ist es denn zu fassen, YELLO glaubt, das nur Kunden mit Bankverbindungsangabe beliefern zu müssen.
Die die rechtschaffend per Rechnung pünklich zahlen, statt Konten offenbar zu legen, wo dann datentechnisch JEDER rankann der Wissens ist…
abzu lehnen?
Ein Vertrag kam zustande, nachdem Summe per Überweisung beglichen wurde…
oder?
Seit wann wird Bankeinzug oder noch besser: Kreditkartenangabe zum Zwang für Leistungsannahme?
Bin aber mal gespannt, wem diese Nachricht umhaut, und wer da mir was schreiben möchte
Lastschriftverfahren
Hallo,
wieso regst Du dich so auf, jeder Firma ist es doch selbst überlassen mit wem und wie sie Geschäfte macht. Du wirst keinem vorschreiben können, wie Du bezahlen willst.
Und wenn diese Firma nur mit Lastschriftverfahren arbeitet, dann geh doch zu einer anderen Firma!
Erstens kann jeder Anbieter die Zahlungskonditionen frei bestimmen; er kann auch auswählen, wen er beliefern möchte und wen nicht. Das mit der Bankverbindung hat einen ganz einfachen Grund: Insolvente Kunden, also solche mit „Offenbarungseid“ haben in der Regel kein Konto. Damit werden sie automatisch von der Belieferung ausgeschlossen und YELLO hat weniger Ärger.
Lastschrift ist zudem mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden. Werden Rechnungen ausgestellt, müssen deren Eingang auch kontrolliert werden. Dann schreibt mal jemand undeutlichen Verwendungszweck etc. und es wird nur noch gesucht. Beim Abbuchen, bekommste einmal die Rechnung und andererseits ist die Kohle ohne formalität und aufwand auch weg.
Lastschrift kann man meines wissens auch rückbuchen lassen, Überweisungen ( da man selbst der aktive war) nicht.