Stromanbieter liefert nicht nach Umzug

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:

Person A hat einen Vertrag mit Stromanbieter X, über zwei Jahre. Jährliche Vorrauszahlung.
Der Vertrag wurde fristgerecht gekündigt zum 30.09.2012. alles bestätigt. Passt soweit. Ein Vertrag mit einem neuen Anbieter (diesmal ohne Vorauszahlung) steht ab 01.10.2012.

Das Problem: Person A ist zum 01.07.2012 umgezogen. Bereits Anfang Juni wurde der Umzugsservice bei Anbieter X in Auftrag gegeben. Dies wurde auch vom Anbieter bestätigt.
Jedoch wurde seit dem Umzug Strom von den örtlichen Stadtwerken bezogen und bezahlt, da der Umzugsservice seit Juli nicht geklappt hat.
Stromanbieter X hätte sich bei der Netzstelle melden müssen. Diese sagt, sie haben nichts erhalten. Person A hatte mehrfachen Kontakt mit der Netzstelle, welche auch auskunftsfreudig und hilfsbereit war genau wie die örtlichen Stadtwerke.
Der Stromanbieter X wurde mehrfach telefonisch (lange Warteschleifen!!) und schriftlich (Email und Brief) kontaktiert. Antwort jedes Mal: die Anmeldung hat nicht geklappt, Person A soll noch mal Daten prüfen und man kann nach Gesetz (Paragraphen wurden erwähnt) weder nach 3 Wochen die Anmeldung versuchen.
Nach unzähligen Telefonaten, emails und Briefen kommt Person A nicht weiter. Für einen Zeitraum von 3 Monaten hat Person A teure Grundversorgung bei den Stadtwerken gezahlt, obwohl für diesen Zeitraum der Strom schon bezahlt war bei Anbieter X.
Anbieter X und Netzstelle und Person A sitzt dazwischen …

Person A ist völlig ratlos. Ca. 130 EUR doppelt gezahlt.
Um wirklich einen Anwalt einzuschalten eine zu geringe Summe, aber ärgerlich und Person A will es nicht einfach als schlechte Erfahrung abtun.
Was kann man machen? Hinsichtlich einen ordentlichen Brief an den Stromanbieter mit Berufung auf die Rechte und Vertragserfüllung etc.

Kann jemand mit ein paar kurzen prägnanten Sätzen helfen?
Bzw. was kann Person A noch machen?

Vielen Dank für die Hilfe

Grüße
Francisca

Hallo Francisca,

dieses Thema war schon mehrfach und erst gestern wieder in der Verbrauchersendung „markt“ im WDR behandelt. Im Zusammenspiel der drei Beteiligten alter Versorger, örtlicher Versorger und neuer Versorger treten immer wieder Verzögerungen auf, die nicht einer Seite im Spiel allein zugewiesen werden können. Die örtliche Verbraucherberatung kann ggf. Aussagen zum örtlichen Versorger und die Wechselerfahrung mit ihm machen, der ein Interesse daran hat, möglich viele Verbraucher in Ersatzversorgung zu haben. Der neue Versorger ist ggf. überlastet, wenn er zu günstig angeboten hat und von der Nachfrage überschwemmt wird. Der alte Versorger wird ggf. von eine Kündigungswelle überschwemmt. Geraten wird immer alle Beteiligten laufend zu kontakten und die ungewünschte Ersatzversorgung zunächst nicht zu bezahlen. Dies soll den örtlichen Versorger veranlassen, dem neuen Versorger Beine zu machen. Wenn die Umstellung dann gelaufen ist, kann ggf. der Schuldige gefunden und ihm die Mehrkosten als Schadenersatz auferlegt werden.

Ciao Ricco