Der Mieter versäumt die Anmeldung des Stroms und ihm wird der Strom im Novmeber 2012 abgeklemmt.
Die vorherigen Stromkosten wurden pauschal durch den vorherigen Eigentümer der Wohnung - sagen wir mal eine Investment Firma abgegolten.
Diese Investment Firma zahlt seit Janaur 2012 nun aber die Rechnungen nicht mehr und es steht ein Betrag von ca. 200€ offen, die natürlich der neue Mieter zahlen muss.
Jetzt kommt der Energieversorger und behauptet, der bisherige Zählerstand wurde nur geschätzt. Die letzte Schätzung ist aus dem Jahr 2010.
Der neue Zählerstand weist eine Differenz von 6000 kWh auf.
Wer muss für diese Differenz gerade stehen? Der neue Mieter?
In dem Beispielhaften Fall handelt es sich um eine zwei Zimmer Wohnung in der zwei Personen leben.
Die Wohnfläche beträgt 49m²
Kann ein Mieter wirklich 6000 kWh innerhalb eines Jahres verbrauchen, wenn der Wert bisher geschätzt wurde und die letzte Schätzung aus dem Jahr 2010 kommt?
Howdy,
Kann ein Mieter wirklich 6000 kWh innerhalb eines Jahres
verbrauchen, wenn der Wert bisher geschätzt wurde und die
letzte Schätzung aus dem Jahr 2010 kommt?
das ist jetzt aber keine Rechtsfrage an sich.
Wenn der Mieter fuer so was verantwortlich ist
http://t1.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcS2PXecPFYfU…
dann kann er auch mehr verbrauchen. Anderenfalls erscheint mir das fuer eine Person doch deutlich zu hoch.
Gruss
n.
Ja das ist keine Rechtsfrage … Der Mieter hat aber lediglich in seiner Wohnung keinen hohen Stromfresser sondern nur reguläre Haushaltsgeräte.
Die Frage lautet ja auch, ob die 6000 kWh zuviel durch den neuen Mieter getragen werden müssen. Der Stromanbieter hat diesen Wert seit 2010 jedes Jahr aufs neue geschätzt.
Reicht es da nicht einen geschätzten Wert seit August 2011 an den Stromanbieter zu senden?
Der Mieter könnte z.B. eine Woche lang seinen Durchschnittsverbrauch ablesen und dann auf das Jahr hochschätzen
hallo
Reicht es da nicht einen geschätzten Wert seit August 2011 an
den Stromanbieter zu senden?
nein, der Anschlussnehmer kann den Verbrauch einer Periode NICHT selber schätzen
Der Zählerbetreiber kennt beispielsweise den Stand von Anfang 2010 und von Ende 2012
Aus den 36 Monaten ermittelt er den geschätzten Stand zu Vertragsbeginn
anhand des Durchschnittsverbrauches
Das kann der Mieter nicht einfach so bestimmen
Der Sache mit den 6000kWh, wenn sie denn in einem Jahr entstanden sein sollen, kann man aber durchaus nachgehen. Denn das ist für eine 2-Zimmerwohnung unwahrscheinlich hoch
Ausser es wird mit Strom Warmwasser oder Heizung betrieben
Dann kommts vielleicht hin
Gruss
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Die 6000 kWh sind von Anfang 2010 bis Ende 2012 angefallen.
Der Stromanbieter möchte den Zählerstand von ende August 2011 haben. Diesen gibt es aber nicht.
Somit ergeben sich drei Jahre. Das wären in etwa 2000 kWh pro Jahr, was für einen zwei Personen Haushalt mit Fernwärme und Wasserboiler durchaus relatisch erscheint, wenn sonst kaum Strom verbraucht wird.
Hi,
Somit ergeben sich drei Jahre. Das wären in etwa 2000 kWh pro
Jahr, was für einen zwei Personen Haushalt mit Fernwärme und
dann solltest du das in kuenftigen Anfragen etwas genauer formulieren als:
Kann ein Mieter wirklich 6000 kWh innerhalb eines Jahres verbrauchen … mehr auf http://w-w-w.ms/a46vl9
Das vermittelt naemlich den Eindruck eines Jahresverbrauches.
2000 kWh könnte man ggf. schon durchjagen …
Gruss
n.
Hallo,
Die vorherigen Stromkosten wurden pauschal durch den vorherigen Eigentümer :der Wohnung - sagen wir mal eine Investment Firma abgegolten.
Der müssen ja Rechnungen vorliegen über die Zeiträume 2010 und was da geschätzt berechnet wurde. Es gab entweder eine Nachforderung oder eine Erstattung. Die geschätzten Zählerstände werden dann auf das Folgejahr übertragen.
Jetzt kommt der Energieversorger und behauptet, der bisherige
Zählerstand wurde nur geschätzt. Die letzte Schätzung ist aus
dem Jahr 2010.
Dennoch muss doch am Jahresende 2010, 2011 abgerechnet worden sein auf Grund des geschätzten Verbrauches.
Der neue Zählerstand weist eine Differenz von 6000 kWh auf.
Zu wann?
Da der Mieter nachweislich in 08/11 einzog, hat er höchstens anteilig für diese 8 Monate die Stromkosten zu zahlen. Die Rechnungen müssen ja immer einen Zählerstand angeben.
Daher muss man an Hand der Rechnungen aus 2010 und 2011 ermitteln, ob die Differenz überhaupt in 2012 entstand.
Ich kann mich irren, wäre aber logisch, da die ja die Differenz einem Zeitraum von knapp 2 Jahren zurechnen, aber nicht ersichtlich ist, was davon jährlich tatsächlich bereits abgerechnet wurde und die Differenz nachweilich in 2012 entstand.
Ich hoffe, das ist nicht zu kompliziert. Mir scheint es logisch.
Ich hoffe, das ist nicht zu kompliziert. Mir scheint es
logisch.
lies die frage nochmal. dann ändert sich das vielleicht mit dem ‚logisch‘.
Somit ergeben sich drei Jahre. Das wären in etwa 2000 kWh pro
Jahr, was für einen zwei Personen Haushalt mit Fernwärme und
Wasserboiler durchaus relatisch erscheint, wenn sonst kaum
Strom verbraucht wird.
Also wir ( Mama, Papa, zwei kleine Kinder) verbrauchen ca. 2700 kWh im Jahr. Haben aber ein Einfamilienhaus.
Wenn aber z.B. mit einem Heizlüter zusätzlich geheizt oder häufig der Trockner läuft, dann kann das auch bei einer kleinen Wohnung passieren…
Hilf mir auf die Sürünge, was du meinst.
Die vorherigen Stromkosten wurden pauschal durch den vorherigen
Eigentümer :der Wohnung - sagen wir mal eine Investment Firma
abgegolten. …
Jetzt kommt der Energieversorger und behauptet, der bisherige
Zählerstand : wurde nur geschätzt. Die letzte Schätzung ist aus
dem Jahr 2010. … mehr :auf http://w-w-w.ms/a46vl9
Ok, dann beziehen sich diese 6000 bestenfalls auf den Zeitraum ab 2010. unten steht es wäre ab Jan. 2010.
Das wären in 35 Monaten dann auch angemessene Stromkosten. Ca. 171 kwh pro Monat und 2025 pro Jahr. Z. B. bei Elektroboiler sicherlich realistisch. Ich brauche für 3 Personen 2100 p.a. ohne Boiler, bin aber sparsam.
Zudem ändert es nichts daran, dass eigentlich jährlich eine Rechnung mit geschätztem Zählerstand erfolgen muss.
Auch muss diese Inverstmentfirma oder Stromlieferant wenigstens eine Abrechnung über den gesamten Zeitraum vorlegen und davon dann maximal die nach Wohndauer (16 Monate) anteiligen Stromkosten ansetzen.
Hilf mir auf die Sürünge, was du meinst.
lies doch mal deine beiden postings und vergleiche, was du jeweils behauptet hast.
und bitte: lerne zu zitieren. das ist komplett unlesbar. ein doppelpunkt am anfang einer mit ‚return‘ erzeugten neuen zeile ergibt den blauen zitatstrich. kann man auch selber erzeugen, zum beispiel
zitat
oder auch mehrere striche durch mehrere doppelpunkte
zitat 2
wenn man copy-and-paste macht, muss man dazu ggf. zusätzliche returns ins zitat einbauen, damit es auch klappt. und um das zu prüfen, gibt es den ‚vorschau‘-button direkt neben ‚direkt abschicken‘.