Stromanbieter Insolvenzverfahren bald-Geld retten?

Nehmen wir mal an der zuständige Stromlieferant hat bisher sein Leistung erbracht und stets ohne Verzögerrung die Bezahlung erhalten.
Nun erfolge eine Insolvenzankündigung, sprich das Insolvenzverfahren würde in einem Monat beginnen. Der versprochene Bonus vor 2 Jahren wäre nicht gezahlt worden und auch die Verrechnung von der letzten Jahresabrechnung wäre noch nicht erfolgt (Anspruch bestehe seit mehr als einem Jahr). Die zweite Jahresverrechnung für dieses Jahr würde der Insolvenzverwalter sicherlich übernehmen.

Die Frage ist: wäre es Rechtens, wenn der Kunde sagen wir mal die letzten Einzugsermächtigungen, sprich die letzten Zahlung, rückwirkend rückgängig machen würde.
Der Gedanke dahinter: der Abschlag wäre sicherlich höher als der tatsächliche Verbrauch und trotz der rückwirkenden Zahlungsverweigerung des Kunden wäre der gesamte gezahlte Betrag hoch genug um die tatsächliche Leistung des Stromanbieters zu decken. Der Kunde hätte den Vorteil sein Geld vor der kommenden Insolvenz zu schützen. Wäre dies Rechtens?

Zweite Frage: Da ein Anspruch auf Verrechnung der letzten Jahresabrechnung seit mehr als einem Jahr und der Zahlung des Bonuses über 2 Jahre bestehe, gäbe es Mittel und Wege diese Ansprüche zu realisieren bevor der Insolvenzverwalter das Insolvenzverfahren eröffnen würde.

Ich würde mich echt um eine baldige Antwort freuen

Mal angenommen: Nach dem ersten Jahr wurde der Abschlag von 35 auf 55 ohne ersichtlichen Grund erhöht (angeblich sind die Marktpreise „drastisch“ gestiegen) - der Grundpreis allein ist auch gestiegen (nicht nur der Preis/kWh). Das einzige, wo das fiktive Unternehmen mit dem Ökosiegel „flexibel“ ist, ist der zu zahlende Preis des Kunden.

PS: Wäre in diesem Fall eine Mahnung überhaupt wirksam?

LG
Vegas

Hallo,

die Aufgabe des InsoVerwalters ist es, die Ansprüche des Schuldners gegen Dritte, somit gegen die Kunden, geltend zu machen, ggf. gerichtlich einzuklagen. Verträge sind einzuhalten und wenn man diese Verträge aus wirtschaftlichen Gründen nicht einhalten will, sollte man nicht erwarten, dass man hier im Forum eine Bestätigung für vertragswidriges Verhalten erhalten könnte, denn die Aufforderung/Anstiftung zu vertragswidrigem Verhalten kann strafbar sein.

Es ist durchaus möglich, dass der Lieferant für den Fall des vertragswidrigen Verhaltens, also Nichtzahlung vereinbarter mtl. Raten, den Vertrag (fristlos)„kündigen kann“ und bis zur Vertragsendlaufzeit die mtl. Rate als Schadensersatz verrechnet. (Vertrag hinsichtlich Zahlungsrückstände prüfen).

si

Rechtswidriges Verhalten will ja niemand (zumindest will ich es nicht).
Nehmen wir an der Stromanbieter habe das Guthaben aus der Jahresrechnung im Laufe des ganzen nächsten Jahres mit den Abschlägen NICHT verrechnet, sondern weiterhin fleißig kassiert. Da stellt sich mir die Frage, ob der Einzug des Stromlieferanten auf das Konto des Kunden rechtens wäre und der Kunde den entsprechenden Betrag bzw die Differenz rückwirkend durch Rücküberweisung auf eigene Faust zurück holen dürfte.
Wir reden über Möglichkeiten, die innerhalb des Gesetzes liegen.
Natürlich beginne das Insolvenzverfahren erst ab sagen wir mal Juli. Zur Zeit liege nur eine Begutachtung durch den Insolvenzverwalter vor und auch auf der offiziele Website des Stromlieferanten wäre ihre Geschäftsfähigkeit angegeben.

LG
Vegas

Hallo,

[…]
Es ist durchaus möglich, dass der Lieferant für den Fall des
vertragswidrigen Verhaltens, also Nichtzahlung vereinbarter
mtl. Raten, den Vertrag (fristlos)„kündigen kann“ und bis zur
Vertragsendlaufzeit die mtl. Rate als Schadensersatz
verrechnet. (Vertrag hinsichtlich Zahlungsrückstände prüfen).

Wie interpretierst Du denn das hier?

Der versprochene Bonus vor 2 Jahren wäre nicht gezahlt worden und
auch die Verrechnung von der letzten Jahresabrechnung wäre
noch nicht erfolgt (Anspruch bestehe seit mehr als einem Jahr).

Wäre es nicht durchaus möglich, dass hier der Anspruch auf den Bonus besteht und die (korrekt erklärte) Aufrechnung völlig rechtmäßig wäre?

Gruß
T.

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Hallo!

Selbstverständlich kann man aufrechnen und man wundert sich,warum der Kunde das nicht längst gemacht hat,stattdessen sogar offenbar eine Erhöhung der monatlichen Abschläge hingenommen hat.

Dem Stromlieferanten stehen nur die Vorauszahlungen für den laufenden Monat zu,die aber dem tatsächlichen (Vorjahres)Verbrauch angemessen sein müssen.

Ein Guthaben und/oder einen fälligen Bonus kann man komplett aufrechnen mit den fälligen Vorauszahlungen. Die Höhe der weiteren Vorauszahlungen passt man selbst an.

Zu erwartende Jahresrechnung(nach Vorverbrauch),Achtung,ggf. neue Preise beachten.

minus Guthaben
minus Bonus
minus bereits geleistete Abschläge

Restsumme teilt man durch die noch kommenden Monate,das ist die neue Vorauszahlung.

So eine Aufrechnung einschl. Ermittlung der neuen Vorauszahlungen teilt man dem Stromanbieter mit und dann ist es auch gut.

mfG
duck313

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