Stromablesung Netzbetreiber nicht Lieferant

Hallo zusammen,

beziehen Strom über SWM. Jetzt hat uns der Netzbetreiber EON eine Ablesekarte zugesendet, in der vermerkt ist…Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, die Zählerstände aller Kunden im Netzgebiet zu erheben - unabhängig davon, ob Sie persönlich einen Energieliefervertrag mit der EON haben oder nicht…
Entspricht dies den Tatsachen und hat es keine Auswirkung hinsichtlich unseres bestehenden Vertrages mit SWM (wie z.b. Kündigung), oder gehe ich mit Zusendung der Zählerstände einen Vertrag mit EON ein?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Das ist völlig in Ordnung. EON muss ja mit den Stadtwerken die Netzentgelte abrechnen und benötigt daher also eure Zählerstände. Einfach balesen und gut ist. Eine Abrechnung erhaltet ihr aber nur von den Stadtwerken.

Dies hat keinerlei Auswirkungen für deinen Vertrag mit SWM. Im Prinzip hast du eh zwei Verträge: den Liefervertrag mit SWM und einen Netznutzungsvertrag mit EON, der aber so nicht in erscheinung tritt, weil die beiden das untereinander ausmachen.

Also keine Sorge…

Grüße
Birgitt

Dieser Beitrag wurde von der Community gemeldet und ist vorübergehend ausgeblendet.

Hallo Sfizzio,
das hat schon seine Richtigkeit und Du brauchst nichts zu befürchten.
EON braucht den Zählerstand für die Netznutzungsabrechnung mit EON, weil SWM die Netze nutzt. Dein Vertrag wird davon nicht beeinflusst.
Wenn Du allerdings die Zählerstände nicht meldest, kann Dich auch keiner zwingen, dann werden sie geschätzt.
Wichtig für DICH ist immer die Zählerstände an SWM zu geben für Deine Jahresrechnungen.
Gruß Martina

Hallo zusammen,

beziehen Strom über SWM. Jetzt hat uns der Netzbetreiber EON
eine Ablesekarte zugesendet,

(…)

Entspricht dies den Tatsachen und hat es keine Auswirkung

ist so
der Netzbetreiber will auch die Zählerstände, hat keine weiteren Auswirkungen.

bei uns kam sogar wer vom Netzbetreiber (RWE) eigenbeinig vorbei.

Grüße aus der Eifel
Steffen Heinz

Guten Tag,

also einen Vertrag geht man da nicht mit ein wenn man Zählerstände durch gibt.

Zu der eigentlichen Frage - Ja das hat so seine Richtigkeit. Ich selber wohne in Nümbrecht wo der Netzbetreiber die GWN sind. Vertraglich läuft mein Strom aber über die Rheinenergie Köln - denn da arbeite ich. Trotzdem lesen die GWN sowie die Rheinenergie ab.

Wie gesagt, keine Panik - da geht man keinen Vertrag mit ein.

Lieben Gruß
Gary

Ich kenne mich in der Elektroinstallation aus aber nicht mit Verträgen!

Moin, erstens es gibt kein Gesetz darüber (würde mich echt interessieren,was die meinen, da ich selbst bei Stadtwerken arbeite)zweitens, ohne Probleme, damit wird kein anderes Vertragsverhältnis im Bereich Handel eingegangen. Möglicherweise hat der Händler den Meßstellenbetrieb oder die Meßdienstleistung jemanden übertragen, aber wie gesagt, nicht dem Netz , also locker ja sagen
ronald

Hallo,
woeit nicht anders vereinbahrt, gehört der Zähler dem Netzbetreiber, dieser muss ihn auch ablesen (lassen). Der Netzbetreiber übermittelt die Stände dann an den jeweiligen Lieferanten.
Es ist auch möglich, dass du einen Drittanbieter als „Messdienstleister“ beauftragst, aber sofern du das nciht gemacht hast, ist das alles korrekt und du gehst auch keinen Vertrag ein.