Guten Tag in die Runde,
Zur Vorgeschichte:
Eine Familie (6 Personen, davon vier Kinder) ist im September 2004 von Südbrandenburg nach Bochum gezogen aufgrund der Arbeit
Die Vermieter hatten von Anfang an Kenntnis über das Arbeitsfeld.
Im Einzelnen nun die Fragen:
- Strom:
Die gesamte Wohnung (131 qm) besitzt einen einzigen Stromkreis, und ist nur durch eine einzige Sicherung abgesichert. Es gibt keinen Starkstrom. Obwohl den Vermietern bekannt war, dass hier ein Netzwerk und mehrere Rechner betreiben werden soll, wiesen sie uns nicht darauf hin, dass dies so ist, stattdessen gibt es einen Passus im Mietvertrag, dass für eventuelle Spannungsschäden der Mieter verantwortlich ist. Bei der Besichtigung war der Strom abgestellt, es gibt einen Sicherungskasten mit diesen modernen Sicherungsschaltern, allerdings ist nur 1 Schalter angeschlossen, der Rest liegt brach, hat keine Funktion. Der FTI-Schalter regelt lediglich den Strom für die Waschmaschine im Keller. Der Herd läuft über denselben Stromkreis wie die Rechner und das Licht. Mehrere Spannungsschäden hatten sind bereits eingetreten, die Frage steht, ob das nicht sogar schon bewusst so gemacht wurde. Einen Elektriker hat sich die Wohnung bereits angesehen, der allerdings behauptet, für derart alte Anlagen gäbe es einen Bestandsschutz. Die Mieter haben, bedingt durch die Spannungsschwankungen bereits einen Schaden von mehreren 100 Euro (Board, Prozessor, Grafikkarte) Dies alles ist den Vermietern mehrfach bekannt gegeben worden. - Waschküche/Trockenraum:
Es gibt im Keller eine Waschküche, ca 20 qm, in der auch die Wäsche getrocknet werden soll. Ein weiterer Trockenraum befindet sich im Obergeschoss ca 10 qm. Die Waschküche und der Trockenboden sollen für 4 Familien mit insgesamt 9 Kindern, drei davon noch Windelkinder also 2 Jahre, reichen. Das Trocknen in der Wohnung ist per Mietvertrag verboten. Die Wäsche kann in der Waschküche nicht richtig trocknen, da keine ordentliche Belüftung vorhanden ist (1 kippbarer Glasbaustein), der Trockenboden hat ebenfalls keine ausreichende Belüftung. Wäsche, die dort 6 Tage hing, musste noch leicht feucht abgenommen, sie fing an zu müffeln. Daher die Frage, gibt es irgendwo eine Regelung über Anforderungen an Trockenräume??? Die Vermieter behaupten, dass die Mieter lediglich nicht in der Lage seien, eine Regelung zu finden und wollen nun festlegen, die Wäsche im wöchentlichen Wechsel zu waschen. Das hieße für einen 6-Personenhaushalt, alle 4 Wochen mal waschen, aber wie soll das bitte bei Windeln gehen??? - Bergschäden:
Das gesamte Haus hat sich wohl aufgrund von Bergschäden absenkt. Es besteht ein recht starkes Gefälle. Nur mal 2 Beispiele: 1.Regale 180 cm hoch, 20 cm tief, stehen am Boden direkt an der Wand, oben jedoch ist ein Abstand zwischen Wand und Regal von 15 cm.2. eine kleinere Person, 1,57 m, wenn sie auf ihrem PC-Stuhl am Rechner sitzt, muss sie sich festhalten, sonst rollt sie bis zur gegenüberliegenden Wand. Kommentar der Vermieter: Wer ins Ruhrgebiet zieht, muss wissen, dass es Bergschäden gibt. (kein Mietminderungsgrund???) In der leeren Wohnung ist dies bei der Besichtigung nicht aufgefallen. - Holzdielen:
Mit Ausnahme von Küche und Bad ist die ganze Wohnung mit naturbelassenem Holzdielenfußboden ausgestattet. Das ist sehr schön eigentlich. Es war ein Grund, dass sich die Mieter für die Wohnung entschieden hatten. Jedoch ist Fichtenholz dazu benutzt worden, also ein sehr weiches Holz, danach sieht der Boden nach 5 Monaten auch aus. Den Mietern wurde schon vom Vermieter gesagt, dass sie bei Auszug eine neue Dielung zu finanzieren hätten. - Kältebrücken:
Die Fenster sind neu. Alle Fenster sind mit Rollläden ausgestattet. Die Kästen dafür sind jedoch offensichtlich nicht isoliert. Das bewirkt, dass gerade jetzt in der kalten, und in den letzten Tagen auch stürmischen Jahreszeit die Heizkosten ins astronomische steigen, wenn die Mieter eine halbwegs warme Wohnung haben wollen. Dazu kommt die Zugluft. Bei sämtlich geschlossenen Fenstern zieht das eiskalt durch, sowie draußen auch nur ein wenig Wind weht. Wenn ein Fenster zum lüften geöffnet ist, dann ist das noch schlimmer. Die Frage ist, wie ist das nachweisbar? Die Mieter haben zwar bereits diesen Mangel angezeigt, aber die Vermieter reagieren nicht darauf. Man kann doch nicht zu einem Gutachter sagen, kommen sie mal, wenn draußen Wind ist, oder? - Vermieterbesuche:
Die Vermieter sind auf dem Grundstück meist wöchentlich 2-3x präsent, obwohl sie nicht hier wohnen. Allerdings haben sie hier zwei Garagen auf dem Grundstück, die jedoch nicht als Garagen sondern als Baumaterialaufbewahrung genutzt werden. Im Spätsommer waren sie an jedem Wochenende auf dem Grundstück, und haben irgendwelche Baumaßnahmen durchgeführt. Zwischendurch nutzten sie den Garten zum Mittagschläfchen. Da die Mieter einen Teil des Gartens zur eigenen Nutzung mit angemietet haben und auch der Rest des Gartens für alle Mieter zur Mitbenutzung steht, empfindet man das als sehr störend. Kann man dagegen irgendwas tun??? Außerdem haben die Vermieter die Angewohnheit, alles an der Haustür sofort klären zu wollen. Diesbezügliche Hinweise von den Mietern wurden nicht akzeptiert. Stattdessen wurde schriftlich mitgeteilt, dass dies der unbürokratischste Weg sei und auch weiterhin so gehandhabt wird. Auf Wochenenden, Feiertage oder abendliche Ruhezeiten wird dabei keine Rücksicht genommen, das heißt, sie klingeln auch schon mal um 20,30 Uhr, wenn Zweijährige schlafen, oder am Sonntag in der Mittagspause. In dem Zusammenhang noch was. Bei Punkt 8. - Gartennutzung:
Die Mieter haben einen teil des Gartens zur alleinigen Nutzung übernommen. Dieser schließt auch eine Gartenlaube mit ein. Sie zahlen dafür extra und haben zusätzlich die Aufgabe, die Grünanlagen zu pflegen. Allerdings wird das Stück Garten ständig von den Vermieterinnen begangen, an eigenen Dingen der Mieter herumgerückt etc. Außerdem wurde ein Teil des besagten Stücks von Handwerkern dazu benutzt, Spülwasser und Mörtelreste in Wasser auszukippen. Das die Mieter einige Wochen vorher gerade diesen Teil des Gartens urbar gemacht und Blumenzwiebeln gesteckt habe, wurde völlig ignoriert. Die Zwiebeln sind natürlich hin. Es geht dabei nicht um die Zwiebeln, aber haben die Mieter nicht das Recht, auf Alleinnutzung?? Dürfen die Vermieter das??? - Betriebskosten und Hausreinigung:
Die Vermieter haben im Haus auch ein Büro. Ebenso stehen an der Klingel Name und ein Briefkasten ist auch vorhanden und wird genutzt. Wohnen tun die Vermieter aber in einer anderen Stadt und die Geschäftsadresse ist ebenfalls dort. Von den Vormietern haben die Mieter die Kopie einer Betriebskostenabrechnung, in der sämtliche Fahrkosten der Vermieter zum Haus mit berechnet werden. Ist das überhaupt statthaft?? Und ist es auch statthaft, dass die Vermieter so oft im Haus sind, die komplette Reinigung des Hauses aber den Mietern überlassen? Es ist schon öfter vorgekommen, dass sie Samstags Mittag geklingelt haben und darauf hinwiesen, dort und dort wäre Dreck. (Den hatten sie nach der Gartenarbeit mit rein getragen). Das 13-Jährige Mädchen der Mieter haben sie ohne Wissen der Eltern dazu verdonnert, das Gemeinschaftsklo zu putzen, weil Besichtigungen seien. - Betriebskostenabrechnung:
Von Vormietern ist bekannt, dass Betriebskostenabrechnungen bisher nur nach gerichtlicher Aufforderung ergangen sind. Die Mieter wohnen ja noch nicht lange in der Wohnung. Darum nur interessehalber, wann sollte man sich darum kümmern???
Im Übrigen ist die Mieterin schon am Tag des Einzugs als: Dumme Ossitussi, die nicht mal weiß, was OSP-Boden ist, beschimpft worden. Alles in allem keine gute Grundlage.
Jeder Punkt einzeln wäre längst kein Grund, sich nicht wohlzufühlen hier, aber in Summe ist das schon nervig.
Im Übrigen geht es den Mitmietern genauso.
Ich hoffe nun, hier für die Mieter ein paar Tipps zu bekommen. Vielleicht kann ich im Gegenzug ja auch mal jemandem helfen. Nicht im Mietrecht, fürchte ich, aber doch in anderen Bereichen.
LG Sabine
PS: Ich würde mir gern zum Thema Mietrecht das eine oder andere Buch anschaffen, allerdings bin ich in der Juristen-Sprache nicht sehr bewandert, es sollten also Bücher sein, die Otto-Normalverbraucher versteht. Könnt Ihr da was empfehlen???