Strom- Schulden ?

Hi zusammen

Ein Mieter zieht neu in eine Wohnung ein ( Sommer 08 ) und er weiss nicht , das die Vormieterin , die bis ca 2 Monate zuvor in dieser Wohnung gewohnt hat , beim Stromlieferant rund 800,- Euro Schulden hat und Privatinsolvenz angemeldet hat.

Bei der nächsten Jahresrechnung bekommt der Mieter eine Nachzahlung von rund 700,- Euro und es kommt aus diesem Grund zu streitigkeiten , da nachweislich rund 800,- Euro von der Vormieterin stammen und der neue Mieter es nicht einsieht Schulden einer Person zu bezahlen , die er noch nicht einmal kennt. .

Das ganze geht vor Gericht und der Stromlieferant bekommt klipp und klar gesagt , das der neue Mieter pünktlich seine Monatsabschläge bezahlt hat und sich der Stromlieferant bitte an die Vormieterin oder an die Vermieterin wenden solle , aber diesen neuen Mieter in ruhe lassen soll .

rund 6 Monate war dann auch ruhe , dann kam die neue Jahresabschlagsrechnung , dort ist dann vermerkt , Fehlbeträge aus vergangenen Jahren , sowie aktueller Monatsverbrauch , ergibt einen Monatlichen Abschlag von 180,- Euro.

selbst ein Blinder mit Krückstock erkennt hier , das diese 800,- Euro nun als zusatz-Abschlag pro Monat eingefordert werden ( Die Wohnung hat 70 Qm und wird von einer Berufstätigen männlichen Person bewohnt , der keine grossen Stromfresser hat )

Was soll der Mieter jetzt tun , die vorherigen 73,- Euro Monats Abschlag weiter bezahlen und ignorieren , erneut das Gericht bemühen oder ausziehen ?

gruss

Toni

Hallo,
zuerst würde ich gegen den Abschlagsbescheid beim Lieferanten Widerspruch einlegen.
Die Abrechnung des letzten Jahres zeigt den tatsächlichen Stromverbrauch.
Insofern würde ich nachfragen wieso jetzt ein derartiger Abschlag zustande kommt.
In Abhängigkiet von der Antwort würde ich
a) überlegen ob ich einen Anwalt/Gericht einschalte,
b) den Anbieter wechsle, sobald das möglich ist.
Auf jeden Fall würde ich zuerst meine Bank informieren, dass die Einzugsermächtigung falls eine besteht, zurückgezogen wird.
Rumburak

Anmerkung
Hallo,

Auf jeden Fall würde ich zuerst meine Bank informieren, dass
die Einzugsermächtigung falls eine besteht, zurückgezogen
wird.

Darüber sollte man nicht die Bank, sondern den Stromanbieter informieren. Imho wird das bei der Bank nämlich gar nicht geprüft.
Gruß
loderunner (ianal)

Der Stromanbieter verstößt gegen das Gerichtsurteil, sofort dem Gericht/der Staatsanwaltschaft melden.

Hallo Cali,

bei derartigen Unternehmen weiß die Buchhaltung immer nur das, was ihr übermittelt wurde. Hat der Sachbearbeiter einfach nur zur Kenntnis genommen, dass er die Schulden des Vormieters nicht beim jetzigen Mieter einkassieren darf, ohne eine Anweisung an die Buchhaltung zu geben, dann sieht die Buchhaltung nach wie vor die Altschulden auf dem Konto.

Es sollte ausreichen, die Abrechnung als falsch zurückzuweisen und auf das Gerichtsurteil zu verweisen.
Was eine eventuelle Abbuchungserlaubnis betrifft, so hat Loderunner recht: Man müsste dem Stromlieferanten selbst diese entziehen und im Falle einer Abbuchung diese stornieren lassen.

Der Mieter könnte aus der Jahresabrechnung selbst errechnen, wie hoch die Abschläge tatsächlich sein sollten und nur diese überweisen. Dann wäre früher oder später der Stromanbieter gefragt, ob und wie er handelt.
Da das Ganze bereits gerichtlich ausgestanden wurde, kann der Mieter eigentlich mit Ruhe an die Sache herangehen.

Gruß!

Horst

Hallo.

Was eine eventuelle Abbuchungserlaubnis betrifft, so hat
Loderunner recht: Man müsste dem Stromlieferanten selbst diese
entziehen und im Falle einer Abbuchung diese stornieren
lassen.

Der Mieter könnte aus der Jahresabrechnung selbst errechnen,
wie hoch die Abschläge tatsächlich sein sollten und nur diese
überweisen.

Dabei sollte man allerdings berücksichtigen, dass es bei einigen Anbietern Vertragsbestandteil ist, dass eine Einzugsermächtigung bestehen muss. Oder dass Überweisung nur gegen Aufpreis möglich ist. Da sollte man vorher also zumindest mal die Vertragsbedingungen prüfen.

Sebastian.

Blödsinn! (owt)
-nix-

Hallo Sebastian,

bin mir nicht sicher, ob das auch Bestand hat, wenn der Stromanbieter unberechtigte Summen abbucht…

Aber alternativ kann man natürlich auch jedes Mal stornieren lassen und nur den unstreitigen Betrag überweisen.

Gruß!

Horst

Wieso Blödsinn?

Das Gerichtsurteil sieht vor, das der Kunde nicht wegen der Schulden des Vormieters zu belästigen ist und jetzt versucht der Stromanbieter genau diese Forderung anders rein zu kriegen. Der Kunde wird also wieder dazu aufgefordert etwas zu zahlen was er nicht in Anspruch genommen hat. Somit verstößt der Stromanbieter gegen das Gerichtsurteil.

Erkläre mir was daran blödsinn sein soll!

Hallo,

Erkläre mir was daran blödsinn sein soll!

Dann erklär Du doch mal bitte, welcher Staatsanwalt und welches Gericht worüber informiert werden soll. Und dann sag uns doch bitte auch noch, welchen Sinn das haben könnte.
Gruß
loderunner (ianal)

Ist das ein Witz?

Wenn ich eine Unterlassungsanspruch erwirke, mir ein Gericht recht gibt und mein Gegner gegen diese Verfügung verstößt muss ich niemanden informieren damit mein Gegner bestraft wird?

Willst Du mich verarschen? Welchen Sinn soll das ganze denn dann gehabt haben überhaupt vor Gericht zu gehen?

Ist das ein Witz?

Ich fand Deinen Beitrag als Witz, ja.

Wenn ich eine Unterlassungsanspruch erwirke, mir ein Gericht
recht gibt und mein Gegner gegen diese Verfügung verstößt muss
ich niemanden informieren damit mein Gegner bestraft wird?

Nein, muss man nicht. Wofür soll er denn wohl bestraft werden?

Willst Du mich verarschen? Welchen Sinn soll das ganze denn
dann gehabt haben überhaupt vor Gericht zu gehen?

Tja, wenn Du auch nur die leiseste Ahnung hättest…

Den Anspruch bekommt man in einem Zivilprozess. Da gibt es gar keinen Staatsanwalt. Also kann man den auch nicht informieren. Und was das Gericht vom letzten Prozess nun mit Deiner Information anfangen soll, ist mir ebenfalls schleierhaft.

So, und nun hat sich die Firma (genauer: einer der Mitarbeiter) leider mal vertan. Was soll das ganze also? Soll er erschossen werden? Oder sollte man sich doch lieber an die ganz normalen Umgangsformen halten, erstmal einen freundlichen Brief schreiben, danach (also, wenn die Firma im Verzug ist) ggf. einen Anwalt einschalten (den dann die Firma zahlen müsste), und dann mal weitersehen.

Warum antwortest Du eigentlich in einem Expertenforum, wenn Du genau gar nichts weißt?

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Dann schreib nicht einfach das Wort Blödsinn und geb ne ordentliche Antwort.
So was von pampig ist doch scheiße. Damit ist keinem geholfen.

zB. „Da es eine zivilsache ist kann man das nicht an die Staatsanwaltschaft melden. Die Person sollte wiederholt Klage wegen… einreichen.“

Wenn Du es besser weisst, dann gib gefälligst eine ORDENTLICHE Antwort.

Hallo,

gemach, du versprichst uns ja leider auch nicht, hier nicht weiter bei Ahnungslosigkeit aber unter Erweckung des Eindrucks, du hättest Ahnung, Blödsinn zu schreiben.

VG
EK

1 „Gefällt mir“

Dann schreib nicht einfach das Wort Blödsinn und geb ne
ordentliche Antwort.

Die war doch schon da. Soll ich das gleich nochmal schreiben? Und Deine Antwort war halt kompletter Blödsinn - es stimmte gar nichts daran.

So was von pampig ist doch scheiße. Damit ist keinem geholfen.

Aber mit einer völlig falschen Antwort?

Wenn Du es besser weisst, dann gib gefälligst eine ORDENTLICHE
Antwort.

Andersrum: wenn Du es nicht weißt, gib gefälligst gar keine Antwort. Macht weniger Arbeit.

4 „Gefällt mir“

Andersrum: wenn Du es nicht weißt, gib gefälligst gar
keine
Antwort. Macht weniger Arbeit.

genau das wollte ich auch vorschlagen!