Hallo,
Person X erhält Jahresabschlussrechung vom Stromanbieter am13.01.2015 mit einem Guthaben von ca. 350 € welches Person X ca. 2 wochen später auf dem Kto hat.
Nun erhält Person X am 24.02.2015 eine Korregierte Jahresabschlussrechung. Mit einer Nachzahlung in Höhe von ca. 200 €.
für das jahr 2014 wurde Laut der ersten rechung der zeitraum 01.04.14-31.12.14 verwendet (was korrekt ist) um nun aber die differenz zu ermitteln hat der Stromanbieter statt den 31.12.14 den 01.04.14 verwendet womit sich eine differens von null ergibt und ein guthaben ensteht.
In der neuen rechung wurde dann der 31.12.14 verwendet womit sich eine Nachzahlung ergibt.
Nun zu meiner Frage,
muss Person X die geforderte Summe nachzahlen,obwohl der Fehler ersichtlich beim Stromanbieter Liegt?
PS: der stromanbieter beruft sich in der Anlage zur rechung auch nicht auf den § 18 StromGVV.