Strom vom Nachbarn

Hallo,

mal angenommen, zwei Nachbarn in Reihenhäusern beschließen, eine Stromleitung von einem Haus ins andere zu legen, zum Beispiel, weil der eine Deputat von den Stadtwerken bekommt und so dem anderen etwas Strom abgeben kann um den Garten des anderen zu beleuchten.

Der „Spender“ verkauft das Haus weiter, die Nacheigentümer wissen von der „Vereinbarung“ aber nichts.
Nach mehreren Jahren fällt es denen erst auf, dass die Nachbarn Strom von ihnen abzapfen, sie graben im Garten die Leitung aus, wo das Kabel zu den Nachbarn rüber geht.
Könnte man nun vom Voreigentümer verlangen, dass der den Elektriker bezahlt, den die Nacheigentümer kommen lassen, um die Leitungen fachmännisch wieder zu trennen etc?
Oder verjährt sowas? Ich geh mal davon aus, dass so eine Querleitung generell nicht rechtens ist?

Viele Grüße!

Moin,

Ich geh mal davon aus, dass so eine
Querleitung generell nicht rechtens ist?

die betroffenen Stadtwerke werden sich auf jeden Fall dafür brennend interessieren und mit dem Betreffenden (Vorbesitzer)ein recht „intensives“ Gespräch führen wollen.
Bevor von dort keine Einsicht genommen wurde, würde ich mit dem Elektriker warten.
Gruß
Dirk m.

jeden Fall dafür
brennend interessieren und mit dem Betreffenden
(Vorbesitzer)ein recht „intensives“ Gespräch führen wollen.

*räusper*, das vermute ich auch…
wie würde es denn aber dann mit dem ehemals Strom-bekommenden Nachbarn aussehen?
Neben dem muss man ja noch ein paar Jahre wohnen, im Normalfall, und möchte sich da möglicherweise lieber freundlich einigen.

Grüße
Sonja

jeden Fall dafür
brennend interessieren und mit dem Betreffenden
(Vorbesitzer)ein recht „intensives“ Gespräch führen wollen.

*räusper*, das vermute ich auch…
wie würde es denn aber dann mit dem ehemals Strom-bekommenden
Nachbarn aussehen?
Neben dem muss man ja noch ein paar Jahre wohnen, im
Normalfall, und möchte sich da möglicherweise lieber
freundlich einigen.

der wird auf jeden Fall ab jetzt seinen Verbrauch selbst bezahlen müßen :smile:), oder will das der Nachfolger übernehmen?
Rechtliche Schritte müßen die Fachleute erklären.
Gruß
Dirk m.

Hi,

was denn nun? Freundliche Einigung mit dem aktuellen und weiterhin zukünftigen Nachbarn oder die rechtliche Seite?

Zur rechtlichen kann ich nix sagen, da kann man sicher ein Faß aufmachen, wie Dirk schon schrub: „Spender“ und „Empfänger“ hätten woll ihr Fett abzukriegen. Oder auch nicht… wer weiß.

Zur menschlichen: Wieviele Glühbirnen im Nachbarsgarten sind denn da auf Kosten des „unfreiwilligen Spenders“ wieviele Jahre betrieben worden?
Ich meine… eine zu Friedenszeiten für nichtmilitärische Zwecke betriebene Gartenausleuchtung dürfte selbst in 10 Jahren keine 800€ an Strom verbrauchen. Wenn der Hauskauf mit 200.000€ zu Buche schlug, sind wir bei weniger als einem halben Prozent. Wohlgemerkt, ich habe mit 10 Jahren und rd. 250-300 Watt und 4-5 Stunden Beleuchtung pro Tag gerechnet. Das ist imho alles hoch gegriffen.

Ich würde den Nachbarn mit einer - besser zwei - Flaschen Bier unter dem Arm aufsuchen und ihm „mein Problem“ schildern. Nämlich, dass ich nicht in der komfortablen Situation bin, ein Deputat zu erhalten und demnach auch für den erleuchteten Nachbarsgarten Geld bezahlen mußte und muß. Und dass das nach Tante Friedas Rechnung wohl ca. xxx Euro waren. Und der Elektriker für den Rückbau verlangte yyy Euro. „Wie können wir das teilen?“. Auf Ex!

Just my 2 pence
Horst

Hallo Sonja!

wie würde es denn aber dann mit dem ehemals Strom-bekommenden
Nachbarn aussehen?
Neben dem muss man ja noch ein paar Jahre wohnen…

Man kann ein Faß aufmachen, Ärger veranstalten, aber an der Strippe zwischen den Nachbarn ändert das nichts, selbst wenn man die Advokaten im Dutzend beschäftigt. Klemm doch die Strippe einfach ab und fertig. Na gut, ruf einen Elektriker, der erledigt den Fall innerhalb weniger Minuten.

Was legal/illegal/scheißegal im Laufe der Zeit an Strom über die Leitung floß, läßt sich nicht mehr nachvollziehen. Also schließt man das Kapitel, trinkt mit dem Nachbarn ein Bier und wenn sie nicht gestorben sind, leben sie noch lange Zeit in friedlicher Nachbarschaft.

Gruß
Wolfgang

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Hi,

was denn nun? Freundliche Einigung mit dem aktuellen und
weiterhin zukünftigen Nachbarn oder die rechtliche Seite?

Beides :wink:

Man einigt sich freundlich mit dem aktuellen Nachbarn darauf, dass man die Strippe professionell abklemmen lässt und trinkt da ein Bier drauf.
Zahlen soll das dann der alte Nachbar, der das ja erstens installiert hat und zweitens möglicherweise dem aktuellen „Empfänger“ weisgemacht hat, dass er das bei seinem Auszug wieder rückgängig gemacht hätte, was er aber nicht getan hat, so dass der Nachbar wiederum quasi unabsichtlich Strom geklaut hat.
Man würde dem exnachbarn/Vorbesitzer dann einfach eine Rechnung vorbeischicken, wüsste aber gern, was man tun könnte, wenn der das dann doch nicht bezahlen mag.
Nuja,
Grüße
Sonja

Zur rechtlichen kann ich nix sagen, da kann man sicher ein Faß
aufmachen, wie Dirk schon schrub: „Spender“ und „Empfänger“
hätten woll ihr Fett abzukriegen. Oder auch nicht… wer weiß.

Zur menschlichen: Wieviele Glühbirnen im Nachbarsgarten sind
denn da auf Kosten des „unfreiwilligen Spenders“ wieviele
Jahre betrieben worden?
Ich meine… eine zu Friedenszeiten für nichtmilitärische
Zwecke betriebene Gartenausleuchtung dürfte selbst in 10
Jahren keine 800€ an Strom verbrauchen. Wenn der Hauskauf mit
200.000€ zu Buche schlug, sind wir bei weniger als einem
halben Prozent. Wohlgemerkt, ich habe mit 10 Jahren und rd.
250-300 Watt und 4-5 Stunden Beleuchtung pro Tag gerechnet.
Das ist imho alles hoch gegriffen.

Ich würde den Nachbarn mit einer - besser zwei - Flaschen Bier
unter dem Arm aufsuchen und ihm „mein Problem“ schildern.
Nämlich, dass ich nicht in der komfortablen Situation bin, ein
Deputat zu erhalten und demnach auch für den erleuchteten
Nachbarsgarten Geld bezahlen mußte und muß. Und dass das nach
Tante Friedas Rechnung wohl ca. xxx Euro waren. Und der
Elektriker für den Rückbau verlangte yyy Euro. „Wie können wir
das teilen?“. Auf Ex!

Just my 2 pence
Horst

Der „Spender“ verkauft das Haus weiter, die Nacheigentümer
wissen von der „Vereinbarung“ aber nichts.
Nach mehreren Jahren fällt es denen erst auf, dass die
Nachbarn Strom von ihnen abzapfen, sie graben im Garten die
Leitung aus, wo das Kabel zu den Nachbarn rüber geht.

IMHO ein (arglistig verschwiegener?) Mangel.
Ich würde zwecks Vermeidung von Nachbarkeitsstreit den inzwischen angefallenen Stromvebrauch schätzen, das ist eine simple Rechnung. Die Kosten des Abklemmens (dürfte sehr schnell gehen) selber tragen. Die Kosten des Anklemmens am richtigen Haus (wohl etwas aufwändiger) wäre Sache des „Spendenempfängers“.
Somit wäre der Nachbarschaftsfriede am wenigsten gefährdet.

Oder verjährt sowas? Ich geh mal davon aus, dass so eine
Querleitung generell nicht rechtens ist?

Verstößt gegen die Vertragsbestimmungen mit dem Netzbetreiber. Auf jeden Fall gegen die allgemeinen, erst recht wohl gegen den Sondervertrag mit dem Vorbesitzer.

Rückfrage
Hallo,

Oder verjährt sowas? Ich geh mal davon aus, dass so eine
Querleitung generell nicht rechtens ist?

Verstößt gegen die Vertragsbestimmungen mit dem Netzbetreiber.

Es wird wohl gegen die Sache mit dem Stromdeputat verstoßen.
Ansonsten kann ich doch wohl die Lampen im Nachbargarten versorgen, wie ich will - solange das Ganze normgerecht verdrahtet ist und die Kosten bezahlt werden.
Wodurch sollte denn ein entsprechendes Verbot begründet sein und wo hast Du das gefunden?
Gruß
loderunner