Strom,Waschküche,Bergschäden,Kältebrücken etc

Guten Tag in die Runde,

Zur Vorgeschichte:

Eine Familie (6 Personen, davon vier Kinder) ist im September 2004 von Südbrandenburg nach Bochum gezogen aufgrund der Arbeit
Die Vermieter hatten von Anfang an Kenntnis über das Arbeitsfeld.

Im Einzelnen nun die Fragen:

  1. Strom:
    Die gesamte Wohnung (131 qm) besitzt einen einzigen Stromkreis, und ist nur durch eine einzige Sicherung abgesichert. Es gibt keinen Starkstrom. Obwohl den Vermietern bekannt war, dass hier ein Netzwerk und mehrere Rechner betreiben werden soll, wiesen sie uns nicht darauf hin, dass dies so ist, stattdessen gibt es einen Passus im Mietvertrag, dass für eventuelle Spannungsschäden der Mieter verantwortlich ist. Bei der Besichtigung war der Strom abgestellt, es gibt einen Sicherungskasten mit diesen modernen Sicherungsschaltern, allerdings ist nur 1 Schalter angeschlossen, der Rest liegt brach, hat keine Funktion. Der FTI-Schalter regelt lediglich den Strom für die Waschmaschine im Keller. Der Herd läuft über denselben Stromkreis wie die Rechner und das Licht. Mehrere Spannungsschäden hatten sind bereits eingetreten, die Frage steht, ob das nicht sogar schon bewusst so gemacht wurde. Einen Elektriker hat sich die Wohnung bereits angesehen, der allerdings behauptet, für derart alte Anlagen gäbe es einen Bestandsschutz. Die Mieter haben, bedingt durch die Spannungsschwankungen bereits einen Schaden von mehreren 100 Euro (Board, Prozessor, Grafikkarte) Dies alles ist den Vermietern mehrfach bekannt gegeben worden.
  2. Waschküche/Trockenraum:
    Es gibt im Keller eine Waschküche, ca 20 qm, in der auch die Wäsche getrocknet werden soll. Ein weiterer Trockenraum befindet sich im Obergeschoss ca 10 qm. Die Waschküche und der Trockenboden sollen für 4 Familien mit insgesamt 9 Kindern, drei davon noch Windelkinder also 2 Jahre, reichen. Das Trocknen in der Wohnung ist per Mietvertrag verboten. Die Wäsche kann in der Waschküche nicht richtig trocknen, da keine ordentliche Belüftung vorhanden ist (1 kippbarer Glasbaustein), der Trockenboden hat ebenfalls keine ausreichende Belüftung. Wäsche, die dort 6 Tage hing, musste noch leicht feucht abgenommen, sie fing an zu müffeln. Daher die Frage, gibt es irgendwo eine Regelung über Anforderungen an Trockenräume??? Die Vermieter behaupten, dass die Mieter lediglich nicht in der Lage seien, eine Regelung zu finden und wollen nun festlegen, die Wäsche im wöchentlichen Wechsel zu waschen. Das hieße für einen 6-Personenhaushalt, alle 4 Wochen mal waschen, aber wie soll das bitte bei Windeln gehen???
  3. Bergschäden:
    Das gesamte Haus hat sich wohl aufgrund von Bergschäden absenkt. Es besteht ein recht starkes Gefälle. Nur mal 2 Beispiele: 1.Regale 180 cm hoch, 20 cm tief, stehen am Boden direkt an der Wand, oben jedoch ist ein Abstand zwischen Wand und Regal von 15 cm.2. eine kleinere Person, 1,57 m, wenn sie auf ihrem PC-Stuhl am Rechner sitzt, muss sie sich festhalten, sonst rollt sie bis zur gegenüberliegenden Wand. Kommentar der Vermieter: Wer ins Ruhrgebiet zieht, muss wissen, dass es Bergschäden gibt. (kein Mietminderungsgrund???) In der leeren Wohnung ist dies bei der Besichtigung nicht aufgefallen.
  4. Holzdielen:
    Mit Ausnahme von Küche und Bad ist die ganze Wohnung mit naturbelassenem Holzdielenfußboden ausgestattet. Das ist sehr schön eigentlich. Es war ein Grund, dass sich die Mieter für die Wohnung entschieden hatten. Jedoch ist Fichtenholz dazu benutzt worden, also ein sehr weiches Holz, danach sieht der Boden nach 5 Monaten auch aus. Den Mietern wurde schon vom Vermieter gesagt, dass sie bei Auszug eine neue Dielung zu finanzieren hätten.
  5. Kältebrücken:
    Die Fenster sind neu. Alle Fenster sind mit Rollläden ausgestattet. Die Kästen dafür sind jedoch offensichtlich nicht isoliert. Das bewirkt, dass gerade jetzt in der kalten, und in den letzten Tagen auch stürmischen Jahreszeit die Heizkosten ins astronomische steigen, wenn die Mieter eine halbwegs warme Wohnung haben wollen. Dazu kommt die Zugluft. Bei sämtlich geschlossenen Fenstern zieht das eiskalt durch, sowie draußen auch nur ein wenig Wind weht. Wenn ein Fenster zum lüften geöffnet ist, dann ist das noch schlimmer. Die Frage ist, wie ist das nachweisbar? Die Mieter haben zwar bereits diesen Mangel angezeigt, aber die Vermieter reagieren nicht darauf. Man kann doch nicht zu einem Gutachter sagen, kommen sie mal, wenn draußen Wind ist, oder?
  6. Vermieterbesuche:
    Die Vermieter sind auf dem Grundstück meist wöchentlich 2-3x präsent, obwohl sie nicht hier wohnen. Allerdings haben sie hier zwei Garagen auf dem Grundstück, die jedoch nicht als Garagen sondern als Baumaterialaufbewahrung genutzt werden. Im Spätsommer waren sie an jedem Wochenende auf dem Grundstück, und haben irgendwelche Baumaßnahmen durchgeführt. Zwischendurch nutzten sie den Garten zum Mittagschläfchen. Da die Mieter einen Teil des Gartens zur eigenen Nutzung mit angemietet haben und auch der Rest des Gartens für alle Mieter zur Mitbenutzung steht, empfindet man das als sehr störend. Kann man dagegen irgendwas tun??? Außerdem haben die Vermieter die Angewohnheit, alles an der Haustür sofort klären zu wollen. Diesbezügliche Hinweise von den Mietern wurden nicht akzeptiert. Stattdessen wurde schriftlich mitgeteilt, dass dies der unbürokratischste Weg sei und auch weiterhin so gehandhabt wird. Auf Wochenenden, Feiertage oder abendliche Ruhezeiten wird dabei keine Rücksicht genommen, das heißt, sie klingeln auch schon mal um 20,30 Uhr, wenn Zweijährige schlafen, oder am Sonntag in der Mittagspause. In dem Zusammenhang noch was. Bei Punkt 8.
  7. Gartennutzung:
    Die Mieter haben einen teil des Gartens zur alleinigen Nutzung übernommen. Dieser schließt auch eine Gartenlaube mit ein. Sie zahlen dafür extra und haben zusätzlich die Aufgabe, die Grünanlagen zu pflegen. Allerdings wird das Stück Garten ständig von den Vermieterinnen begangen, an eigenen Dingen der Mieter herumgerückt etc. Außerdem wurde ein Teil des besagten Stücks von Handwerkern dazu benutzt, Spülwasser und Mörtelreste in Wasser auszukippen. Das die Mieter einige Wochen vorher gerade diesen Teil des Gartens urbar gemacht und Blumenzwiebeln gesteckt habe, wurde völlig ignoriert. Die Zwiebeln sind natürlich hin. Es geht dabei nicht um die Zwiebeln, aber haben die Mieter nicht das Recht, auf Alleinnutzung?? Dürfen die Vermieter das???
  8. Betriebskosten und Hausreinigung:
    Die Vermieter haben im Haus auch ein Büro. Ebenso stehen an der Klingel Name und ein Briefkasten ist auch vorhanden und wird genutzt. Wohnen tun die Vermieter aber in einer anderen Stadt und die Geschäftsadresse ist ebenfalls dort. Von den Vormietern haben die Mieter die Kopie einer Betriebskostenabrechnung, in der sämtliche Fahrkosten der Vermieter zum Haus mit berechnet werden. Ist das überhaupt statthaft?? Und ist es auch statthaft, dass die Vermieter so oft im Haus sind, die komplette Reinigung des Hauses aber den Mietern überlassen? Es ist schon öfter vorgekommen, dass sie Samstags Mittag geklingelt haben und darauf hinwiesen, dort und dort wäre Dreck. (Den hatten sie nach der Gartenarbeit mit rein getragen). Das 13-Jährige Mädchen der Mieter haben sie ohne Wissen der Eltern dazu verdonnert, das Gemeinschaftsklo zu putzen, weil Besichtigungen seien.
  9. Betriebskostenabrechnung:
    Von Vormietern ist bekannt, dass Betriebskostenabrechnungen bisher nur nach gerichtlicher Aufforderung ergangen sind. Die Mieter wohnen ja noch nicht lange in der Wohnung. Darum nur interessehalber, wann sollte man sich darum kümmern???

Im Übrigen ist die Mieterin schon am Tag des Einzugs als: Dumme Ossitussi, die nicht mal weiß, was OSP-Boden ist, beschimpft worden. Alles in allem keine gute Grundlage.

Jeder Punkt einzeln wäre längst kein Grund, sich nicht wohlzufühlen hier, aber in Summe ist das schon nervig.

Im Übrigen geht es den Mitmietern genauso.

Ich hoffe nun, hier für die Mieter ein paar Tipps zu bekommen. Vielleicht kann ich im Gegenzug ja auch mal jemandem helfen. Nicht im Mietrecht, fürchte ich, aber doch in anderen Bereichen.

LG Sabine

PS: Ich würde mir gern zum Thema Mietrecht das eine oder andere Buch anschaffen, allerdings bin ich in der Juristen-Sprache nicht sehr bewandert, es sollten also Bücher sein, die Otto-Normalverbraucher versteht. Könnt Ihr da was empfehlen???

Hallo Sabine,

zu den einzelnen Problemen kann ich Dir leider keinen Rat geben, aber hier im Forum gibt es sehr kompetente Mitglieder, die Dir sicher mehr sagen können.

Aber hierzu:

PS: Ich würde mir gern zum Thema Mietrecht das eine oder
andere Buch anschaffen, allerdings bin ich in der
Juristen-Sprache nicht sehr bewandert, es sollten also Bücher
sein, die Otto-Normalverbraucher versteht. Könnt Ihr da was
empfehlen???

… könnte man Dir empfehlen, einem Mieterverein beizutreten. Dort wirst Du kompetent beraten, und es gibt auch immer wieder Veröffentlichungen zu bestimmten Themen bezüglich Mietrecht, die wohl auch für Laien gut zu verstehen sind.

Gruss
„Raven“

Hallo,

Die Vermieter hatten von Anfang an Kenntnis über das
Arbeitsfeld.

Hoffentlich auch die Mieter!

  1. Strom:
    Die gesamte Wohnung (131 qm) besitzt einen einzigen
    Stromkreis, und ist nur durch eine einzige Sicherung
    abgesichert. Es gibt keinen Starkstrom. Obwohl den Vermietern
    bekannt war, dass hier ein Netzwerk und mehrere Rechner
    betreiben werden soll, wiesen sie uns nicht darauf hin, dass
    dies so ist, stattdessen gibt es einen Passus im Mietvertrag,
    dass für eventuelle Spannungsschäden der Mieter verantwortlich
    ist.

Es ist unverantwortlich sich als Mieter darum nicht vorher zu kümmern! Wer Netzwerke betreibt kennt die Problematiken, nicht ein einfacher Vermieter.

  1. Waschküche/Trockenraum:
    Es gibt im Keller eine Waschküche, ca 20 qm, in der auch die
    Wäsche getrocknet werden soll. Ein weiterer Trockenraum
    befindet sich im Obergeschoss ca 10 qm. Die Waschküche und der
    Trockenboden sollen für 4 Familien mit insgesamt 9 Kindern,
    drei davon noch Windelkinder also 2 Jahre, reichen.

Das war doch auch schon vorher klar, oder?

  1. Bergschäden:
    Das gesamte Haus hat sich wohl aufgrund von Bergschäden
    absenkt. Es besteht ein recht starkes Gefälle. […]
    Kommentar der Vermieter: Wer ins Ruhrgebiet zieht, muss
    wissen, dass es Bergschäden gibt. (kein
    Mietminderungsgrund???) In der leeren Wohnung ist dies bei der
    Besichtigung nicht aufgefallen.

Nicht aufgefallen? Nicht aufgepasst!
Und damit muss man im Ruhrgebiet wirklich rechnen!

  1. Holzdielen:
    Mit Ausnahme von Küche und Bad ist die ganze Wohnung mit
    naturbelassenem Holzdielenfußboden ausgestattet. Das ist sehr
    schön eigentlich. Es war ein Grund, dass sich die Mieter für
    die Wohnung entschieden hatten. Jedoch ist Fichtenholz dazu
    benutzt worden, also ein sehr weiches Holz, danach sieht der
    Boden nach 5 Monaten auch aus. Den Mietern wurde schon vom
    Vermieter gesagt, dass sie bei Auszug eine neue Dielung zu
    finanzieren hätten.

Die Mieter haben ja auch schließlich den Schaden verursacht.

Jeder Punkt einzeln wäre längst kein Grund, sich nicht
wohlzufühlen hier, aber in Summe ist das schon nervig.

Im Übrigen geht es den Mitmietern genauso.

Warum sucht ihr keine andere Wohnung?

Ciao, Holger

Hallo Sabine,
hast Du meine E- Mail erhalten. ? Wie lautet Deine neue E-Mail Adresse. ?

Gruß
Birgit

Hallo Sabine,
hast Du meine E- Mail erhalten. ? Wie lautet Deine neue E-Mail
Adresse. ?

Hallo Birgit,

habe Deine E-Mail bekommen.
Meld mich gleich bei nochmal per E-Mail zurück.

E-Mailaddy ist die gleiche.

LG Bine

ääähhh…
Hallo Birgit,

ich bin leider nicht Sabine - wenn Du sicher gehen willst, dass sie Deine Nachricht sieht, solltest Du am besten als Antwort auf ihre Frage (und nicht auf meine Antwort) posten oder sie direkt anmailen.

Ihre Email-Adresse findest Du ebenfalls in ihrem Ausgangsposting.

Gruss
„Raven“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Die Vermieter hatten von Anfang an Kenntnis über das
Arbeitsfeld.

Hoffentlich auch die Mieter!

???

  1. Strom:
    Die gesamte Wohnung (131 qm) besitzt einen einzigen
    Stromkreis, und ist nur durch eine einzige Sicherung
    abgesichert. Es gibt keinen Starkstrom. Obwohl den Vermietern
    bekannt war, dass hier ein Netzwerk und mehrere Rechner
    betreiben werden soll, wiesen sie uns nicht darauf hin, dass
    dies so ist, stattdessen gibt es einen Passus im Mietvertrag,
    dass für eventuelle Spannungsschäden der Mieter verantwortlich
    ist.

Es ist unverantwortlich sich als Mieter darum nicht vorher zu
kümmern! Wer Netzwerke betreibt kennt die Problematiken, nicht
ein einfacher Vermieter.

Wenn man über 600 km anreist, um mehrere Wohnungen zu besichtigen, verläßt man sich in der Regel auf das, was der Vermieter sagt. Zumal in der Wohnung angeblich vorher ohne Probleme ein Netzwerk betrieben worden sein soll.

  1. Waschküche/Trockenraum:
    Es gibt im Keller eine Waschküche, ca 20 qm, in der auch die
    Wäsche getrocknet werden soll. Ein weiterer Trockenraum
    befindet sich im Obergeschoss ca 10 qm. Die Waschküche und der
    Trockenboden sollen für 4 Familien mit insgesamt 9 Kindern,
    drei davon noch Windelkinder also 2 Jahre, reichen.

Das war doch auch schon vorher klar, oder?

Nicht unbedingt, da man nicht davon ausgehen konnte, dass die Türen im Winter zu sein müssen, weil sonst die Wohnungen nicht warmzukriegen sind.

Isolation ist unmöglich.

  1. Bergschäden:
    Das gesamte Haus hat sich wohl aufgrund von Bergschäden
    absenkt. Es besteht ein recht starkes Gefälle. […]
    Kommentar der Vermieter: Wer ins Ruhrgebiet zieht, muss
    wissen, dass es Bergschäden gibt. (kein
    Mietminderungsgrund???) In der leeren Wohnung ist dies bei der
    Besichtigung nicht aufgefallen.

Nicht aufgefallen? Nicht aufgepasst!
Und damit muss man im Ruhrgebiet wirklich rechnen!

Siehe oben Anreise! Nicht jeder kennt die Gegebenheiten 600 km weit entfernt!

  1. Holzdielen:
    Mit Ausnahme von Küche und Bad ist die ganze Wohnung mit
    naturbelassenem Holzdielenfußboden ausgestattet. Das ist sehr
    schön eigentlich. Es war ein Grund, dass sich die Mieter für
    die Wohnung entschieden hatten. Jedoch ist Fichtenholz dazu
    benutzt worden, also ein sehr weiches Holz, danach sieht der
    Boden nach 5 Monaten auch aus. Den Mietern wurde schon vom
    Vermieter gesagt, dass sie bei Auszug eine neue Dielung zu
    finanzieren hätten.

Die Mieter haben ja auch schließlich den Schaden verursacht.

Schaden?? Ich benutze den Boden, wie jeder Mensch es tun würde, dass er verschleißt, dafür kann ich nichts!

Jeder Punkt einzeln wäre längst kein Grund, sich nicht
wohlzufühlen hier, aber in Summe ist das schon nervig.

Im Übrigen geht es den Mitmietern genauso.

Warum sucht ihr keine andere Wohnung?

Würden wir gerne, haben uns aber vom letzten Umzug noch nicht richtig wieder erholt.

Ciao, Holger

PS: Mir ist nicht ganz klar, warum Du so auf mich losgehst, ich hab doch nur Fragen gestellt, auf die ich gern ne Antwort wüßte.
Tschö Bine

Hallo Sabine,

Die Vermieter hatten von Anfang an Kenntnis über das
Arbeitsfeld.

Hoffentlich auch die

???

Ein Systemadmin der einfach so im Vertrauen auf den Vermieter ein Netzwerk in einer Wohnung aufbaut die durch einen einzigen Stromkreis abgesichert ist, da habe ich so meine Zweifen an seinen Kenntnissen über das eigene Arbeitsfeld.

Wenn man über 600 km anreist, um mehrere Wohnungen zu
besichtigen, verläßt man sich in der Regel auf das, was der
Vermieter sagt.

Was offenbar ein Fehler ist. Verlassen kann man sich höchstens auf das was im Vertrag drinsteht. Darauf kann man sich berufen und dieses auch nachweisen.

Nicht unbedingt, da man nicht davon ausgehen konnte, dass die
Türen im Winter zu sein müssen, weil sonst die Wohnungen nicht
warmzukriegen sind.

Isolation ist unmöglich.

Auch wenn ich im Sommer besichtige muss ich doch schon an den Winter denken.

Siehe oben Anreise! Nicht jeder kennt die Gegebenheiten 600 km
weit entfernt!

Wer eine Wohnung schief besichtigt muss mit der Schiefe leben.

Die Mieter haben ja auch schließlich den Schaden verursacht.

Schaden?? Ich benutze den Boden, wie jeder Mensch es tun
würde, dass er verschleißt, dafür kann ich nichts!

Doch, wenn die Dielen hinüber sind ist dies ein Schaden, kein normaler Gebrauch.

PS: Mir ist nicht ganz klar, warum Du so auf mich losgehst,
ich hab doch nur Fragen gestellt, auf die ich gern ne Antwort
wüßte.

Ich hatte nicht die Absicht auf dich loszugehen, sondern habe dir nur Antworten aus meiner Sicht gegeben. In der Tat halte ich euer Verhalten für etwas sehr gutgläubig der Welt gegenüber.

Tschö Bine

Ciao, Holger

Hallo Holger.

Ein Systemadmin der einfach so im Vertrauen auf den Vermieter
ein Netzwerk in einer Wohnung aufbaut die durch einen einzigen
Stromkreis abgesichert ist, da habe ich so meine Zweifen an
seinen Kenntnissen über das eigene Arbeitsfeld.

Vieleicht etwas unglücklich formuliert von mir *lol* Die Mieter haben das Netz natürlich nicht einfach so in gutem Glauben aufgebaut. Sie haben beim Einzug das Defizit festgestellt. Haben dann immer vorsorglich die PC`s runtergefahren. Tja halt bis auf zweimal. da haben sie es vergessen, Macht der Gewohnheit früherer Stromnetze.
Natürlich hats zweimal voll zugeschlagen, einmal Grafikkarte einmal Prozessor und Board. Klar, wars auch Schuld der Mieter, dennoch halte ich das vom Vermieter nicht für fair.

Nicht unbedingt, da man nicht davon ausgehen konnte, dass die
Türen im Winter zu sein müssen, weil sonst die Wohnungen nicht
warmzukriegen sind.

Isolation ist unmöglich.

Auch wenn ich im Sommer besichtige muss ich doch schon an den
Winter denken.

Irgendwie ja, irgendwie nein. Wenn die Isolation halbwegs anständig wäre, gäbs die Probleme ja nicht.

Siehe oben Anreise! Nicht jeder kennt die Gegebenheiten 600 km
weit entfernt!

Wer eine Wohnung schief besichtigt muss mit der Schiefe leben.

Die Mieter haben ja auch schließlich den Schaden verursacht.

Schaden?? Ich benutze den Boden, wie jeder Mensch es tun
würde, dass er verschleißt, dafür kann ich nichts!

Doch, wenn die Dielen hinüber sind ist dies ein Schaden, kein
normaler Gebrauch.

Die Dielen sind nicht hinüber, sie haben aber Färbungen und Schrammen, die bei hartem Holz nicht passiert wären.

PS: Mir ist nicht ganz klar, warum Du so auf mich losgehst,
ich hab doch nur Fragen gestellt, auf die ich gern ne Antwort
wüßte.

Ich hatte nicht die Absicht auf dich loszugehen, sondern habe
dir nur Antworten aus meiner Sicht gegeben. In der Tat halte
ich euer Verhalten für etwas sehr gutgläubig der Welt
gegenüber.

Das mit der Gutgläubigkeit mag sicher stimmen. Bisher gabs nur positive Erfahrungen mit Vermietern. Da aber jetzt soo Sorgen sind, hilft eher Zuspruch als Schimpfen…*versöhnlichgrins*

LG Bine

Tschö Bine

Ciao, Holger

Hallo sabine,

abseits von einiger Polemik auf Deine Fragen möchte ich mich alleine auf die rechtliche Problematik beziehen. Es steht mir nicht zu, zu erklären, was ihr falsch gemacht habt.

Zur Vorgeschichte:

Eine Familie (6 Personen, davon vier Kinder) ist im September
2004 von Südbrandenburg nach Bochum gezogen aufgrund der
Arbeit
Die Vermieter hatten von Anfang an Kenntnis über das
Arbeitsfeld.

Im Einzelnen nun die Fragen:

  1. Strom:
    Die gesamte Wohnung (131 qm) besitzt einen einzigen
    Stromkreis, und ist nur durch eine einzige Sicherung
    abgesichert. Es gibt keinen Starkstrom. Obwohl den Vermietern
    bekannt war, dass hier ein Netzwerk und mehrere Rechner
    betreiben werden soll, wiesen sie uns nicht darauf hin, dass
    dies so ist, stattdessen gibt es einen Passus im Mietvertrag,
    dass für eventuelle Spannungsschäden der Mieter verantwortlich
    ist. Bei der Besichtigung war der Strom abgestellt, es gibt
    einen Sicherungskasten mit diesen modernen
    Sicherungsschaltern, allerdings ist nur 1 Schalter
    angeschlossen, der Rest liegt brach, hat keine Funktion. Der
    FTI-Schalter regelt lediglich den Strom für die Waschmaschine
    im Keller. Der Herd läuft über denselben Stromkreis wie die
    Rechner und das Licht. Mehrere Spannungsschäden hatten sind
    bereits eingetreten, die Frage steht, ob das nicht sogar schon
    bewusst so gemacht wurde. Einen Elektriker hat sich die
    Wohnung bereits angesehen, der allerdings behauptet, für
    derart alte Anlagen gäbe es einen Bestandsschutz. Die Mieter
    haben, bedingt durch die Spannungsschwankungen bereits einen
    Schaden von mehreren 100 Euro (Board, Prozessor, Grafikkarte)
    Dies alles ist den Vermietern mehrfach bekannt gegeben worden.

Will der Mieter in seienr Wohnung entsprechende Anlage betreiben oder sind diverse Vorkehrungen erforderlich soi muss er vor Abschluss des Mietvertrages klären ob die Wohnung den persönlichen Vorausetzungen entspricht. Ist dies nicht der Fall so müssen Mieter und Vermieter darüber entscheiden, wie die Probleme gelöst werden müssen. Hier wurden keine Vereinbarungen getroffen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Änderungen durch den Vermieter. Tipp: Mit dem Vermieter ggfls über eine Verstärkung der Anlagen reden, auch ob er sich an den Kosten beteiligt. Wenn er sich nicht beteiligen will, muss der Mieter sich auf das Risiko einlassen, auf eigene Kosten zu modernisieren oder er muss sich schnellstmöglich anderen Wohnraum suchen.

  1. Waschküche/Trockenraum:
    Es gibt im Keller eine Waschküche, ca 20 qm, in der auch die
    Wäsche getrocknet werden soll. Ein weiterer Trockenraum
    befindet sich im Obergeschoss ca 10 qm. Die Waschküche und der
    Trockenboden sollen für 4 Familien mit insgesamt 9 Kindern,
    drei davon noch Windelkinder also 2 Jahre, reichen. Das
    Trocknen in der Wohnung ist per Mietvertrag verboten. Die
    Wäsche kann in der Waschküche nicht richtig trocknen, da keine
    ordentliche Belüftung vorhanden ist (1 kippbarer
    Glasbaustein), der Trockenboden hat ebenfalls keine
    ausreichende Belüftung. Wäsche, die dort 6 Tage hing, musste
    noch leicht feucht abgenommen, sie fing an zu müffeln. Daher
    die Frage, gibt es irgendwo eine Regelung über Anforderungen
    an Trockenräume???

Nein, gibt es nicht.

Die Vermieter behaupten, dass die Mieter

lediglich nicht in der Lage seien, eine Regelung zu finden und
wollen nun festlegen, die Wäsche im wöchentlichen Wechsel zu
waschen. Das hieße für einen 6-Personenhaushalt, alle 4 Wochen
mal waschen, aber wie soll das bitte bei Windeln gehen???

Dies ist natürlich völliger Unsinn. Nur, wäre es nicht sinnvoll wenn sich alle Mieter gemeinsam mit dem Vermieter an den Tisch setzen und einen Plan aufstellen wie während der Woche jeder Mieter mindestens einmal, wenn Säuglinge vorhanden sind, auch mehrmals Wäsche aufhängen dürfen.

  1. Bergschäden:
    Das gesamte Haus hat sich wohl aufgrund von Bergschäden
    absenkt. Es besteht ein recht starkes Gefälle. Nur mal 2
    Beispiele: 1.Regale 180 cm hoch, 20 cm tief, stehen am Boden
    direkt an der Wand, oben jedoch ist ein Abstand zwischen Wand
    und Regal von 15 cm.2. eine kleinere Person, 1,57 m, wenn sie
    auf ihrem PC-Stuhl am Rechner sitzt, muss sie sich
    festhalten, sonst rollt sie bis zur gegenüberliegenden Wand.
    Kommentar der Vermieter: Wer ins Ruhrgebiet zieht, muss
    wissen, dass es Bergschäden gibt. (kein
    Mietminderungsgrund???) In der leeren Wohnung ist dies bei der
    Besichtigung nicht aufgefallen.

Nein, muss der Mieter nicht wissen. Nur so wie es hier dargestellt wird, kann ich mir schwer vorstellen, dass man dies bei einer Besichtigung nicht bemerkt haben kann. Der Vermieter muss hier Abhilfe schaffen. Wie, bitte mal bei dem Bergamt oder wie es heisst nachfragen.

  1. Holzdielen:
    Mit Ausnahme von Küche und Bad ist die ganze Wohnung mit
    naturbelassenem Holzdielenfußboden ausgestattet. Das ist sehr
    schön eigentlich. Es war ein Grund, dass sich die Mieter für
    die Wohnung entschieden hatten. Jedoch ist Fichtenholz dazu
    benutzt worden, also ein sehr weiches Holz, danach sieht der
    Boden nach 5 Monaten auch aus. Den Mietern wurde schon vom
    Vermieter gesagt, dass sie bei Auszug eine neue Dielung zu
    finanzieren hätten.

Die Versicherung einschalten und den Sachverhalt prüfen lassen. Der Rest klärt sich bei einem Auszug.

  1. Kältebrücken:
    Die Fenster sind neu. Alle Fenster sind mit Rollläden
    ausgestattet. Die Kästen dafür sind jedoch offensichtlich
    nicht isoliert. Das bewirkt, dass gerade jetzt in der kalten,
    und in den letzten Tagen auch stürmischen Jahreszeit die
    Heizkosten ins astronomische steigen, wenn die Mieter eine
    halbwegs warme Wohnung haben wollen. Dazu kommt die Zugluft.
    Bei sämtlich geschlossenen Fenstern zieht das eiskalt durch,
    sowie draußen auch nur ein wenig Wind weht. Wenn ein Fenster
    zum lüften geöffnet ist, dann ist das noch schlimmer. Die
    Frage ist, wie ist das nachweisbar? Die Mieter haben zwar
    bereits diesen Mangel angezeigt, aber die Vermieter reagieren
    nicht darauf. Man kann doch nicht zu einem Gutachter sagen,
    kommen sie mal, wenn draußen Wind ist, oder?

Ein Gutachter nützt nichts. Vor Gericht gelten „solche Privatgutachten keinen Pfifferling“. Versucht am Ort den Mieterverein einzuspannen und mit diesem eine ordnungsgemässe Mängelanzzeige mit der entsprechenden Aufforderung vorzunehmen. Bei Mietrechtsschutz kann auch ein Anwalt eingeschaltet werden.

  1. Vermieterbesuche:
    Die Vermieter sind auf dem Grundstück meist wöchentlich 2-3x
    präsent, obwohl sie nicht hier wohnen. Allerdings haben sie
    hier zwei Garagen auf dem Grundstück, die jedoch nicht als
    Garagen sondern als Baumaterialaufbewahrung genutzt werden. Im
    Spätsommer waren sie an jedem Wochenende auf dem Grundstück,
    und haben irgendwelche Baumaßnahmen durchgeführt.
    Zwischendurch nutzten sie den Garten zum Mittagschläfchen. Da
    die Mieter einen Teil des Gartens zur eigenen Nutzung mit
    angemietet haben und auch der Rest des Gartens für alle Mieter
    zur Mitbenutzung steht, empfindet man das als sehr störend.
    Kann man dagegen irgendwas tun???

Nein.

Außerdem haben die Vermieter

die Angewohnheit, alles an der Haustür sofort klären zu
wollen. Diesbezügliche Hinweise von den Mietern wurden nicht
akzeptiert. Stattdessen wurde schriftlich mitgeteilt, dass
dies der unbürokratischste Weg sei und auch weiterhin so
gehandhabt wird. Auf Wochenenden, Feiertage oder abendliche
Ruhezeiten wird dabei keine Rücksicht genommen, das heißt, sie
klingeln auch schon mal um 20,30 Uhr, wenn Zweijährige
schlafen, oder am Sonntag in der Mittagspause. In dem
Zusammenhang noch was.

Nicht mehr öffnen.

Bei Punkt 8.

  1. Gartennutzung:
    Die Mieter haben einen teil des Gartens zur alleinigen Nutzung
    übernommen. Dieser schließt auch eine Gartenlaube mit ein. Sie
    zahlen dafür extra und haben zusätzlich die Aufgabe, die
    Grünanlagen zu pflegen. Allerdings wird das Stück Garten
    ständig von den Vermieterinnen begangen, an eigenen Dingen
    der Mieter herumgerückt etc. Außerdem wurde ein Teil des
    besagten Stücks von Handwerkern dazu benutzt, Spülwasser und
    Mörtelreste in Wasser auszukippen. Das die Mieter einige
    Wochen vorher gerade diesen Teil des Gartens urbar gemacht und
    Blumenzwiebeln gesteckt habe, wurde völlig ignoriert. Die
    Zwiebeln sind natürlich hin. Es geht dabei nicht um die
    Zwiebeln, aber haben die Mieter nicht das Recht, auf
    Alleinnutzung?? Dürfen die Vermieter das???

Nein, umso mehr ist ein Mietervetrein hier einzuschalten.

  1. Betriebskosten und Hausreinigung:
    Die Vermieter haben im Haus auch ein Büro. Ebenso stehen an
    der Klingel Name und ein Briefkasten ist auch vorhanden und
    wird genutzt. Wohnen tun die Vermieter aber in einer anderen
    Stadt und die Geschäftsadresse ist ebenfalls dort. Von den
    Vormietern haben die Mieter die Kopie einer
    Betriebskostenabrechnung, in der sämtliche Fahrkosten der
    Vermieter zum Haus mit berechnet werden. Ist das überhaupt
    statthaft??

Nien, sit nicht zuläsig.

Und ist es auch statthaft, dass die Vermieter so

oft im Haus sind, die komplette Reinigung des Hauses aber den
Mietern überlassen?

Anteilig muss der Vermieter die Kosten für sein Büro übernehmen.

Es ist schon öfter vorgekommen, dass sie

Samstags Mittag geklingelt haben und darauf hinwiesen, dort
und dort wäre Dreck. (Den hatten sie nach der Gartenarbeit mit
rein getragen). Das 13-Jährige Mädchen der Mieter haben sie
ohne Wissen der Eltern dazu verdonnert, das Gemeinschaftsklo
zu putzen, weil Besichtigungen seien.

Hier sollte nun wirklich etwas massiver vorgengangen werden.

  1. Betriebskostenabrechnung:
    Von Vormietern ist bekannt, dass Betriebskostenabrechnungen
    bisher nur nach gerichtlicher Aufforderung ergangen sind. Die
    Mieter wohnen ja noch nicht lange in der Wohnung. Darum nur
    interessehalber, wann sollte man sich darum kümmern???

Die Vermieter auffordern bis zum 28.02.2005 alle bisher fälligen Abrehcnungen vorzulegen, im Fall der Nichtvorlage androhen, dass künftig keine Betriebskostenvorauszahlungen erfolgen, weil durch die nicht abgerechneten Vorauszahlungen davon auszugehen ist, dass keine Betriebs- und Heizkosten anfallen. Bitte vorher die Abrechnungstermine klären.

Im Übrigen ist die Mieterin schon am Tag des Einzugs als:
Dumme Ossitussi, die nicht mal weiß, was OSP-Boden ist,
beschimpft worden. Alles in allem keine gute Grundlage.

Jeder Punkt einzeln wäre längst kein Grund, sich nicht
wohlzufühlen hier, aber in Summe ist das schon nervig.

Im Übrigen geht es den Mitmietern genauso.

Ich hoffe nun, hier für die Mieter ein paar Tipps zu bekommen.
Vielleicht kann ich im Gegenzug ja auch mal jemandem helfen.
Nicht im Mietrecht, fürchte ich, aber doch in anderen
Bereichen.

Meine dringende Empfehlung. Sucht einen Mieterverein auf. Wenn möglich alle Mieter. Dieser Vermieter ändert sich nicht. Nach dem Motto, „ich bin der Herr, mir sind ale untertan“ geht er vor.

PS: Ich würde mir gern zum Thema Mietrecht das eine oder
andere Buch anschaffen, allerdings bin ich in der
Juristen-Sprache nicht sehr bewandert, es sollten also Bücher
sein, die Otto-Normalverbraucher versteht. Könnt Ihr da was
empfehlen???

Leider, nein. Zur Info kann man sich das Mieterlexikon kaufen. Alles weitere ist aus meiner Kenntnis Schrott ( inkl. einiger Homepages, die zum Mietrecht Texte zur Verfügung stellen)

Gruss Günter