Stromanbieter Stromio schließt Sonderkündigungsrecht aus
Frage 1: Steht eine AGB höher als das Sonderkündigungsrecht? Ich nehme an, dass das ein gesetzlich verankertes Recht ist?
Frage 2: Kann das SoKüRecht mit Hinweis auf gesetzlich bedingte Preiserhöhungen bei ansonsten einer 12 monatigen Preisfixierung ausgeschlossen werden?
Eigentlich diskutiert man ein solches Problem erst mit dem Anbieter. Nur der antwortet weder auf Emails oder Einschreiben und er ist auch telef. nie erreichbar.
Erhöht ein Stromanbieter innerhalb einer Vertragslaufzeit seine Tarife, so hat man binnen 2 Wochen (ab Erhalt der Mitteilung) das Recht, den Versorger zu wechseln. Auch wenn Dies in den AGB des Anbieters ausgeschlossen sein sollte. Das Recht auf Kündigung bei Tariferhöhungen ist gesetzlich verankert.
Mein Tipp:
Auf dem Verbraucherportal „www.stromkunde.info“ einen günstigeren Anbieter suchen und sofort einen Online-Wechselantrag ausfüllen. Der neue Anbieter übernimmt dann automatisch alle erforderlichen Schritte. Von der Kündigung des alten Vertrags, bis hin zur lückenlosen Weiterversorgung.
Auf diese Weise muss man sich nicht mit seinem alten Anbieter herumschlagen. Stromino ist dafür berüchtigt, Antworten auf Anfragen von Kunden hinaus zu zögern, bis die Kündigungsfristen verstrichen sind. Lässt man die Kündigung von seinem neuen Anbieter durchführen (was übrigends kostenlos ist), dann hat Stromino keine andere Wahl und muss die Versorgung an den neuen Anbieter übergeben. Dem Kunden entstehen durch einen Anbieterwechsel keinerlei zusätzliche Kosten.
Stromanbieter Stromio schließt Sonderkündigungsrecht aus
Frage 1: Steht eine AGB höher als das Sonderkündigungsrecht?
Ich nehme an, dass das ein gesetzlich verankertes Recht ist?
Kenn mich da nicht so aus im rechtlichen,
hab nur mal gehört, dass die Preiserhöhung ein gewisses Prozentmass betragen muss, um ein Sonderkündigungsrecht zu gewähren.
Frage 2: Kann das SoKüRecht mit Hinweis auf gesetzlich
bedingte Preiserhöhungen bei ansonsten einer 12 monatigen
Preisfixierung ausgeschlossen werden?
Die Preisfixierung bezieht sich nur auf die nicht gesetzlichen Bestandteile (wenn man die Fußnote zur Preisfixierung liest), von daher hat sich das Geldvolumen, welches der Versorger behält nicht erhöht. Dass du nun mehr bezahlen musst, liegt nicht am Versorger, deswegen kann ich die Argumentation des Versorgers verstehen.