da ich mich von Stromanbieter Teldafax Energy (T) hinters Licht geführt fühle, sind Sie meine letzte Hoffnung. Kurz zum Fall:
Ich beziehe vom Stromanbieter T seit 01.04.08 Strom.
Beim Vertragsabschluss erhielt ich die AGB, dort heisst es u.a.:
„Bei der Erhöhung von Kostenfaktoren, die andere als die in Ziffer 1.4 genannten Ursachen haben, ist T berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend anzupassen. T teilt dem Kunden die Preisanpassung mind. 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mit. Der Kunde kann in diesem Fall das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen.“
1.4 umfasst die Fälle Erhöhung Umsatzsteuer, Erhöhung oder Einführung von Steuern, öffeentlichen Abgaben und/oder mittelbaren oder unmittelbaren Kostensteigerungen der Fortleitung elektrischer Energie bzw. Gesetze oder verwaltungsbehördliche Maßnahmen.
So weit, so gut!
Am 14. Mai 10 ist es soweit: T „passt die Preise an“, zu deutsch erhöht die Preise saftig und ich kündigte am 25.05.10 per 30.06.10 (per Fax mit Sendequittung)
Reaktion T am 1. Juni: „Nach der Prüfung Ihres Anliegens erkennen wir Ihren Widerspruch an und machen die Preisanpassung in Ihrem Fall rückgängig! Ihren alten Preis sichern wir Ihnen für weitere 6 Monate“, danach ???
Reaktion von mir: „Mit der Anpassung bin ich nicht einverstanden. Ihnen steht frei, die Preiserhöhung komplett zurück zu nehmen. Ansonsten möchte ich Sie bitten, mir meine Kdg. vom 25.05.10 zu bestätigen“
T setzt mich am 09.06.10 darüber in Kenntnis, dass ein Sonderkündigungsrecht bei der Bereitstellung von Energie nicht existiert. Ich könne widersprechen, was aber keiner Kdg. entspreche. Gleichzeitig wird der Kdg. zum 31.03.11 (=reguläres Vertragsende) zugestimmt.
Ich berufe mich am 25.06.10 nochmals auf das in den AGB zugesicherte Sonderkündigungsrecht und erhalte von T am 05.07.10 ein ähnliches Schreiben wie oben (09.06.10)
Laut Ansicht eines Rechtsanwalts der VZ Bremen steht mir das Sonderkündigungsrecht zu. Wie setzte ich dieses nun durch? Können Sie mir hierbei helfen? Selbst ein Tipp per eMail würde mich weiterbringen.
Durchsetzen kann man es nur mit einem Rechtsanwalt.
Vorgehensweise: Letztes Schreiben aufsetzen und auch so ankündigen, dass wenn Teldafax Energy die Kündigung ignoriert die Kündigung mit Rechtsbeistand auf deren Kosten erfolgt.
Eine andere Sprache verstehen die Sachbearbeiter bei diesen Spezialtarifanbietern nicht. Sollten die trotzdem darauf bestehen, dann Schriftverkehr (mit Datum) zusammenstellen und einen guten Anwalt auf Kosten von Teldafax Energy ansetzen.
Guten Tag. Ich teile die Auffassung der Antwort der VZ Bremen. Der Stromanbieter hat seine Preise angehoben -natürlich nicht nur Ihnen gegenüber- somit greift ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie fristgerecht wahrgenommen haben. Der Versuch des Energielieferanten ist leicht zu durchzuschauen, und leider bei vielen auch erfolgreich. Man verspricht Rücknahme für einen begrenzten Zeitraum und hofft auf Hinfälligkeit der Kündigung. Reagieren Sie noch einmal mit einem eingeschriebenen Brief und versehen Sie ggf. künftigen Zahlungen „unter Vorbehalt“. In solchen Fällen hilft es nachweislich, dass ein Schreiben eines RA`s Ihre Interessen durchsetzt. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit (Rechtsschutzvers.?) Es kann auch sein, dass der neue Stromlieferant, den Sie ja benötigen, dieses für Sie übernimmt. Aber da ist ja noch die Geschichte mit den „Krähen“ und den „Augen“. Nur, reagieren müssen Sie. Viel Glück.
Da Ihr RA es bereits bestätigt hat, können Sie Ihn auch damit beauftragen, das Sonderkündigungsrecht durchzuboxen. Das müsste eigentlich mit einem oder zwei Schreiben erledigt sein, da selbstredend auch bei Stromlieferanten ein Sonderkündigungsrecht besteht und es wird dazu ja auch noch in dessen AGB niedergeschrieben.
Mein Rat, investieren Sie 30-40,- € für den Anwalt und sorgen sich nicht weiter darum.
Ich kann mich meinen Vorshreibern nur anschließen, die Sonderkündigung ist rechtens, weil 1. eine grundsätzliche Preiserhöhung stattgefunden hat, die zwar bei dir evtl. später erfolgt, aber diese 2. immer noch innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt, du also davon betroffen bist.
Also hin zum Rechtsanwalt und nicht einschüchtern lassen. Achso: Und beim neuen Vertrag nicht unbedingt auf eine Strompreisgarantie über 2 oder drei Jahre einlassen, denn die Preise bleiben auch bestehen, wenn der Rest der Welt weniger bezahlt - also genau überlegen
Ich stand Mitte 2009 vor dem gleichen Problem. Nach meiner Recherche konnte ich in Erfahrung bringen, dass man bei einer Preiserhöhung nur beim Grundversorger ein Sonderkündigungsrecht hätte. Bei Drittanbietern wie TelDaFax & Co. könne man nur der Preiserhöhung widersprechen. Zum damaligen Zeit war es so, dass dieses Urteil (vom BGH?) recht neu gewesen ist und deshalb noch so wenige davon wussten.
Noch eine Korrektur: „Ich stand Mitte 2010 vor dem gleichen Problem.“ (nicht 2009)
Da zum damaligen Zeitpunkt der Widerspruch der Preiserhöhung die günstigste Alternative gewesen ist, bin ich bei meinem Stromanbieter geblieben und habe zum 30.06.2010 gekündigt.
Ihren Brief hätte ich auch schreiben können.
Ich habe auch das gleiche Problem mit Teldafax.
Könnten Sie mir bitte kurz schildern, wie das Problem gelöst wurde ?
Bis jetzt ist das Problem noch nicht gelöst. Die Anwältin des Mietervereins hat mehrere deftige Briefe zu TDF geschickt, aber TDF stellt sich weiter dumm und antwortet mit immer den gleichen Textbausteinen.
Folge: Die Anwältin hat das Vertragsverhältnis einseitig gemäß der TDF-AGB gekündigt und seitdem gehen alle Lastschrifteinzüge zurück. Sollen sie mir doch bis zum von ihnen akzeptierten Laufzeitende (31/03/11) den Strom kostenlos liefern
TDF hat die Zahlungsweise auch bei mir umgestellt, ich habe meine Freundin, die bei der Bank arbeitet, gefragt, was für ein Trick soll es sein ?
Ihre Antwort war, wenn ich eine Überweisung mache, ich kann das Geld nicht mehr zurückholen.
Ich bin der Meinung, dass die TDF. vor Insolvenz noch einmal absahnen möchte und macht deswegen diese Umstellung.
Genau das denke ich auch. Auf jeden Fall habe ich durch meine Nichtzahlungen bis zum Ende der Laufzeit meine Sonderzahlung vom Vertragsbeginn (200 EUR) wieder mehr als raus. Von mir sehen die keinen Cent mehr.
Und so blöd, irgendwem 200 EUR vorauszuzahlen, bin ich NIE WIEDER und kann wirklich nur jeden abraten, so etwas zu tun.
Mein Problem ist das gleiche und die Textbausteine habe ich auch bekommen.
Kann jemand die Fragen begründend beantworten ?
Verliert eine AGB, die Rechtsgrundlage für ein Stromliefervertrag war, durch eine neue, nicht zur Kenntnis gegebene AGB ihre Rechtskraft.
Gibt es tatsächlich BGH-Urteil, dass bei Stromlieferverträge bei Tariferhöhungen kein Sonderkündigungsrecht besteht.=====
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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
eine AGB-Änderung kann ja nur dann gelten, wenn sie (wie alle anderen Willenserklärungen) auch „zugeht“ und ich die Möglichkeit habe, Kenntnis zu nehmen.
Laut einer RAin gibt es dieses BGH-Urteil wohl, es gilt aber bezogen auf den Grundversorger (also i.d.R. die örtlichen Stadtwerke), also gilt es auf keinen Fall für TelDaFax.
was passiert denn, wenn ich (auch Teldafax) einfach nicht mehr zahle, weil sie auch meine Sonderkündigung ignorieren? ich zahle bereits seit Feb. nicht mehr, mir ist dabei aber nicht so wohl…
dann kommen sicher Mahnschreiben etc. und dann? Kann mir keinen Anwalt leisten.
MfG
Conny
Also, bei mir ist einmal ein Mahnschreiben (im November) gekommen, danach nie mehr irgend etwas. BITTE NICHT ZAHLEN, wir sind im Recht mit der Sonderkündigung und TDF hat nach Meinung mehrerer Anwälte keine Chance! Sie werden sicherlich nicht versuchen, irgendwelche Beträge gerichtlich einzufordern.