ich habe im Jahr 1998 eine End-Stromabrechnung aus meinem damaligen Gewerbebetrieb erhalten, ca. DM 1200.- Ich habe diesen Betrag damals angezweifelt(schriftlich), weil ich Grund zu der Vermutung hatte, daß der Stromableser gar nicht wußte wo der Zählerraum sich befand, bzw. Zugang dazu hatte. Auf meinen Einwand habe ich bis jetzt nichts mehr gehört. Jetzt(in 10/2000) kam eine 1. Mahnung, mit der Bemerkung der Zählerstand sei korrekt abgelesen worden.
Muß so eine Zählerablesung nicht auch gegengezeichnet werden? Sonst könnte der Stromlieferant alles mögliche behaupten. Ist vielleicht sogar schon eine Verjährung eingetreten(2 oder 4 Jahre)? Danke schon im Voraus.
Hallo phil,
die Beweislage ist schlecht. Du hättest vielleicht deine Zweifel durch einen Zeugen, der mit abliest und das in einem Protokoll bestätigt, sicher machen sollen.
Was die Verjährung anbetrifft, bin ich leider zu diesem Fall nicht firm. Wer ist dein Vertragspartner? Steht evtl. etwas in deinem Vertrag dazu?
Gruß, BeBro
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