Hallo,
ich habe ein kleines (großes) Problem mir den Wuppertaler Stadtwerken. Aus einen Endabrechnung meiner alten Wohnung schulde ich den WSW noch 600 € Endabrechnung. laufende Abschläge der neuen Wohnung werden pünktlich bezahlt. Jetzt will die WSW die Summe der Altrchnung im Hieb erheben, sonst droht mir das Abstellen meines Zählers. Die WSW lässt sich maximal auf Ratenzahluzng mit Raten in Höhe von 90,00 € ein. Dies ist zur Zeit jedoch nicht machbar (arbeitslos) Raten in Höhe von 25,00 € will die WSW nicht annehmen. Ich habe ein Gerichtsurteil vom Landgericht Saarbrücken gefunden nachdem Stromanbieter dies nicht dürfen. Die WSXW meint jedoch das gilt nicht in NRW.
Kann mir jemand helfen ???
Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
bei Deinem Problem solltest Du Dich unbedingt an das zuständige Sozialamt wenden und notfalls eine Darlehen beantragen, damit die Stromkosten übernommen werden.
ich habe ein kleines (großes) Problem mir den Wuppertaler
Stadtwerken. Aus einen Endabrechnung meiner alten Wohnung
schulde ich den WSW noch 600 € Endabrechnung. laufende
Abschläge der neuen Wohnung werden pünktlich bezahlt. Jetzt
will die WSW die Summe der Altrchnung im Hieb erheben, sonst
droht mir das Abstellen meines Zählers. Die WSW lässt sich
maximal auf Ratenzahluzng mit Raten in Höhe von 90,00 € ein.
Dies ist zur Zeit jedoch nicht machbar (arbeitslos) Raten in
Höhe von 25,00 € will die WSW nicht annehmen. Ich habe ein
Gerichtsurteil vom Landgericht Saarbrücken gefunden nachdem
Stromanbieter dies nicht dürfen. Die WSXW meint jedoch das
gilt nicht in NRW.
Dieses Urteil gibt es. Es gibt aber auch weitere Urteile, z.B. ein Urteil des LG Osnabrück NJW 88, 498. Dieses Urteil erlaubt die Abschaltung. Beachtet werden muss jedoch, dass vor einer Stromabschaltung die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit geprüft wird. Ich würde an Deiner Stelle deshalb einen Kredit beim Sozialamt beantragen oder umgehend mit der Zahlung der Dir möglichen Raten auf die Forderung beginnen.
GRuss Günter