Anbieter hat den mtl. Abschlag nicht eingezogen via Lastschrift bzw. erst nach einem Jahr nach Einzug einen Vertrag zugesandt und möchte auf einmal den Vorjahresverbrauch nachgezahlt haben.
Hallo,
Anbieter hat den mtl. Abschlag nicht eingezogen via
Lastschrift bzw. erst nach einem Jahr nach Einzug einen
Vertrag zugesandt und möchte auf einmal den Vorjahresverbrauch
nachgezahlt haben.
Man hat demnach vorsorglich Monat für Monat den Abschlag auf ein Sparbuch eingezahlt und hat doch nun den Gesamtbetrag zur Verfügung, oder?
Glaubte man, dass der Strombezug kostenlos ist?
Gruß:
Manni
Wo ist die Frage? (owt)
.
…die müssen wir raten oder ertanzen…
Gruß Angus
kostenlose Lieferung
der Frage
Muß man den verbrauchten Strom für das vergangene Jahr nachzahlen?
Antwort liefere ich dann auch noch:
JA!
und warum hat sich der Verbraucher nicht beim Stromversorger gemeldet und gefragt warum der nicht abbucht?
Warum hat der Verbraucher sich nicht über den zinslosen Kredit gefreut und das Geld mit wenn auch klitzekleinen Zinsen angespart?
Krümelchen
HAllo auch,
na vielleicht hat er gedacht…es merkt keiner und er kann schmarotzend so weiter leben?!
oder
er ist/war so dumm/naiv zu glauben:
Wozu Energieliefervertrag wenn doch der Strom kostenlos aus der Steckdose kommt…?!
Schliesslich kommt das Fernsehen ja auch aus der „Steckdose“ und das Geld aus dem Automaten und mit dem Handy kann man alles bezahlen…wenns „Akku“ alle ist, wirft man das Ding einfach weg.
Gruß ANgus
Hallo,
Man hat demnach vorsorglich Monat für Monat den Abschlag auf
ein Sparbuch eingezahlt und hat doch nun den Gesamtbetrag zur
Verfügung, oder?
Glaubte man, dass der Strombezug kostenlos ist?
Könnte ja sein, dass man eine erfreulichere Verwendung für das Guthaben ins Auge gefasst hat, als alte Schulden zu bezahlen
Man hat demnach vorsorglich Monat für Monat den Abschlag auf
ein Sparbuch eingezahlt und hat doch nun den Gesamtbetrag zur
Verfügung, oder?
Glaubte man, dass der Strombezug kostenlos ist?Könnte ja sein, dass man eine erfreulichere Verwendung für das
Guthaben ins Auge gefasst hat, als alte Schulden zu bezahlen
Das ist jedermanns gutes Recht. Nur würde es von Weitsicht zeugen, sich im Voraus eine alternative Möglichkeit für die Bereitstellung der nötigen Finanzmittel zu suchen, für den Fall, dass der Gläubiger die aufgelaufenen Verbindlichkeiten einfordert.