Stromanbieter verweigert Sonderkündigungsrecht

okay, vielen Dank!
Ich seh es auch nicht ein, also folge ich deinem Rat.

Hallo zusammen,

wir hatten die gleichen Probleme mit dem Sonderkündigungsrecht, aber wir haben es jetzt geschafft.

Nachdem wir ordnungsgemäss nach der Preiserhöhung gekündigt hatten, wurden wir auch mit diversen STandardantworten abgespeisst, unter anderem, das Sonderkündigungsrecht bestehe nicht.

Ich habe gestern einen Musterbrief der Verbraucherzentrale an Teldafax geschickt, (einfach über das Kundenportal) und siehe da nach 2 Stunden hatte ich eine Bestätigung der Kündigung.

Hier der Link zum Musterbrief:
http://www.vz-rlp.de/musterbrief-teldafax

Hier der Wortlaut:

Musterbrief „Aufforderung an TelDaFax zur Kündigungsbestätigung“

Absender (Kunde)

Adresse des Gasversorgers
(entsprechend letzter Abrechnung)

Ort, Datum
Kundennummer
Vertragsnummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie letztmals dazu auf mit meine rechtswirksame Kündigung vom x.x.20xx zu bestätigen. Ich bin seit 20xx TelDaFax-Kunde und laut der mit mir bei Vertragsschluss vereinbarten AGBs steht mir ein Kündigungsrecht bei Preisänderung zu. Ich habe innerhalb der Vereinbarten Frist meinen Vertrag mit TelDaFAx wegen Preiserhöhung zum x.x.20xx gekündigt. Einer Änderung dieser AGBs oder neuen AGBs habe ich niemals ausdrücklich zugestimmt. Die Kündigung ist daher auf den Zeitpunkt der angekündigten Preisänderung wirksam. Ab diesem Zeitpunkt werde ich keinerlei Zahlungen mehr an Ihr Unternehmen leisten. Es besteht aufgrund wirksamer Kündigung ab diesem Zeitpunkt kein Vertrag mehr zwischen uns, daher besteht auch kein Zahlungsanspruch mehr.

Melden Sie mich daher umgehend beim Netzbetreiber ab.
Wegen Schäden, die ich aufgrund einer eventuellen Verzögerung hinnehmen muss, werde ich Sie gegebenenfalls gerichtlich auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
Ich verweise auf die gesetzliche Pflicht mir die Kündigung innerhalb von 2 Wochen zu bestätigen.
Ich verweise weiterhin auf die aus § 41 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 EnWG resultierende gesetzliche Pflicht einen Wechsel zügig zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf meine Möglichkeit einen Antrag wegen Pflichtverletzung nach § 65 EnWG auf Einleitung von Aufsichtsmaßnahmen bei der zuständigen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) zu stellen.

Einer Schlussabrechnung sehe ich binnen einer Frist bis zum (1 Monat nach Vertragsende durch die Kündigung) entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

Euch Allen viel Erfolg!

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