ich habe zwei Stromzähler. Zähler 1 ist für Verbrauchsstrom und Zähler 2 ist für Heizstrom. Für den Verbrauchsstrom kommen brav die Rechnungen, für den Heizstrom nicht.
Als ich in dieses neu gebaute Haus eingezogen bin habe ich beide Zähler angemeldet und auch mehrmal angerufen und nachgefrag und dann wollt ich nicht mehr. Ich wohne da jetzt seid Oktober 2007 und habe bis heute keine Rechnung erhalten.
Was kann mir blühen? Wie lange müsste ich nachzahlen usw.
Hallo Manu,
bitte diesbezüglich mal mit dem Strom-Netzbetreiber vor Ort in Verbindung setzten. Er ist für die Zählerablesung verantwortlich. Dies ist nicht unbedingt der Strom-Anbieter. Einfach mal googeln unter dem Wohnort und Stromnetz, dann findest Du den (Deinen)Netzbetreiber.
Und:
Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren, § 195 BGB, in diesem Fall für Nachforderungen aus dem Jahr 2007 zum 31.12.2010, für das Jahr 2008 zum 31.12.2011 usw.
nun…die Frage ist gut aufgehoben bei mir
ich hatte solche Fälle schon…mit Kommunen
Es gilt wenn eine Leistung „Strom“ erbracht wurde…
und keine Rehnung gestellt wurde,gibt es keine Verjährung nach BGB ,diese tritt nur ein „nach einer Rechnungslegung“ Was nicht als Forderung benannt ist kann nicht verjähren.
Das heisst konkret: Es kann auch zb nach Jahren noch eine Rechnungslegeung erfolgen!
So etwas passiert zb dann wennn die Messeinrichtung eingbaut wurde aber in der EDV des Energieversorgers nicht erfasst wurde.
Wurde der Verbrauch nicht abgelesen, liegen keine Werte vor, wird geschätzt,das ist legitim. Oder der Mittelwert aus vorliegenden Perioden gebildet.
Mein Rat: Schriftlich darauf hinweisen Frist setzen:
„sollte bis dahin keine Rechnungslegeung erfolgt sein
gehe ich davon aus das keine Zahlungen zu leisten sind für die Vergangenheit“
Für den Fall der Rechnungslegung mit erheblicher Nachforderung,zum einen Nachlass einfordern wegen der verspäteten Rechnungslegung,zum andern Teilzahlung ohne Zinsen vereinbaren.
Ich würde auf jeden Fall noch einmal nachfragen, am besten schriftlich. Die Ansprüche verjähren nach einiger Zeit, eben wurden schon 3 Jahre genannt, ich bin der Meinung, dass das auch schon nach 2 Jahren verjährt ist.
Wichtig wäre nur, dass du NACHWEISBAR darauf aufmerksam gemacht hast, daher noch einmal die schriftliche Anfrage bei deinem STROMLIEFERANTEN, das ist nicht unbedingt der Netzbetreiber / die Stadtwerke.
Moin, die normale Verjährungsfrist ist drei Jahre. Aber, da Sie es versucht haben…
Da würde ich streiten, heftig bis zu einem sinnvollen Vergleich.
Normalerweise müßte der Anbieter jetzt eh (neues Gesetz ) etwas wegen des Heizstromes unternehmen. Auf jeden Fall, aktiv werden!!!
mfG ron
ich würde dem Anbieter mit einem Einschreiben/ Rückantwort darum bitten das alles richtig zu stellen, damit Du nachher beweisen kannst das Du alles versucht hast die Unklarheiten aufzuklären.
Ferner würde ich eine gewisse Summe immer mit überweisen, ansonsten droht eine saftige Nachzahlung. Hier gilt nicht: Was das EVU mir nicht berechnet, brauch ich auch nicht zu zahlen - das wäre fatal. Warum Du keine Rechnung bekommst, kann ich Dir natürlich nicht direkt beantworten, das kann das EVU nur selber.