Stromanbieter zahlt nicht

Ein Kunde schliesst einen Vertrag mit einem Stromanbieter ab. Im Jahr 1 leistet er regelmaessig monatliche Zahlungen. Die Abrechnung am Ende des Jahr 1 zeigt dass der Stromverbrauch deutlich geringer war als erwartet und der Stromanbieter dem Kunden mehrere hundert Euro schuldet.

Nach der Abrechnung ueberweisst der Stromanbieter das ausstehende Geld nicht. Der Kunder schickt eine schriftliche Mahnung und telefoniert mehrmals mit dem Kundenzentrum, doch das Geld wird einfach nicht ueberwiesen… Schliesslich stellt der Kunde die monatlichen Zahlungen and den Stromanbieter ein.

Die Gesamtabrechnung am Ende des Jahr 2 weist den noch ausstehenden Betrag aus. Nach Abrechnung des Stromverbrauchs im Jahr 2 schuldet der Stromanbieter dem Kunden immer noch mehrere hundert Euro.
Die Abrechnung scheint soweit korrekt.

Besteht Gefahr fuer den Kunden dass der ausstehende Betrag irgendwann verjaehrt?
Wie kann der Kunde taetig werden um den Stromanbieter zu zwingen den ausstehenden Betrag zu ueberweisen?

Hallo !

Es kommt auf den Vertrag an,es kann sich ja auch um Pauschaltarife oder Mindestabnahmen handeln,da würde man nichts zurückbekommen.

Sonst zeugt es m.E. schon für einen kundenunfreundlichen E-Versorger.

Man hat die Vorauszahlungen eingestellt und hat nun immer noch ein Guthaben ? Das kann ja kaum noch mit rechten Dingen zugehen.

Noch einmal:
Vertrag lesen,
es wurde schon richtig schriftlich die Überzahlung angemahnt,
da verjährt nun nichts mehr.

MfG
duck313

Vielen Dank!

Angenommen:

Vertraglich ist es eindeutig, dass der Energieversorger das Geld schuldet. Pauschaltarife, Mindestabnahmen oder aehnliches besteht nicht. Die Rechnung enthaelt weiterhin den Satz: Wir ueberweisen Ihnen den ausstehenden Betrag auf ihr Konto.

Wie ginge der Kunde jetzt am besten vor? Mit Anwalt drohen? Anwalt einschalten? Mahnbescheid?

Hallo !
wenn es so klar erscheint,dann kann man auch selbst den Mahnbescheid beantragen.
Wer es noch nie gemacht hat,sollte sich doch beraten lassen.

Nach Sachlage läge doch schon Verzug der Rückzahlung vor,angemahnt wurde bereits,also kann man es so einziehen lassen.
Rechnet man damit,der Versorger legt gegen Mahnbescheid Widerspruch ein,dann sollte man gleich Klage bei Gericht auf Rückzahlung einreichen,sonst verzögert es nur.

MfG
duck313