Stromanbieter

Hallo Zusammen,

angenommen ein Kunde ist bei einem Stromanbieter der Strompakete für ein Jahr liefert (so wie z.B. Flexstrom).

Immer wenn ein Jahr vorbei ist Fragt der Stromanbieter beim Kunden den tatsächlichen Stromverbrauch an und stellt dann evtl. zuviel verbrauchten Strom nachträglich in Rechnung.

Nun wird in einem Jahr der Kunde NICHT angeschrieben um dem Stromanbieter den aktuellen Zählerstand mitzuteilen, dafür schätzt der Stromanbieter einfach den Zählerstand und zwar völlig überhöht. Daraus resultiert dann eine Nachzahlung von z.B. 650 Euro!! Angenommen der Kunde hat tatsächlich gar keinen Mehrverbrauch gehabt und teilt dem Stromanbieter dies auch mehrmals schriftlich und telefonisch mit, der Anbieter reagiert aber nicht auf die Mitteilungen des Kunden, sondern schickt einfach mehre Mahnungen und schaltet sogar ein Inkasso-Unternehmen ein.

Sollte sich der Kunde dann einen Anwalt nehmen (was dann Kosten für den Kunden versuracht) oder sollte der Kunde erstmal einfach nichts bezahlen (weil er hat den Strom ja tatsächlich nicht verbraucht) und abwarten wie es weiter geht?
Wie würde es denn überhaupt weiter gehen, wenn der Kunde nichts macht?

Der Kunde hätte doch als Beweis den Stromzähler.

Es kann doch nicht sein, dass eine Firma einem Kunden einfach eine Rechnung über eine Leistung zuschickt, die er aber NACHWEISLICH nicht erbracht hat und dann damit bis vors Gericht zieht. Und der unschuldige Kunde wird nun genötigt Geld und Zeit in die Hand zu nehmen um sich zu wehren.

Was haltet ihr von einem solchen Fall? Was würdet ihr einem solchen Kunden raten?

Bin gespannt auf eure Antworten.

Liebe Grüße
Roland

Ich kann nur davon abraten, hier schon einen Anwalt einzuschalten. Denn diese Kosten werden nicht oder nur sehr schwer zurückgefordert werden können.

Lässt man es hingegen auf einen Rechtsstreit ankommen, also darauf, dass ein Mahnbescheid ergeht oder Klage erhoben wird, kann der Anwalt eingeschaltet werden. Diese Kosten trägt dann, wer immer den Prozess verliert.

Levay

Da der Kunde offensichtlich den Weg zum Anwalt aus Kostengünden zunächst scheut wäre der nächste Anlaufpunkt ggf. die Verbraucherschutzzentrale um sich zum Vorgehen des Stromanbieters zu erkundigen. Was sagen die AGB `s des Stromanbieters zu der durch diesen vorgenommen Schätzung?. Ggf. könnte eine Unwirksamkei einer solchen Klausel vorliegen. Das ist jedoch zu prüfen. Vielleicht hat die Verbraucherschutzzentrale aktuelle Rechtssprechung zur Hand oder kann Auskunft aus ähnlichen Fällen.

Soweit der Kunde es drauf ankommen lassen will, soll er das Mahnverfahren das evtl. bald eingeleitet wird abwarten und dann in Widerspruch gehen. Vorab wäre es nicht schlecht, wennn der Kunde nachweisen kann, dass er mit dem Stromanbieter in Kontakt getreten ist um die Sache zu klären.