Stromanbieter hat Monopol auf Stromzaehler

Hallo,

angenommen Stromanbieter X beliefert nur Kunden die einen Stromzaehler von ihn mieten. Kaufen kann man den Zaehler nicht. Der Wechsel zu einem anderen Anbieter bringt auch nichts denn Stromanbieter X bleibt der Netzbetreiber und man muss seinen Stromzaehler benutzen. Andere Stromzaehler als die von ihn vermieteten werden nicht beliefert.

Kurzum: Wer im Gebiet des Stromanbieters wohnt und Strom haben will muss den Stromzaehler von Anbieter X mieten - zu Preisen die nach kurzer Zeit die Kosten eines solchen Geraetes um ein vielfaches uebersteigen.

Waere dieses Gebietsmonopol des Stromanbieters zulaessig? Falls nein - gibt es dazu Gesetze bzw. Gerichtsurteile die der Kunde dem Stromanbieter X vorlegen koennte?

Gruss und Dank

Desperado

Nachtrag
http://www.stromtip.de/News/9954/Bundeskartellamt-be…

Bereits vor 11 Jahren hat das Bundeskartellamt die hohen Mietpreise fuer Stromzaehler angekreidet - weiss jemand was daraus geworden ist?

HAllo erstmal,

Bereits vor 11 Jahren hat das Bundeskartellamt die hohen
Mietpreise fuer Stromzaehler angekreidet - weiss jemand was
daraus geworden ist?

Ich bezahle keine Grundgebühr…da ist dann wohl die Zählermiete im kWh-Preis mit drin…

Gruß Angus

das ist so nicht richtig…
denn der Zähler gehört dem Netzbetreiber und nicht dem „Sromanbieter“,
natürlich können beide der selbe sein.

der Netzbetreiber hat ein Konzession erworben um das Stromnetz zu betreiben

http://de.wikipedia.org/wiki/Konzession

davon mal abgesehen…du kannst jederzeit den Anbieter wechseln und somit stellt der Netzbetreiber eben deinem Lieferanten den Zähler in Rechnung…ob dieser dann die Kosten durchreicht oder in den kWh-Preisen versteckt, bleibt ihm überlassen.

ist bei Gas übrigens ebenso…

aber versuch mal dein Trinkwasser von einem anderen Anbieter zu bekommen…das geht nämlich nicht…und das nenn ich Monopol.

Gruß ANgus

Hallo,

Ebenso.
Eigentlich hattest du ja genügend klärende Antworten auf diese Frage im Elektrobrett bekommen.

angenommen Stromanbieter X beliefert nur Kunden die einen
Stromzaehler von ihn mieten.

Das ist falsch.

Es gibt in Deutschland den Übetragungsnetzbetreiber, den Verteilnetzbetreiber, den Messstellenbetreiber und den Stromanbieter.

Alle vier sind unabhängig voneinander!

So kann es sein, dass man den Strom im 380.000V Bereich von „Amprion“ bekommt, dann die „Stadtwerke Pusemuckel“ daraus 230V machen und zu dir ins Haus liefern, wo ein Zähler von „YelloStrom“ hängt, während DU deinen Strom an „Starrstrom“ zahlst.

Kaufen kann man den Zaehler
nicht.

Auch falsch. Man kann seit einiger Zeit auch selber beglaubigte/geeichte Zähler selber kaufen. Dann muss man sich aber selber um die Nacheichung kümmern, was am Ende nicht immer billiger werden wird.

Der Wechsel zu einem anderen Anbieter bringt auch
nichts denn Stromanbieter X bleibt der Netzbetreiber

Den Netzbetreiber kann man sich in der Tat nicht aussuchen. Das macht aber nix, da dieser von der Bundesnetzagentur zu genehmigende Durchleoitungsentgelte direkt mit deinem Stromanbieter abrechnet!

und man
muss seinen Stromzaehler benutzen.

Falsch.

Andere Stromzaehler als die
von ihn vermieteten werden nicht beliefert.

Falsch.

Kurzum: Wer im Gebiet des Stromanbieters wohnt und Strom haben
will muss den Stromzaehler von Anbieter X mieten - zu Preisen
die nach kurzer Zeit die Kosten eines solchen Geraetes um ein
vielfaches uebersteigen.

Falsch.

Hallo,

Danke fuer die Antworten. Das Problem ist aber dass der Stromanbieter (bzw. dessen Netzagentur) im imaginaeren Fall genau das behauptet was ich geschrieben hab.

Wie soll der imaginaere Kunde den Stromanbieter mitteilen dass er illegal handelt wenn er die Dinge so handhabt? Gibt es dazu ein paar passende Paragraphen?

Gruss
Desperado

Hi
Sich das ganze Schriftlich geben lassen und dann die Bundesnetzagentur einschalten.

LG
Mike

hi

Das Problem ist aber dass der
Stromanbieter (bzw. dessen Netzagentur) im imaginaeren Fall

erstmal bitte dringend zwischen Stromlieferant und Netzbetreiber unterscheiden

Auch wenn du den Unterschied selbst schon kennst, lesen hier noch viele andere Interessierte mit.
Der Stromlieferant (zB Gelbstrom, Grünstrom, Flexstrom usw.)ist frei wählbar und völlig unabhängig vom Netzbetreiber (zB e.on, RWE, Stadtwerke usw.)
Der ist der Errichter und Betreiber des Kabelnetzes. Das gehört ihm
Wenn man das als Monopol ansehen will… dann ist es so

Der xstrom hat aber recht. Seit ca 2 Jahren kann man auf jedem Zählerantrag ankreuzen, ob man den Zähler mieten oder selbst kaufen will.
Das Stichwort dazu heisst „Messstellenbetreiber“

Vielleicht geht das nicht bei jedem Betreiber, aber bei e.on (um die gehts dir ja) ist das auf dem Zählerantrag anzukreuzen

Gruß