Hallo,
Mann stelle sich folgendes vor…
Familie X wohnt in einem Mietshaus mit drei Wohnparteien.
Aufgrund eines exorbitanten Stromverbrauchs
(16000kw/Jahr)macht man sich auf die Suche des Übeltäters.
Stellt sich erst mal die Frage ob in vorangegangenen Abrechnungen ebenfalls ein so hoher Stromverbrauch entstanden ist. War das nicht der Fall, so sollte man (so blöd es auch klingen mag) erst einmal schauen, ob der Stromzähler richtig abgelesen wurde.
So grob würde ich sagen bewegt sich der „normale“ Stromverbrauch eine (klein)Familie zwischen 3000-6000 Kw/h pro Jahr wenn nicht mit Strom geheizt wird. Der Energieversorger kann da bestimmt noch bessere Aussagen treffen.
Nach kurzer Zeit findet Familie X heraus das über ihren
Stromzähler Anschlüsse laufen die da gar nicht sein dürften.
So läuft zb. die Kellerbeleuchtung, die Haussprechanlage, die
Küchenbeleuchtung der Mieterin unter ihr und die Gastherme zu
versorgung der Heizung (Warmwasser wird in jeder Wohnung
seperat über einen Durchlauferhitzer erzeugt)über den
Stromanschluss der Familie X.
Als maßgeblicher Faktor für den um mindestens 10.000 Kw/h erhöhten Stromverbrauch können die oben genannten Verbraucher nicht in Betracht kommen. Die Haussprechanlage ist vom Stromverbrauch zu vernachlässigen, die Kellerbeleuchtung brennt bestimmt nicht 24h am Tag und würde - selbst wenn sie es täte - nicht in einem erheblichen Umfang am Strommehrverbrauch beteiligt sein. Ebensolches gilt für die Küchenbeleuchtung. Gastherme (hier das Gebläse und die Umwälzpumpe) verursachen schon einige Kilowatt’s übers Jahr gesehen, aber auch nicht in einem bei solchen Größenordnungen erheblichen Umfang. Hierzu sind eigentlich nur Heizgeräte (ortsveränderliche Heizgeräte bis zu 2,2 Kw/h Verbrauch pro Stunde) in der Lage.
Selbst wenn der FI-Schalter rausgenommen wird dreht sich das
Rad vom Stromzähler noch - zwar nicht in horrender
Geschwindigkeit - aber es dreht sich (wer weiss was da noch
alles über den Anschluss läuft).
Bei älteren Verteileranlagen war es üblich nur Teile der Strominstallation (vornehmlich die der Badversorgung) über Fehlerstromschutzeinrichtungen (FI-Sicherungsautomaten) abzusichern. Wenn man also den FI-Schalter abschaltet, unterbricht man nicht zwingend die komplette Stromversorgung der Wohnung.
Hat die Wohnung eine Unterverteilung (im Verteilerkasten befinden sich nur Sicherungsautomaten und der Zähler befindet sich an einem anderen Ort), so könnte ein Elektriker relativ einfach durch das Vorhandensein meherer Stromleitungsabgänge am Hauptsicherungskasten vom Stromzähler der betreffenden Wohnung erste Anzeichen für die falsche Zuordnung finden.
Die Unterverteilung wird nämlich in der Regel mit nur einer „dicken“ Stromleitung versorgt. Man soll bitte nicht selbst nachschauen, da hierzu Abdeckungen abgenommen werden müssen welche stromführende Kontakte freilegen.
Natürlich ist nicht auszuschließen, dass von der Unterverteilung Stromleitungen in andere Wohnungen führen. Sind Verbraucher mit hoher Nennleistung über die Unterverteilung angeschlossen, so ist hierfür das öftere Auslösen eines Sicherungsautomaten ein Anzeichen.
Nun ist die Familie X natürlich ziemlich verunsichert - denn
sie wohnt schon seit drei jahren in dem Haus und zahlt somit
seit Jahren zuviel.
Wenn Familie X gedenkt, die hohen Stromkosten aus der Vergangenheit und für die aktuelle Zeit dem Vermieter in Rechnung zu stellen, so wäre der Gang zum Anwalt eine kluge Entscheidung. Der kann dann nämlich genau sagen, wie man rechtssicher die falsche „Verdrahtung“ belegen kann und welche Ansprüche in welcher Höhe gegenüber dem Vermieter bestehen.
Gruß
Joschi