Strom- und Warmwasserkosten bei Pelletheizung

Da wir demnächst in unserem 2- Familienhaus eine Wohnung vermieten, haben wir folgende Fragen:

  1. Wie kann man den Stromverbrauch für eine Pelletheizung berechnen?
  2. Muß Warmwasser auch berechnet werden oder ist dies mit den Brennstoffkosten bereits berechnet?
    Mit freundlichen Grüßen
    P. Boßhammer

Zu 1: Man kann den Stromverbrauch realistisch kaum berechnen, sonder nur messen.

Zu 2: Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt die Methoden für das Verteilen von Energiekosten.
Hierbei wird ganz klar unterschieden zwischen Warmwasseraufbereitung- und Heizkosten.
Um das alles richtig berechnen zu können, ist es notwendig je einen Elektronischen Wärmezähler in die Heizgruppen WW und HZ einzubauen. Danach wird dann mittels Wasserzählern und bspw. Heizkostenverteilern unterverteilt.
Weil die Kosten für das Erfassen und Verteilen in der vom Eigentümer selbst genutzten Immobilie mit Einlieger–Whg unwirtschaftlich sind, entbindet die HKVO in solchen Fällen die Eigentümer von der Erfassungspflicht.
In dem Fall werden die Kosten der Heizanlage nach qm verteilt.

Gruß
Weschdl

Hallo Herr Boßhammer,

der Stromverbrauch kann zuverlässig nur über einen gesonderten Stromzähler ermittelt werden. Da gibt es die Möglichkeit mit einem eigenen Zähler oder einem des Stromanbieters zu arbeiten. Der eigene Zähler ist zunächst in der Anschaffung teuerer und muß auch geeicht sein. Der Zähler des Stromanbieters ist geeicht, aber durch den Grundpreis langfristig teuer.

Warmwasser sollten Sie auch messen, da nicht nur Heizkosten, sondern auch Wasserkosten anfallen und auch die Abwasserberechnung über den Verbrauch ermittelet wird. Um also zu einer gerechten Kostenverteilung zu kommen, sollten (müssen) Sie Zähler installieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo,
zunächst danke für die schnelle Antwort!
Ich weiß nicht, ob meine Denkweise richtig ist.
Die Pelletheizung verbrennt zum Aufheizen des warmen Wasser (Pufferspeicher 500 Liter, Standspeicher 150 Liter), Pellets.
Das aufgeheizte Wasser gelangt in den Heizkreislauf bzw. wird als Warmwasser genutzt.
Meiner Ansicht nach entstehen nur die Kosten für die Pellets oder?

Das stimmt so.

In der Heizkostenabrechnung werden die Kosten der Pellets, die Betriebsstromkosten (sofern korrekt ermittelt) und die Kaminfegerrechnung zusammengenommen und nach den Regeln der HKVO verteilt. Macht das eine Fachfirma, so kommen noch deren Kosten hinzu.
Um diese Unterverteilung durchzuführen braucht man entweder die entsprechende Erfassungsmesstechnik, oder, wie in Ihrem Fall, verteilt im Dreisatz auf die Fläche.

Gruß
Weschdl

Sehr geehrter Herr Boßmann,
mit Pelletheizungen kenne ich mich nicht besonders gut aus. In der Regel werden die Stromkosten der Pelletheizung normalerweise (wenn in Ihrem 2-Familienhaus nur ein Brenner existiert und das ganz Haus damit beheizt wird) sollte die Berechnung nach Personen gehen. Ebenso mit den Warmwasserkosten.
Z.B. Im gesammtes Haus wohnen 7 Personen, davon Sie und Ihre Familie mit 3 Personen und weitere 4 Personen inder Mietwohnung. Die Jährlichen Kosten belaufen sich für Strom und Wasser auf 1350 €. Nun wird gerechnet 1350:7 = 192 €/Person. Ihr Anteil währe 3 Personen x 192 € = 576 €. Der Aneteil der Mieter währe 4 Personen x 192 € = 768 €. Die Rechnung ist für den Zeitraum von 12 Monate. Wenn die Kosten allerdings ab Mitte des Jahres berechnet werden sollten, müssen Sie die Beträge durch die 12 Monate nochmals herunterrechnen (Quasi : 12).

Strom kann doch messen: gebraucht geeicht kostet nur 10 € , alle 15 Jahre austauschen (Eichgesetz)
Was sagt den der Metvertrag??
Dort steht zu Warmwasser der Veteilerschlüssel: nach qm oder nach Personenanzahl??
Die Heizung müssen Sie messen: so das Gesetz verbrauchsabhängig.
Ich messe alles Warmwasser mit Wäremmengenzähler und alles Heizungswasser und das ist der Schlüssel dann für die Personenzahl (oder qm) zur Berechnung!

Mikael Franceschi 02.05.13 05.05.13 2 3 24,00 € 35,00 € 107,00 € ?? confirmed! „M. Franceschi“ france