Hallo,
mal angenommen, man hat seit vielen Wochen einen Termin vom Handwerker für umfangreiche arbeiten im Haus. „Natürlich“ brauchen die für ihre Geräte immer wieder Strom um wie geplant voranzukommen.
Nun fällt dem Stromanbieter eine Woche vorher ein (jedenfalls wird es den Anwohnern da bekannt gemacht, da es sich um umfangreiche Leitungsarbeiten handelt, ist aber zu vermuten, daß es schon länger bekannt ist) den Strom an dem Tag für mehrere Stunden abzustellen.
Eine Rücksprache mit dem Handwerker ergibt, daß die dadurch evtl. entstehende Mehrkosten zu bezahlen sind - logisch, der kann ja nichts dafür. Einen anderen Auftrag kann er so kurzfristig auch nicht umplanen, versucht aber kurzfristig ein geeignetes Stromaggregat zu besorgen.
Um es noch komplizierter zu machen, bezieht der Hausherr den Strom nicht vom örtlichen Versorger sondern von einem anderen Anbieter. In dessen AGB steht sinngemäß, daß er nichts für Ausfälle beim örtlichen Anbieter kann.
Gibt es eine Möglichkeit die entstehenden Mehrkosten von irgendwem einzufordern oder hätte man da einfach Pech gehabt?
Cu Rene