ich hoffe ich bin hier auf dem richtigen Board mit meiner Frage. Es geht um die Schlussrechnungen von Stromanbietern.
Wenn der Vertrag mit einem Anbieter endet, erhält man ja eine Schlussrechnung. Wenn dort ein Posten namens „Netzzugang (Strom)“ mit knapp 200 Euro ausgewiesen ist - ist das rechtens? Schließlich hat man ja jahrelang für seinen Strom bezahlt, da frage ich mich, was dieser Posten soll und ob ein Anbieter das einem Mieter berechnen darf.
Ist das nicht dasselbe wie Netznutzungsentgelt? Also die Grundgebühr, in der z. B. Ablesung, Abrechnung etc. enthalten ist? Ich kenn das nur unter Netznutzungsentgelt vom Gas, als ich letztens die Rechnung gekürzt habe. Da steht dann normalerweise unten drunter, was dieser Begriff beinhaltet und wie der aufgeschlüsselt ist, also wieviel Kosten für jede Position entstanden sind.