Stromanbieter Korregiert Rechnung

Hallo,

Person X erhält Jahresabschlussrechung vom Stromanbieter am13.01.2015 mit einem Guthaben von ca. 350 € welches Person X ca. 2 wochen später auf dem Kto hat.

Nun erhält Person X am 24.02.2015 eine Korregierte Jahresabschlussrechung. Mit einer Nachzahlung in Höhe von ca. 200 €.

für das jahr 2014 wurde Laut der ersten rechung der zeitraum 01.04.14-31.12.14 verwendet (was korrekt ist) um nun aber die differenz zu ermitteln hat der Stromanbieter statt den 31.12.14 den 01.04.14 verwendet womit sich eine differens von null ergibt und ein guthaben ensteht.

In der neuen rechung wurde dann der 31.12.14 verwendet womit sich eine Nachzahlung ergibt.

Nun zu meiner Frage,
muss Person X die geforderte Summe nachzahlen,obwohl der Fehler ersichtlich beim Stromanbieter Liegt? 

PS: der stromanbieter beruft sich in der Anlage zur rechung auch nicht auf den § 18 StromGVV.

Korrektur: Die „PS“ angabe ist nicht korrekt. anbieter bezieht sich auf STromGVV

Servus,

und, was meinste:

Wenn Dir der Kneipier ein Pils zapft, und Du nimmst es und trinkst es aus: Darf er von Dir dafür Geld verlangen oder nicht?

Schöne Grüße

MM

Wenn Dir der Kneipier ein Pils zapft, und Du nimmst es und
trinkst es aus: Darf er von Dir dafür Geld verlangen oder
nicht?

Wenns Freibier war, jedenfalls nicht

Das mit freier Energie gehört aber in ein anderes Brett

Gruß
T.