Guten Morgen
Mal angenommen, Ehepaar AB zieht in eine neue Wohnung und möchte beim Strom sparen. Der auserwählte Anbieter reagiert allerdings nicht, weil falsche Zählernummer bei Anbieter angekommen ist. Mit reagieren ist auch gemeint, es geht keiner ans Telefon Mail´s werden nicht beantwortet oder ignoriert.
Weil kein Vertrag zustande kommt hat Ehepaar die Faxen dicke und geht zu einem anderen Anbieter, der auchkorrekt ein Vertragsverhältnis eingeht, Hier mit Unterlagen usw. Nun meldet sich aber der erste Anbieter und verlangt einen Widerruf.
Schreibt Ehepaar jetzt einen Widerruf, gehen die dann nicht durch die Hintertür einen Liefervertrg ein? Warum einen Widerruf, wenn irgendwie ja nie ein Vertrag zustande kam?
Nach Internet Recherche in diversen Foren stellte man auch fest, das dieer Anbieter auch nicht den besten Ruf hat.
Bin schon gespannt auf die Antworten.
Hallo,
das ist eine weniger allgemeine Frage. Ich rate Dir an, diesen fiktiven Fall einmal bei forum.energienetz.de ins passende Brett zu stellen. Dort wirst Du sehr ausführliche Antworten erhalten. Und die haben auch keine FAQ 1129.
Grundlage des nicht zustandegekommenen Vertrages ist der Antrag auf Stromversorgung und die AGB, die man erhält. Bei Antragstellung wird man über sein Widerrufs recht informiert. Eine Pflicht hingegen besteht nicht.
Der Anbieter kann einfach erklären, dass er keinen Vertrag anbietet. Aber evtl. ist er an der Erstattung ihm entstandener Kosten interessiert. Möglicherweise will er eine Rechnung für seine Arbeit erstellen ?!?! Theoretisch ist man bei unrichtigen Angaben im Antrag zu Schadensersatz verpflichtet.
Ein kundenfreundliches Versorgerunternehmen würde dies IMHO nicht tun, da so etwas immer wieder vorkommt. Aber es gibt auch Anbieter am Markt, die man als nicht kundenfreundlich bezeichnen kann.
Gruß
vdmaster
Weil kein Vertrag zustande kommt …
Genau das ist zu prüfen.
Ist wirklich kein Vertrag zustande gekommen?
In den AGB sollte stehen, welche Schritte zum Vertragsschluss notwendig sind.
Meist Auftrag und Annahme.
Vermutlich ist trotz eines Fehlers das schon passiert, es wurde lediglich noch nicht mit der Leistung seitens des Anbieters begonnen.
Deshalb könnte es durchaus nötig sein, den Vertrag zu widerrufen - was hoffentlich überhaupt (noch) möglich ist.
Sollte eine Annahme des Vertrages vorliegen, dann bestand ein Vertrag (so vermutlich in den AGB festgelegt).
Die Unmöglichkeit der Belieferung hat WER zu verantworten?
Wurde auf dem Weg, der zur Kontaktaufnahme laut AGB vorgesehen ist, die Korrektur mitgeteilt?
Wurde auf diesem Weg auch eine angemessene Frisr gesetzt?
M.E. wäre erst nach diesen Schritten möglich, vom Vertrag zurückzutreten (wegen Nichterfüllung), aber trotzdem müsste man prüfen, wer die Schuld am Fehler hat, denn auf denjenigen könnten Kosten zukommen.
Weil kein Vertrag zustande kommt …
Genau das ist zu prüfen.
Ist wirklich kein Vertrag zustande gekommen?
In den AGB sollte stehen, welche Schritte zum Vertragsschluss
notwendig sind.
Meist Auftrag und Annahme.
sei doch mal so nett, und nenn mir mal nur ein beispiel, wo ein vertrag anderes als durch angebot und annahme zustande kommt
hth