Strom Nachzahlungen für Vermieter absetzbar?

Hallo, ich habe ein Haus in diesen wohnen 6 Personen (WG). Jetzt Haben wir eine Stromnachzahlung von 600 Euro. Da ich weiss das bei den Mieter nichts zu holen ist und es auch nicht nachvollziehbar ist wer die hohe Kosten verursacht hat, wollte ich fragen ob ich diese Nachzahlung von den Mieteinnahmen abziehen kann wenn ich meine Steuer fertig mach.

Moin,
die Frage richtet sich an einen Finanz-/Steuerexperten, das bin ich aber nicht.
Mich würde eher interessieren, warum der Vermieter die Kosten übernehmen möchte.
Stehen die Verursacher fest, müssen diese die Kosten auch tragen. Es ist zwar „lieb“ vom Vermieter, diese Kosten eigenschädlich tragen zu wollen, aber 100 Euro je Person ist für die meisten Studierenden auch kein Problem oder? Ansonsten müssen die halt auf ihren Stromverbrauch achten, können eine Ratenzahlung vereinbaren etc.
Die Infos geben das zwar nicht her (und die eigentliche Frage ist eine Steuerfrage), aber wohnt der Vermieter dort, hat er selbst Anteil an dieser Stromrechnung, gibt es keinen Zähler nur für die WG? Haben die keinen Direktvertrag mit einem Stromlieferanten?
Nur in dem Fall kann ich nachvolllziehen, dass der Vermieter die Kosten übernehmen möchte.

Laientipp (wie ja eigentlich alles hier):
Das Einkommen aus Mieteinnahmen kann natürlich durch Kosten reduziert werden, die mit den Mieteinnahmen im Zusammenhang stehen. Angeben kann man die immer, ob sie anerkannt werden (zB wegen der ungewöhnlichen Übernahme der Kosten), entscheidet der Sachbearbeiter.
Theoretisch könnte ja der Mietvertrag mit den Studierenden so aussehen, dass es eine All-inclusive-Miete ist, sodass die Stromkosten zu Lasten der Einnahmen gehen und damit selbstverständlich abgesetzt werden könnten.
Mehr konkrete Infos für konkrete Fragen, bitte.

lg

PS: Wenn hilfreich, dann werten.

Hallo aus Bernburg,

von so einer ungerechten Regelung habe ich noch nie gehört, aber in Deutschland ist scheinbar nichts unmöglich. Normal wäre ja das jeder das bezahlt was verbraucht wurde.
Meinen Strom bezahlt auch niemand anders und von der Steuer absetzen hieße ja das andere (die Allgemeinheit), Ihren Stromverbrauch bezahlen müssten.

Moin!
Ich bin kein Steuerexperte, fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
Gru’
MK

Hallo,

ich bin kein Steuerexperte, aber meiner Meinung nach, wenn es eindeutig nachweisbar ist, dass die anfallenden Kosten NUR bei den den Mietern entstanden sind, dann können diese als Ausgaben in der Anlage V+V (Vermietung + Verpachtung) angegeben werden.

MfG P. Kunze

Das ist eigentlich eine Steuerfrage, die ich nicht beantworten kann.

Es kommt aber sicher zumindest darauf an, wer den Vertrag mit den Stromwerken geschlossen hat. In der Regel ist das der Mieter. Wieso bekommen aber dann Sie die Abrechnung und nicht die Mieter?

Wenn es eine WG ist, ist es völlig egal, wer genau die Kosten verursacht hat. Alle, die den Mietvertrag unterschrieben haben, haften einzeln für alles. Wie gesagt, vorausgesetzt, dass der bzw. die Mieter den Vertrag mit den Stromwerken haben.

Hallo,

Sie können diese Unkosten leider nicht von der Steuer abziehen.
Welchen Mietvertrag haben Sie mit dieser WG überhaupt vereinbart???
Sind die Stromkosten( welcher Betrag mtl) im Mietvertrag bei der Bruttomiete
mitvereinbart?
Sie müssten mir darüber genauere Angaben machen,das ich ihnen weitere Tips
geben kann.

Gruß
monika61

Klar haben die Bewohner einen Mietvertrag und Bezahlen auch eine Pauschale, da aber Ständig neue Mieter ein- und ausziehen und die Mieter auch nicht jeder einen eigenen Stromzähler haben kann man die angefallenen Kosten niemanden wirklich ans Bein binden. Deswegen bekomme ich auch als Vermieter die Rechnung. Aber ich habe es mir auch schon fast gedacht das es nicht möglich ist sowas steuerlich geltend zu machen, werde wohl die Pauschale neu berechnen müssen und öfters mal den Stromzähler prüfen. Ich vermiete ja schon seit 2005 und eigentlich gab es nie eine so hohe Nachzahlung. Aber die Zahlen des Zählers lügen leider nicht. Danke an alle für die schnellen Antworten.

Hallo,

sorry aber in dem Fall kenne ich mich nicht aus, da sollte man einen Experten für Steuern anschreiben.

Viel Glück

Hallo,

Habe noch mal ein wenig nachgeforscht.
Die Stromzähler dürfen nicht älter als 16 Jahre sein,dann müssten Sie vom
Stromanbieter automatisch kostenlos neu ersetzt werden.
Sie haben auch das Recht jemanden von ihrem Stromanbieter kommen zu lassen,der
alle Zähler überprüft,da manche schon früher defekt sind.
Sollte sich herausstellen das 1 oder mehrere Zähler schon defekt-veraltert sind müssen Sie mit dem Stromanbieter verhandeln,das Sie wenigstens einen Teil

des Geldes zurückbekommen.

falls Sie einen guten Freund haben der sich im elektrischen auskennt kann man auch mit diesen Prüfgeräten(für 20€ im Baumarkt) oft den Schadensverursacher finden.
Auch jede Elektrofirma überprüft es gegen einen Stundenlohn.
Andere Schreiben man kann sich in einem Baumarkt eigene Stromzähler kaufen und die zusätzlich oder zur überprüfung der anderen einbauen…

Hoffe es hilft ein wenig weiter.

Gruß
monika61

Kosten können Sie gegen zu versteuernde Einkünfte gegenrechnen, soweit nicht doch solche Beträge bei den Mietern eingefordert werden könnten!?! Dann soparen Sie nicht nur Steuern!

Hallo Monika, danke für deine Antwort. Ich werde bei mir auf jeden Fall etwas umrüsten und alle Zähler über einen S0-Bus mit einem Rechner im Keller verbinden. Zum Glück habe ich schon 5 Zähler verbaut die einen S0-Busausgang haben. So hätte ich dann Täglich eine Übersicht der Kosten. Habe vor meiner Zeit als Mediengestalter 15 Jahre lang einen Elektrotechnischen Beruf ausgeführt und kennen mich mit sowas zum Glück gut aus. Der älteste Stromzähler ist auch von 2005 von daher gehe ich davon aus das dieser noch ok ist (Haubtstromzähler).

Gruss Stefan

Hallo, habe es mir schon gedacht das man nur die Mwst zurück bekommt. Aber ich hätte da noch eine Zusatzfrage bezüglich Steuern. Kann ich das Werkzeug was ich zu Umbauten oder Renovierungszwecke mir kaufen muss auch von der Steuer absätzen?

Sofern das Werkzeug streng zweckgebunden eingesetzt wird und anschließend nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung steht, wäre das denkbar, jedoch ebenso unrealistisch. Bei Mietwerkzeug sieht die Sache für Sie besser aus.