Stromanbieter Sonderkündigung bei bereits

… erfolgter Kündigung
Leider habe ich mich auf den Anbieter „Löwenzahn“ (12 Monate Laufzeit, halbjährliche Zahlung)eingelassen, der nach Ablauf des 1. Vertragsjahres den Preis um fast 150% erhöht hat. Sonderkündigung konnte ich nicht aussprechen, da mich das Schreiben wegen Abwesenheit erst nach der 2-Wochenfrist erreicht hat. Nun werde ich den Jahresvertrag ordentlich mindestens 6 Wochen vor Ende der Laufzeit kündigen. Damit ich das nicht vergesse, am liebsten sofort. Kann ich dann bei bereits erfolgter Kündigung vom Sonderkündigungsrecht bei nochmaliger Preiserhöhung Gebrauch machen, um die Bindung an diesen *?§%-Versorger zu verkürzen? In den AGB steht nichts von Restlaufzeiten bei Sonderkündigung. Wer kann mir weiterhelfen?

Hallo Lieber Muriel de Manciny,

dies ist KEINE Rechtsauskunft.

nach meinem Wissen, ist eine Sonderkündigung eine Rechtsangelegenheit, die durch Gesetz geregelt ist und kann durch eine AGB ausgehebelt werden.

Es wird dann keine Restlaufzeit geben, ab dem Tag der erneuten Preisanhebung, wenn die Sonderkündigung nicht durch AGBs ausgeschlossen sind.

Das kann sein, wenn in den AGBs steht, „ausgenommen Preiserhöhungen, die durch Abgaben und Steuern verursacht werden“.

Wenn also der reine Stompreis angehoben werden soll, hast du in JEDEM Fall ein Sonderkündigungsrecht, welches zu Tag der vermeintlichen Preiserhöhung wirksam wird.

Wenn du eine Preiserhöhung bekommst, melde dich noch einmal. Ich werde dann gerne den Sachverhalt mit dir noch einmal prüfen.

Liebe Grüße

Günther

Hi Muriel de Manciny,

leider kann Ich Ihnen nicht weiter helfen.
Ich wuerdemich an einem Rechtsanwalt wenden… Ihre Frage ist mehr juristische Natur.

Viel Erfolgt

Gabriela Baron-Riveros

Das ist eigentlich mehr eine Frage für einen Anwalt.
Kündigen kannst Du aber jetzt sofort und wenn Du nachweisen kannst, dass Du im Urlaub warst, dann auch ggf. noch Dein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Würde ich zumindest versuchen.