Stromanbieter droht wegen Mehrfachstromzähler mit Vertragskündigung

Angenommen man bekommt Post von seinem Stromanbieter. Er beliefert jemanden seit Februar diesen Jahres. Erst jetzt ist ihm aber aufgefallen, dass derjenige mit einem Mehrfachstromzähler bzw. zwei Stromzählern Strom bezieht, obwohl ihm das die ganze Zeit schon bekannt gewesen sein müsste (da derjenige schon immer zwei Zählerstände gemeldet hat). Nun liegt aus Sicht des Stromanbieters ein Vertragsverstoß vor, der dazu führt, dass rückwirkend 20% auf den Verbrauch aufgeschlagen werden. Warum hat man damit so lange gewartet? Das rechnet sich für den Anbieter natürlich nach über einem halben Jahr Laufzeit mehr als direkt zu Beginn. Ist das eine Masche?
Darüber hinaus kann man nun nur in einen „Pro“-Tarif wechseln, was sich für eigentlich nicht lohnt und damit auch alle Boni verlieren gehen (100€ nach einem Jahr Laufzeit des Vertrags) oder es wird der Vertrag sofort gekündigt. Außerdem muss man wahrscheinlich dann auch noch Schadensersatzforderungen fürchten.
Hat jemand einen Tipp wie man damit am besten umgehen kann?

Hallo,
kannst Du bitte erklären, welchen Nachteil der Stromanbieter durch zwei Zähler hat? Geht es um die Zählergebühr?
Und muss man beim Anbieterwechsel nicht die Zählernummer(n) und -stand(-stände) angeben?
Gruß
Testare_

Ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung, welchen Nachteil er davon hat. Zumindest ist ein Vertragsverstoß und läßt die sofortige Kündigung zu. Außerdem ist es leider auch im Vertrag festgehalten, dass man dann rückwirkend noch den Preis um 20% erhöhen darf.
Das ist es ja eben, wenn man wechselt, gibt man ja automatisch den Zählerstand an - in diesem Fall zwei Zählerstände, da es eben zwei Zähler sind, die aber eine Nummer haben. (Andere Anbieter haben sich daran auch nicht weiter gestört.)
Sagen wir mal so, die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, wußte nichts von der Klausel und hätte sich auch nicht daran gestört, weil sie um das Problem/den Fakt gar nicht wußte. Aber Unwissenheit schützt ja bekanntermaßen nicht vor Strafe.

Das ist es ja eben, wenn man wechselt, gibt man ja automatisch
den Zählerstand an - in diesem Fall zwei Zählerstände, da es
eben zwei Zähler sind, die aber eine Nummer haben.

Wie soll dies möglich sein.
2 Stromzähler mit einer identischen Nr. ???
Wer hat denn diese beiden Stromzähler eingebaut ???

Wie soll dies möglich sein.
2 Stromzähler mit einer identischen Nr. ???
Wer hat denn diese beiden Stromzähler eingebaut ???

Hi,
das gibt es, vermutlich ein Zähler mit zwei Zählwerken (HT / NT), z.B. bei ehemaligem Bezug von Nachtsrom.

Grüße Keki

Hi,

bei Vertragsbeginn wurde doch sicherlich gemeldet:

Zähler xxxxxxxxxxxxx Zählerstand yyyyyyyyyyyy
Zähler uuuuuuuuuu Zählerstand vvvvvvvvvvvv

Allein schon deswegen, damit man nicht zu viel zahlen muss weil der Vormieter bei Vertragsende vielleicht einen falschen Zählerstand angegeben hat oder der Vermieter zwischen den beiden Mietern umfangreiche Renovierungsmaßnahmen durchgeführt hat.
Damit wurde dem Stromversorger alles mitgeteilt und der Fehler würde auf seiner Seite liegen.

Sollte der Mieter seinen Pflichten nicht nachgekommen sein hat der Stromversorger natürlich die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen. Dann fallen ggf. auch vereinbarte Vertragsstrafen an.

MFG

Hallo!

Warum sagst Du nicht endlich mal, was es mit den 2 Zählern unter einer Zählernummer auf sich hat.
Das ist also ein 2-Tarifzähler, weil Du etwa Nachspeicherheizungen betreibst oder auch sonst 2 Strompreise hast, einen tagsüber(teurer) und einen verbilligten für nachts ?
Lohnt sich sowieso nur, wenn man auch nachts viel Strom verbraucht, weil da stromstarke Geräte betriebsbedingt laufen.
Ist das denn bei Dir so ?

Dass gibt’s schon, nur damit kann man nur sehr selten wechseln, weil kaum ein Stromanbieter solche Tarife anbietet. Und alles zum Tagstrompreis abrechnen ?

Und damit soll schon mehrfach gewechselt worden sein ? Und Du hattest da wirklich 2 unterschiedliche Strompreise ?

MfG
duck313

Hallo,

Damit wurde dem Stromversorger alles mitgeteilt und der Fehler
würde auf seiner Seite liegen.

Sollte der Mieter seinen Pflichten nicht nachgekommen sein hat
der Stromversorger natürlich die Möglichkeit den Vertrag zu
kündigen. Dann fallen ggf. auch vereinbarte Vertragsstrafen
an.

Sehe ich genauso. Was dem Versorger bei Vertragsschluss bekannt war, kann auch nicht zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht führen. Im Gegenteil sind wir hier schon nahe am Straftatbestand der Erpressung.

Gruß

Anwar

Hi,

Dass gibt’s schon, nur damit kann man nur sehr selten
wechseln, weil kaum ein Stromanbieter solche Tarife anbietet.
Und alles zum Tagstrompreis abrechnen ?

das ist so nicht richtig. Ich habe auch einen ht/nt-Zähler, weil mein früherer Stromanbieter einen solchen Tarif eine Zeit lang anbot. Ich habe inzwischen den dritten Stromlieferanten und lediglich einer wollte meine Anmeldung nicht akzeptieren, weil er keine ht/nt Zähler verwalten wollte/konnte

Und damit soll schon mehrfach gewechselt worden sein ? Und Du
hattest da wirklich 2 unterschiedliche Strompreise ?

ja damit kann man wechseln und nein, da hat man i.d.R. keine 2 Strompreise, außer man findet einen entsprechenden Tarif, von denen es aber nur noch sehr wenige gibt und die nur in bestimmten Fällen sich lohnen.

Grüße

na na na, nicht gleich mit der Tür ins Haus rennen

wir müssen erst die Rückmeldung auf die Rückfragen weiter unten abwarten.
Es wird voraussichtlich ein Zweitarifzähler sein, den der Stromanbieter in seinen Tarifen gar nicht anbieten kann.

Dann erst können wir gucken, wer hier überhaupt Fehler/falsche Angaben gemacht hat.

Gruss

Hallo Keki,

es ist genau wie Du es vermutest. Es ist eine Zählernummer mit HT / NT Zählerständen. Das ist sicherlich mal so gemacht worden, weil man irgendwann mal billigeren Strom in der Nacht beziehen konnte. Habe ich aber nie. Und wie gesagt, war das Problem auch nicht so bewußt, bis zum Schreiben, dass eine vertragswidrige Handlung vorliege wegen des Betreibens eines Mehrfachzählers. Nun bin ich immer noch nicht viel schlauer, was ich auf das tolle Schreiben antworte. Die zwei Zählerstände beim Wechsel wurden meinem alten Abieter mitgeteilt, der diese dann mutmaßlicherweise an den neuen Anbieter weitergeleitet hat. Aber man kann natürlich versuchen sich darauf zu berufen, dass dem neuen Anbieter das also von Anfang an bekannt gewesen ist.

Ein Erkärungsversuch: die Umschaltung erfolgt bei manchen Zählern über eine Zeitschaltuhr, d.h. nachts zählt der Nachtzähler, tagsüber der Tagzähler. Nun kann es sein, daß der Anbieter nur die Zählerstände für den Tagzähler berücksichtigt hat, weil er mit den gelieferten Zählerständen für den Nachtzählern nichts anfangen konnte. Die Nachforderung könnte der Versuch sein, den Ausfall pauschal in Rechnung zu stellen.

Hat jemand einen Tipp wie man damit am besten umgehen kann?

Ja: reden hilft.