Das Stromlieferungsverhältnis besteht seit 1.5.2013 per mtl. Abbuchungsauftrag. Kunde kündigt den Vertrag nach 1 Jahr per 30.4.2014. Der Stromlieferant mailt, dass er wegen der Kündigung ab 15.2.2014 nicht mehr abbuchen will. Der Betrag soll jetzt per Banküberweisung eingezahlt werden. Meines Erachtens ist das ein Kniff, um die dem Kunden zustehenden Bonus von 25 % nicht auszuzahlen. Eine Rückbuchung der mtl. Beträge wäre 8 Wochen möglich, bei Banküberweisung gibt es keine Rückbuchung.
Frage: Kann der Strombetreiber von der vereinbarten Zahlungsweise (Abbuchung) abweichen ohne meine Zustimmung ? Bin ich verpflichtet trotz der bestehenden Vereinbarung jetzt per Banküberweisung zu zahlen?
Mit freundlichen Grüßen
hi
Eine Rückbuchung der mtl.
Beträge wäre 8 Wochen möglich, bei Banküberweisung gibt es
keine Rückbuchung.
Stimmt, aber bei einer Banküberweisung kann man sich einen zustehenden Betrag abziehen und einfach weniger überweisen. Deine Theorie, daß sich der Anbieter um die Auszahlung drücken will, kann also nicht stimmen
Warum der Anbieter am Ende des Vertrages das Verfahren wechselt, kann unterschiedliche Gründe haben, aber man hat es auch bei Banküberweisung in der Hand, daß man ihm nicht zuviel überweist. Ich würde sogar sagen, daß es für den Kunden weniger Aufwand und Risiko bedeutet, wenn er einfach die Einzahlung um den Bonus kürzt.
Gruß
Edith
hi
Eine Rückbuchung der mtl.
Beträge wäre 8 Wochen möglich, bei Banküberweisung gibt es
keine Rückbuchung.Stimmt, aber bei einer Banküberweisung kann man sich einen
zustehenden Betrag abziehen und einfach weniger überweisen.
Stimmt, aber was hat das mit dieser Sache zu tun? Im Moment besteht kein Anlass zur Kürzung, es wird lediglich befürchtet, dass die Bonusauszahlung verzögert werden könnte und die Erfahrung kommt häufig vor.
Deine Theorie, daß sich der Anbieter um die Auszahlung drücken
will, kann also nicht stimmen
Denk doch bitte nochmal nach.
Warum der Anbieter am Ende des Vertrages das Verfahren
wechselt, kann unterschiedliche Gründe haben, aber man hat es
auch bei Banküberweisung in der Hand, daß man ihm nicht zuviel
überweist. Ich würde sogar sagen, daß es für den Kunden
weniger Aufwand und Risiko bedeutet, wenn er einfach die
Einzahlung um den Bonus kürzt.
Ich glaube, dass das eine Menge Risiko bedeutet, einen Bonus, der noch gar nicht fällig ist, zu verrrechnen.
Gruß
Edith
Greetz
Der Kater
Hi
Stimmt, aber bei einer Banküberweisung kann man sich einen
zustehenden Betrag abziehen und einfach weniger überweisen.Stimmt, aber was hat das mit dieser Sache zu tun?
Daß der Kunde nicht zwangsläufig um seinen Bonus umfällt, nur weil der Anbieter das Zahlungsverfahren ändert.
es wird lediglich befürchtet,
dass die Bonusauszahlung verzögert werden könnte und die
Erfahrung kommt häufig vor.
Was hat das mit der Art der Einzahlung zu tun? Eine Bonuszahlung kann sich bei jeder Zahlungsvariante verzögern.
Deine Theorie, daß sich der Anbieter um die Auszahlung drücken
will, kann also nicht stimmenDenk doch bitte nochmal nach.
Habe ich und ich komme wieder zum selben Ergebnis, daß nur aufgrund des Wechsels der Zahlungsart nicht davon auszugehen ist, daß ein Bonus nicht ausgezahlt werden soll.
Ich glaube, dass das eine Menge Risiko bedeutet, einen Bonus,
der noch gar nicht fällig ist, zu verrrechnen.
Da gebe ich Dir recht. Aber wenn der Bonus zurecht besteht und der Kunde eine zu hohe Vorschreibung bekommt, kann er den um den Bonus reduzierten Betrag überweisen, statt eine Abbuchung zurückgehen zu lassen.
Für den Kunden ist die Zahlung mittels Überweisung kein höheres Risiko einen Bonus nicht zu bekommen als bei einer Abbuchung. Bei beiden Varianten sitzt er erstmal am längeren Hebel.
Gruß
Edith
Hallo
Frage: Kann der Strombetreiber von der vereinbarten
Zahlungsweise (Abbuchung) abweichen ohne meine Zustimmung ?
Bin ich verpflichtet trotz der bestehenden Vereinbarung jetzt
per Banküberweisung zu zahlen?
Wenn man die AGBs von einem gleich verfahrenden Anbieter, natürlich nur als Beispiel, hier verlinken würde, könnte man das bestimmt besser beurteilen.
Normalerweise geben die Anbieter mehrere Möglichkeiten zur Zahlung dort an, und ohne Grund (=AGB) können sie die Vereinbarung nicht einseitig ändern.
Grüße,
.L
Hallo, danke für die Nachricht. Es sind als Zahlungsmöglichkeiten Banküberweisung und Abbuchungsverfahren angegeben. Der Versorger will jetzt nach 9 Monaten Abbuchung ohne meine Zustimmung auf BÜ ändern. Edith schreibt, dass ich die Zahlung um den Bonus kürzen soll. Das ist lt. Vertrag nicht gestattet. Somit sitze ich bei Banküberweisung nie am längeren Hebel, sondern bin auf die Seriösität des Anbieters angewiesen. Die habe ich geprüft und deshalb bin ich hier mit der Frage.
Bedanke mich für Eure Hilfe, vll kommt ja noch mehr. FG K.
Hallo Edith, mein Hebel ist recht kurz, denn lt. AGB darf ich nicht vorher den Betrag um einen Bonus kürzen. Das wäre natürlich einfach und ich würde es sofort machen. Danke für die Hilfe. LG K.
hi
Hallo Edith, mein Hebel ist recht kurz, denn lt. AGB darf ich
nicht vorher den Betrag um einen Bonus kürzen.
Dann darfst Du aber eine Lastschrift auch nicht zurückgehen lassen, wenn der Bonus bei dieser noch nicht berücksichtigt ist.
Gruß
Edith