Strom Nachzahlung für zwei Jahre

Ich bin erst jetzt von meinem Vermieter darauf aufmerksam gemacht worden , das ich seit meinem Einzug vor genau zwei Jahren noch kein Cent Strom gezahlt habe.
Als ich hier Eingezogen bin war Strom bereits vorhanden. Der Makler hat sich den Zählerstand usw aufgeschrieben. Nun war in meiner vorherigen Wohnung der Strom in der Miete enthalten. So habe ich mir keine Gedanken mehr gemacht. Strom ist da und etwas schriftliches habe ich auch nie erhalten. Nun meine dringende Frage. Ich erhalte lediglich nur Grundsicherung in Höhe gleich mit Hartz 4. Kann ich da eine Verjährung geltend machen.Hätte der Stromanbieter mir nicht einmal etwas schriftliches zusenden müssen, da ich ja eventuell diesen gar nicht genommen hätte. Hat dieser Stromanbieter nun überhaupt einen Anspruch auf zwei Jahre Rückwirkende Zahlung.Hoffe das mir jemand eine genaue Antwort geben kann.

Hallo,
leider muss ich Dir schlechte Nachrichten geben.
Es ist Deine Pflicht dich beim Stromanbieter anzumelden.
Du muss ja wissen, was auf Deinem Mietvertrag steht…
Es existiert keine Verjaehrung. Du hast den Strom verbraucht? Du muss fuer den Strom bezahlen. Sie werden Dich nur anbieten, Deine Schulden in 6 Monaten zu bazahlen.

Viel Glueck

Also …

Leider haben die Energieversorger das Gesetz auf ihrer Seite und können bis zu 3 Jahre im Nachhinein, Forderungen an ihre Kunden stellen. Selbst dann, wenn ein Endverbraucher (sprich Sie), Strom- oder Gas, ohne Abschluss eines Vertrages bezieht.

Was ich jedoch in ihrem Fall nicht verstehe ist, daß Ihnen der Anbieter nicht schon längst Mahnungen geschickt bzw. den Strom abgedreht hat und warum ihr Vermieter (ich nehme an ihre Wohnung hat einen eigenen Stromzähler), Sie über den Rückstand informiert.

Meine Empfehlung:

Kontaktieren Sie den Stromanbieter persönlich. Fragen Sie, auf welchen Namen der Stromzähler (die Zählernummer finden Sie auf dem Stromzähler) aktuell registriert ist.

Erklären Sie die Situation und versuchen Sie, eine Teilzahlung zu vereinbaren. Im Notfall, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialamt, und bitten Sie um Hilfe.

Mit internetten Grüßen,

A. Schmidt
Online … http://www.stromkunde.info

Danke Für Deine Antwort. Hilft mir sehr weiter
Gruß Ronny

Vielen dank für die Antwort. Da muss ich irgend wie durch.Vom Amt habe ich nichts zu erwarten. Habe mit denen schon einiges durch gemacht, Schikane ohne ende.Aber das ist eine andere Baustelle.also nochmals vielen dank,
gruß Ronny