Strom und Telefon als Nebenkosten

Meine Mutter vermietet seit kurzem an ihre Tochter das Dachgeschoss. Mietvertrag und eine logischerweise tatsächlich vorhandene Mietzahlung in plausibler Höhe sind geklärt.

Nun muss sie demnächst die Lohnsteuererklärung vorbereiten und dazu habe ich die Frage, ob Strom und Telefon in die Nebenkostenabrechnung bei der Miete gehören oder ob da das Finanzamt etwas Ärger machen würde. Wie gesagt, sie wohnt bei unserer Mutter zur Miete und da ist es schon recht logisch, dass man sich die Telefonkosten und die Heizkosten anteilig teilt.

Ich habe mir schon so einige Seiten im Internet angeguckt, aber auch da ist es so, dass bei einigen Mietern wohl Strom und Telefon als Nebenkosten akzeptiert sind und bei anderen wohl nicht!

Gibt es also sogenannte Nebenkosten, die der zwar zahlt, aber das Finanzamt nicht als solche akzeptiert?

Hallo,

Telefon und Stromkosten sind nicht abziebbar. Die Stadtabgaben und Heizung, sowie die Abschreibung sind anteilig abziehbar (Prozentual). Sie müssen von gesamten Wohnfläche die vermietete Fläche rausrechnen.

Gruß
Marinel

Liebe/r dakuha,
was als Nebenkosten abgerechnet wird ist zwischen Mieter und Vermieter frei vereinbar und sollte im Mietvertrag benannt festgelegt werden. Gegebenenfalls muss man deswegen von den standardisierten Formularverträgen abweichen und selbst formulieren.
Deine Mutter wird bei der Steuererklärung eine extra Anlage „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ ausfüllen müssen. Ich weiß nicht, was Du an „Ärger“ erwartest, aber natürlich stellt eine erhaltene Kostenbeteiligung für Telefon und Strom auch eine Einnahme bei deiner Mutter dar! Ob die der Einnahme gegenüberstehenden Ausgaben für Strom und Telefon als Betriebskosten für die Vermietung geltend gemacht werden können, hängt meines Erachtens an der Formulierung im Mietvertrag und der Klarheit der Nebenkostenabrechnung. Aber macht es denn überhaupt Sinn, solche Privatverbrauche als Einnahmen und Ausgaben gegeneinander aufzurechnen? Das Ergebnis müsste doch eigentlich ‚null‘ sein.
Gruß, Daniela

Wenn das vermietete Dachgeschoss einen eigenen Stromzähler hat, so gibt es hier ja schon mal kein Problem. Dann muss der Mieter (also die Tochter) sich nur bei den örtlichen Stromanbieter mit diesem Zähler anmelden und zahlt (logischerweise) den Strom, den sie selber verbraucht auch selber!

Ebenso sieht es eigentlich mit einem „eigenen“ Telefonanschluss aus. Die Tochter wird sicherlich eine eigene Rufnummer und einen eigenen Telefonanschluss haben.

Sollte dies in beiden Fällen nicht so sein, muss man die Strom und die Telefonkosten nach einem vernünftigen Schlüssel aufteilen. Beim Strom könnte man anteilig die Quadratmeterfläche der vermieteten Wohnung nehmen. Beim Telefonanschluss könnte man sich z.B. die Grundgebühr teilen und die einzelnen Telefonate anhand der Einzelaufstellung des Telefonanbieters vornehmen.

All dies wird auf jeden Fall vom Finanzamt akzeptiert. Warum auch nicht, denn das Finanzamt hat ja hierdurch nur noch mehr Einnahmen, die versteuert werden!

Grundsaetzlich ist zu klaeren, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Sind die Nebenkosten vom Mieter unmittelbar an die Vermieterin zu zahlen, gehoeren sie grundsaetzlich zu den (steuerpflichtigen) Einnahmen. Im Gegenzug dazu kann Ihre Mutter in der eigenen Steuererklaerung bei den Einkuenften aus Vermietung und Verpachtung (V+V) diese nachgewiesenen Ausgaben als Werbungskosten wieder abziehen.

Hallo,
ich sehe keinen Grund, warum das Finanzamt die anteiligen Telefonkosten nicht berücksichtigen sollte, wenn die Telefonnutzung dem Mieter vertraglich zusteht und ihm die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung belastet werden. Bei Mietverträgen unter nahen Angehörigen gelten jedoch generell strengere Regeln. So muss das Vertragsverhältnis in jedem Punkt einem Fremdvergleich standhalten.
Gruß
Schlorf

Meine Mutter vermietet seit kurzem an ihre Tochter das
Dachgeschoss. Mietvertrag und eine logischerweise tatsächlich
vorhandene Mietzahlung in plausibler Höhe sind geklärt.

Nun muss sie demnächst die Lohnsteuererklärung

Um was geht es hier eigentlich? Um die Mieteinkünfte der Mutter und deren Einkommen(!)steuererklärung oder um die beruflich bedingte Nebenwohnung der Tochter bei ihr, die sie als Werbungskosten geltend machen will? Einfach irgendwo wohnen interessiert das Finanzamt nicht, das ist Privatvergnügen („Kosten der Lebenshaltung“). Oder liegt hier die geniale Konstruktion vor, dass die Mutter jetzt Mieteinnahmen zu versteuern und die Tochter dort eine steuerlich unbeachtliche Hauptwohnung hat?

Hallo,

eine konkrete Angabe dazu kann ich leider nicht machen. Als Grundsatz kann man jedoch sagen, dass die Finanzverwaltung die nach dem Mietrecht zulässigen Methoden auch zulässt. Davon gibt es wenige Ausnahmen.
Zunächst würde ich also prüfen ob die Umlage der Kosten durch das Mietrecht (gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung) zulässig ist. Dann stellt sich aber die Frage der Kostenbemessung. Zumindest bei den Telefonkosten wäre ein Nachweis mit Einzelverbindungsnachweis und beim Strom wohl ein Stromzähler (wenn auch kein offizieller) notwendig um gerichtsfeste Grundlagen zu schaffen. Hat man das Nutzungsverhältnis einmal ermittelt, reicht womöglich eine realitätsnahe Schätzung.

Vielleicht hilft hier auch ein Mietrechts-Ratgeber weiter.

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Hallo.

Bedaure, dazu kann ich nichts sagen.

Gruß

Hallo Dakiha,

der Strom gilt üblicherweise als Nebenkosten, nicht jedoch das Telefon.

Wenn in dem Mietvertrag allerdings als Nebenkosten auch ausdrücklich die Telefonkosten genannt sind, gibt es keinen Zweifel, dass sie auch als Nebenkosten akzeptiert werden.

Gruß

Knarf

Hallo

Wenn Wohnungen vermietet werden, dann bekommt jede Wohnung in der Regel einen eigenen Strohmzähler. Die Mieter zahlen dann direkt an die Stadtwerke Ihre Stromrechnung nach Verbrauch.
Sie Sollten sich einen Zwischnezähler einbauen lassen.(kaufen) Dann sind nur einmal die Grundgebühren fällig. Sie können mit dem Zwischenzähler den genauen Stromverbrauch der Wohnung festlegen und diesen nachweislich dann als Nebenkosten abrechnen.
Dazu gehört aber eine genaue Nebenkostenabrechnung mit Heizbedarf usw.
Ob pauschale Ansätze wie z.B. 50,00€/Monat für Strom anerkannt werden kann ich nicht sagen.
Versuchen Sie es einfach. Setzten Sie einen ortsüblichen Mietzins als Kaltmiete an und lassen den Rest als Nebekosten laufen.
Ich würde das noch ganz anders machen, aber dass werde ich hier lieber nicht erwähnen. Wenden Sie sich hierfür an einen guten Steuerberater, der hat sicherlich bei Mieterhältnissen unter nahen Angehörigen ein paar gute Tips.

Gruß Andreas

Hallo,

bin kein fachmann, aber logisch ist die steuerliche anerkennung der anteiligen nebenkosten, sind sie doch untrennbar zur mietsache zuzuordnen und absolut notwendig.

mfg ignaz

hallo,

dem miete bringt das ganze steuerlich sowieso überhaupt nichts.
beim vermieter: er muss ALLE einnahmen minus ausgaben versteuern.

viele grüße
maria

hi, wenn diese Nebenkosten (Strom, Telefon etc.) im Mietvertrag gesondert bzw. separat als nebenkosten drinstehen und entrichtet werden ist das gar kein Problem…nur „mauscheln“ kann man da nicht (ich wills nur sagen, das soll keinerlei Unterstellung sein! .-) … Über die Nebenkosten kann man einen geringfügigeren Betrag ansetzen als er evtl. (Kallsiekr bei der Stromrechnung, man setzt ein Pauschale von z.B. 70 € an und hat nach der Jahresrechnung nur 50… das prüft kein Mensch)… alla hopp, viel glück und Grüsse baccolight

Hallo, dakiha,
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Gruß, RHG.

Hallo dakiha,

zuerst: Sorry for the late reply.

Strom und Telefon sind normalerweise Kosten der privaten Lebensführung (sowohl für Mieter als auch Vermieter). Wenn der Vermieter die Kosten des Mieters hieran übernimmt, dann muss gegen-gerechnet werden (man könnte ja Gewinn damit machen :wink:.
Hierzu wäre natürlich eine genaue Kostenzuteilung nötig, d. h. wieviel vertelefoniert die Mutter bzw. die Tochter. Analog hierzu die Aufteilung der Stromkosten (dazu wären dann 2 Stromzähler notwendig).

Also: alles recht aufwendig.

Tip1: Untervermietung einfach weglassen. Die Tochter wohnt bei Mutter und beteiligt sich einfach am Haushalt. Eigentlich keine steuerliche Würdigung notwendig.

Tip2: Wenn man die Mieteinnahmen als Einkünfte ansetzt, dann die Strom/Telefonkosten in einem angemessenen Verhältnis als Werbungskosten abziehen.
Beispiel: Tochter telefoniert 75 %, dann 75 % der Telefonkosten als Werbungskosten ansetzen.
Wenn Finanzamt Probleme damit hat, dann gemeinsam eine gangbare Lösung finden.

Gruß
Harry