Jetzt meine Frage, ist es vom Gesetzgeber erlaubt. Bei Neubauten mit Sondereigentum die Kellerabteile mit Licht und einer Steckdose auf Allgemeinstrom laufen zu lassen. (So spart sich der Bauträger die Kosten, die jeweiligen Leitungen auf die einzelnen Wohnungen zu klemmen).
Hallo,
spätestens wenn eine der Wohnungen vermietet ist, wird es lustig.
Die Betriebskostenverordnung sieht nämlich vor, dass nur der Verbrauch des gemeinsam genutzten Bereichs umgelegt werden darf.
Wie es im Wohnungseigentumsrcht aussieht, weiß ich nicht.
Baurechtliche Vorschriften zum Allgemeinstrom sind mir nicht bekannt.
Im Übrigen erweist sich hier die Schreibweise „Bauträger“ als falsch, korrekt heißt es nämlich „Bautrüger“.
Es ist ziemlich offensichtlicher Pfusch, was der da macht.