hallo,
ein ehepaar ist Offiziell zum 01.12.2010 in einen hausanbau eingezogen. Strom,Gas ,wasser und Abwasser werden direkt an den Stromversorger bezahlt.
Zählerstände wurden bereits Oktober 2010 angelesen und dem versorger mitgeteilt,da ab da schon die schlüßelübergabe war.
Jetzt in 2012 kam die Abrechnung für 2010 und 2011. 560€ nachzahlung,davon alleine 250€ Nachzahlung aus 2010.
ratenzalungsvorschlag:februar bis dezember wurd abglehnt und jetzt droht der versorger mit Sperrung.
Darf der versorger sperren und Ratenzahlung einfach ablehnen?
Die hohe nachzahlung wäre ja nicht zustande gekommen,wenn die 2010 anfang 2011 abgerechnet hätten. Aber auf anfrage anfang 2011 hiess es: der kurze zeitraum 2010 wird erst mit der 2011 abrechnung zusammen berechnet.
Jetzt in 2012 kam die Abrechnung für 2010 und 2011. 560€
nachzahlung,davon alleine 250€ Nachzahlung aus 2010.
ratenzalungsvorschlag:februar bis dezember wurd abglehnt und
jetzt droht der versorger mit Sperrung.
Darf der versorger sperren und Ratenzahlung einfach ablehnen?
Ja. Die Forderung aus Lieferung ist mit Rechnungsstellung fällig.
Nachzahlungen waren bei Kontrolle der Verbrauchs (Stromzähler) über 15 Monate nachvollzieh- und erwartbar und hätten rechtzeitig zurückgelegt werden können.
Auf Ratenzahlung muß sich der Anbieter nicht verweisen lassen noch weitere 12 Monat mit Lieferung in Vorleistung treten.
man könnte eine kürzere Ratenzahlung (max. 3 Monate) anbieten, vielleicht reagieren die dann.
Auf eine 10-Monatige Ratenzahlung in Pipifax-Höhe würde ich mich auch nicht einlassen.
Stimme jetzt wenigstens der neue Abschlag?
Man hätte auch in den vergangenen 14 Monaten auf den Zähler schauen können und selber nachrechnen können, was als Nachzahlung erwartet werden kann.
Der Anbieter hätte ja auch wie es sich gehört 2010 in 2011 Abrechnen können oder nicht? Das ist selbst auf anfrage anfang 2011 nicht passiert.
Und jetzt alles auf einmal fordern sich auf keine vernünftige ratenzahlung einlassen ist auch nicht gerade die feine sache.
Man hätte auch in den vergangenen 14 Monaten auf den Zähler
schauen können und selber nachrechnen können, was als
Nachzahlung erwartet werden kann.
da man hier ja mitunter recht schnell ist mit derartigen Hinweisen, erlaube ich mir einen Einwurf: der Blick auf den Zähler ist hier nur möglich, wenn man sich vom Verwalter oder Hausmeister einen Schlüssel für den Technikraum besorgt. Mit dem Hausmeister wird es schwierig, weil man den als Vollzeitarbeitnehmer nicht zu Gesicht bekommt (und auch sonst eher selten aber das ist eine andere Geschichte) und die Hin- und Herschickerei mit dem Verwalter muß man auch nicht unbedingt mögen.
Im übrigen wäre es dem Stromlieferanten durchaus möglich gewesen, nach einem Jahr die erste Rechnung zu stellen. Dem ein oder anderen Stromanbieter soll es dem Vernehmen nach möglich sein, auch unterjährig Rechungen zu verschicken.
Keine Frage: der Strom ist zu bezahlen aber man darf schon die Frage stellen, ob man alles ausreizen muß, was möglich ist.
In dem Zusammenhang fällt mir dann noch ein Bescheid über die Festsetzung des Einheitswertes (und damit letztlich der Grundsteuer) ein, der tatsächlich ganze drei Wochen vor Eintritt der Verjährung (Verjährungsfrist immerhin 4 Jahre) zugestellt wurde.
Unnötig zu erwähnen, daß die Gemeinde daraufhin nicht nur die Grundsteuer für das erste Jahr nach Erwerb einforderte, sondern für die zurückliegenden vollen vier Jahre und das erste Quartal des Folgejahres. Kann man machen, muß man aber nicht.
Bezeichnend war in dem Kontext, daß die zuständige Referentin der Landeshauptstadt trotz eines Schreibens, eines Telephonates und einer Email nicht verstand, warum diese Vorgehensweise zwar formal korrekt aber eher ungeschickt und nicht wirklich bürgernah ist.
da man hier ja mitunter recht schnell ist mit derartigen
Hinweisen, erlaube ich mir einen Einwurf: der Blick auf den
Zähler ist hier nur möglich, wenn man sich vom Verwalter oder
Hausmeister einen Schlüssel für den Technikraum besorgt.
nun ja. In vielen Fällen sind die Zähler frei zugänglich und wenn nicht, sind die Technikräume häufig mit Universalschlössern ausgerüstet. In Hamburg kommt man z.B. mit einem sog. K2 Schlüssel in fast jeden Technikraum. Die Schlüssel sind frei erhältlich.
Also vielleicht habe ich mich da nicht ganz klar ausgedrückt:
Mietbeginn 01.12.2010. Da aber bereits anfang oktober die schlüßelübergabe erfolgte wurdem da auch die Zählerstände abgelesen und dem Versorger mitgeteilt. Also verbrauch fast 3 monate. Da Mietvertrag aber zum 01.12.10 war,wollte der versorger auch nur für diesen monat einen abschlag von 180€ haben.
nun ja. In vielen Fällen sind die Zähler frei zugänglich und
wenn nicht, sind die Technikräume häufig mit
Universalschlössern ausgerüstet.
hier im Haus nicht. Im Technikraum befindet sich bei uns teure Technik, an die keiner ran soll. Das Schloß ist zwar Teil der gesamten Schließanlage aber eben nicht mit jedem Wohnungsschlüssel zu öffnen.