der Anbieter hat den mtl. Abschlag nicht eingezogen via Lastschrift bzw. erst nach einem Jahr nach Einzug einen Vertrag zugesandt und möchte jetzt auf einmal den Vorjahresverbrauch nachgezahlt haben.
wenn du schon ein Jahr Strom beziehst und noch nichts dafür bezahlt hast, dann kannst du das doch jetzt tun.
Frage ist nicht gerade leicht verständlich…
Hallo,
ich glaube er darf das. aber eigentlich ist mir die Frage zu anwaltlastig, also lass Dich von jemanden beraten der rechtlich besser bestückt ist als ich.
mfG
robson