Strom zu nebenkosten?

Guten Tag,ich habe in meinem grundbuch ein eingetragenes wohnrecht auf 2.stelle durch meine mutter.
notariell wurde ebenfalls eingetragen, dass ich ab dem zeitpunkt, wenn meine mutter nicht mehr kein eigenes einkommen mehr erzielt,verpflichtet bin alle nebenkosten tragen.(wir sind seit ca 3 jahren schwer verkracht). das habe ich auch getan, bzw tue ich. aktuell bekomme ich allerdings nun per anwalt mitgeteilt, dass ich auch den strom übernehmen muss. sie fordert die summe ab 2008 rückwirkend ein. ich gehe derzeit davon aus, dass strom nicht zu den üblichen nebenkosten gehört und ich dieses nicht auch noch tragen muss…wer kann mir da helfen?

Hallo,

gleich vorneweg muss ich sagen, dass ich die Frage nicht abschließend beantwoten kann, sondern nur auf Erfahrungswerte zurückgreifen kann.

Aus meiner persönlichen Erfahrung zählt der Strombezug nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten. D.h. der Vermieter bezahlt die Kosten bspw. für Wasser, Heizung u.ä. und stellt dem Mieter dann eine Nebenkostenabrechnung. Der Strom wird jedoch direkt zwischen dem Mieter und dem Energieversorger abgerechnet und zählt daher nicht zu den Nebenkosten.

Es gibt jedoch meines Wissens keine Legaldefinition für den Begriff „Nebenkosten“ (soll heißen, in keinem Gesetz steht drin, was es ist). Auch kommt es meines Erachtens darauf an, wie die Eintragung im Grundbuch genau formuliert ist bzw. welcher Zweck mit der Eintragung erreicht werden sollte.

strom gehört nicht zu den nebenkosten der ist von jedem verbraucher selbst zu tragen